Drucksache 17 / 17 643 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ellen Haußdörfer (SPD) vom 15. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dezember 2015) und Antwort Adoptionen in Berlin I Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Adoptionen hat es in den vergangenen Jahren seit 2011 in Berlin gegeben? Bitte aufschlüsseln nach Altersgruppen und jeweiligem Adoptionsvermittler. 5. Wie viele Mütter/Eltern haben seit 2011 in Berlin ihr Kind zur Adoption freigegeben? 6. Welche Gründe wurden dafür angegeben? 7. Wie viele Mütter/Eltern zogen die Adoptionsfreigabe seit 2011 zurück? Zu 1., 5. - 7.: In den Jahren 2011 - 2014 in Berlin durchgeführte Adoptionen.: Altersgruppen 2011 2012 2013 2014 unter 1Jahr 1 3 4 6 1-3 48 43 35 54 3-6 27 17 14 18 6-9 5 5 10 5 9-12 2 9 3 4 12-15 4 4 2 4 15-18 16 10 4 4 gesamt 103 91 72 95 Quelle: Statistisches Bundesamt Die Entscheidung ein Kind zur Adoption freizugeben, hat viele Gründe und ist in den seltensten Fällen monokausal . Die Ursachen liegen in der individuellen Lebenssituation abgebender Mütter oder Eltern. Die Zahl der Mütter bzw. Eltern, die ihre Einwilligung zur Adoption zurückgezogen hat ist erfahrungsgemäß gering, sie wird statistisch nicht erfasst. 2. Wie viele Kinder oder Jugendliche mit Migrationshintergrund wurden seit 2011 in Berlin adoptiert? 8. Wie viele Adoptionen aus dem Ausland gab es seit 2011 in Berlin? Zu 2. und 8.: Nach der Bundesstatistik wurden in den Jahren 2011 – 2014 nach Staatsangehörigkeit nicht deutsche Kinder und Jugendliche vermittelt: 2011 2012 2013 2014 Nicht deutsch nach Staatsangehörigkeit 43 = 41,7% 40 = 44,0% 26 = 36,1% 24 = 25,3% Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 643 2 Diese Angaben sind insofern unvollständig, da für Auslandsvermittlungsstellen bis 2014 noch keine Meldepflicht galt und Kinder, die im Ausland adoptiert wurden, häufig bereits als Deutsche in Deutschland registriert sind, da mit der Adoption von deutschen Bewerbern die Verknüpfung mit der deutschen Staatsangehörigkeit möglich ist. Die Bundesstatistik weist Adoptionen aus dem Ausland nicht auf Bundesländer bezogen aus. 3. Wie viele Kinder oder Jugendliche mit seelischer oder körperlicher Beeinträchtigung wurden seit 2011 in Berlin adoptiert? Zu 3.: Hierzu werden keine Daten erfasst. 4. Wie viele Adoptionsanwärter gibt es aktuell in Berlin ? Zu 4.: Gesamtberliner Zahlen der Adoptionsvermittlungsstelle in der Trägerschaft von Caritas und Diakonie und des Landesjugendamtes liegen für das laufende Jahr noch nicht vor. In der Adoptionsvermittlungsstelle des Landesjugendamtes Berlin werden aktuell 126 Adoptionsanwärter geführt. 9. Wie viele Adoptionen sind aus einem vorherigen Pflegeverhältnis entstanden, wie viele aus Heimen, direkt aus dem Krankenhaus nach der Geburt oder anderweitigen Situationen? Zu 9.: Im Jahr 2014 waren nach der Bundesstatistik Kinder und Jugendliche vor Beginn der Adoptionspflege in 3 Fällen bei den leiblichen Eltern, in 24 Fällen bei einem leiblichen Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner /-in, in 2 Fällen bei einem alleinerziehenden Elternteil, in 5 Fällen bei Großeltern oder sonstigen Verwandten, in 12 Fällen in einer Pflegefamilie, in 9 Fällen im Heim, in 39 Fällen im Krankenhaus und in einem Fall unbekannt untergebracht. 10. Wie viele Säuglinge wurden seit 2011 in den sogenannten Babyklappen abgegeben? 11. Wie viele davon wurden durch die leibliche Mutter /leiblichen Eltern wieder abgeholt? Zu 10. und 11.: Dem Landesjugendamt Berlin liegen für den Zeitraum 2011 - 2014 Informationen über 23 Fälle vor, in denen Säuglinge in sogenannten Babyklappen abgelegt wurden. Zur Frage, wie viele davon von den leiblichen Müttern bzw. leiblichen Eltern wieder abgeholt wurden, liegen keine Daten vor. 12. Mit wie viel Personal sind die direkt mit Adoptionen beschäftigten Stellen ausgestattet? 13. Ist diese Zahl nach Auffassung des Senats ausreichend ? Zu 12.und 13.: Die Adoptionsvermittlungsstelle des Landesjugendamtes Berlin ist mit 2 Vollzeitkräften und 4 Teilzeitkräften sowie einer Teilzeitverwaltungskraft ausgestattet . Die Adoptionsvermittlungsstelle in Trägerschaft von Caritas und Diakonie ist mit 3 Teilzeitkräften und einer Teilzeitverwaltungskraft ausgestattet. Mit der Adoptionsvermittlung dürfen nur Fachkräfte betraut sein, die dazu auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Ausbildung und Ihrer beruflichen Erfahrung geeignet sind (§3 Abs.1 Adoptionsvermittlungsgesetz). Die derzeitige Personalausstattung ermöglicht eine unmittelbare, zeitnahe Vermittlung von zur Adoption freigegebenen Kindern. Berlin, den 29. Dezember 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jan. 2016)