Drucksache 17 / 17 645 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) vom 23. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dezember 2015) und Antwort Benennung und Verweigerung von Flüchtlingsunterbringungen durch die Bezirke Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bezirke haben wie viele Standorte, Liegenschaften und Turnhallen als potenzielle Standorte für Flüchtlingsunterbringung dem Senat im Jahr 2015 benannt (bitte nach Bezirk und Monat zusammenstellen)? 2. Welche Bezirke haben wie viele Standorte, Liegenschaften und Turnhallen als potenzielle Standorte für Flüchtlingsunterbringung dem Senat im Jahr 2015 als ungeeignet verweigert (bitte nach Bezirk und Monat zusammenstellen )? Zu 1. und 2.: Speziell zum Bereich Sporthallen hat der Beauftragte für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge mit Schreiben vom 24. November 2015 die Bezirke aufgefordert, jeweils vier Sporthallen zu benennen , die der Senat als Notunterkünfte nutzen kann, wenn es zur Abwendung drohender Obdachlosigkeit erforderlich ist. Auf dieses Schreiben haben die Bezirke wie folgt reagiert: Bezirk Anzahl der benannten Sporthallen Antwortschreiben vom Charlottenburg- Wilmersdorf 3 27.11.2015 Friedrichshain-Kreuzberg 0 27.11.2015 Lichtenberg 0 26.11.2015 Marzahn-Hellersdorf 4 27.11.2015 Mitte 0 keine Antwort Neukölln 0 27.11.2015 Pankow 4 27.11.2015 Reinickendorf 0 Keine Antwort Spandau 0 Keine Antwort Steglitz-Zehlendorf 2 27.11.2015 Tempelhof-Schöneberg 3 25.11.2015 Treptow-Köpenick 1 25.11.2015 Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Reaktion auf das Schreiben vom 24.11.2015 keinen zwingenden Rückschluss auf die allgemeine Kooperationsbereitschaft des jeweiligen Bezirks erlaubt. Im Übrigen fanden und finden fortlaufend Abstimmungsprozesse über möglicherweise für die Flüchtlingsunterbringung geeignete Immobilien zwischen den Bezirken und der Hauptverwaltung statt. Welche Liegenschaften dabei von den Bezirken vorgeschlagen bzw. negativ votiert wurden, wird nicht zentral erfasst und ist daher nicht rekonstruierbar. Der Senat plant, künftig alle in Betracht kommenden Objekte in öffentlicher Verantwortung sowie die jeweiligen Ergebnisse der Eignungsprüfung zentral zu erfassen. Hierfür wurden die erforderlichen Schritte unter Einbeziehung der beteiligten Verwaltungen sowie der Berlin Immobilien GmbH eingeleitet. Berlin, den 15. Januar 2016 Mario C z a j a _____________________________ Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jan. 2016)