Drucksache 17 / 17 648 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 29. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2016) und Antwort Nutzung von Sport- und Turnhallen in Berlin als Notunterkünfte – und die Alternativen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche sehr große, große, mittlere und kleine Turn- und Sporthallen sind in Berlin zum Stichtag 31.12.2015 deswegen nicht für den Sportbetrieb nutzbar, weil sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt als Notunterkünfte genutzt werden, nach einer solchen Nutzung noch nicht wieder freigegeben wurde, oder konkret vorgehalten werden, um in den nächsten Tagen einer solchen Nutzung zugeführt zu werden? (bitte die Größenklassifikation anwenden, die die Senatsverwaltung für Sport hierfür nutzt; zur Anzahl bitte Angaben in konkreten Zahlen sowie Prozent von der Gesamtzahl entsprechend in Berlin vorhandener Hallen) Zu 1.: Zum Stichtag 31.12.2015 sind in Berlin 60 Sporthallen an 49 Standorten nicht für den Sportbetrieb nutzbar, weil sie als Notunterkünfte genutzt werden. Die Gesamtübersicht mit prozentualem Ausweis sowie die Auflistung der belegten Sporthallen unterteilt nach Bezirk und Sporthallengröße sind der Anlage 1 zu entnehmen (Tabellen 01 und 02). Sporthallen, die nach einer solchen Nutzung noch nicht wieder für den Sport freigegeben wurden, sind hier nicht bekannt. 2. Wie viele und welche sehr große, große, mittlere und kleine Turn- und Sporthallen sind in Berlin zum Stichtag 31.12.2015 deswegen nicht für den Sportbetrieb nutzbar, weil sie sanierungsbedürftig, in Sanierung oder Umbau begriffen, baupolizeilich gesperrt oder ähnliches sind? (bitte die Größenklassifikation anwenden, die die Senatsverwaltung für Sport hierfür nutzt; zur Anzahl bitte Angaben in konkreten Zahlen sowie Prozent von der Gesamtzahl entsprechend in Berlin vorhandener Hallen) Zu 2.: Mit Stand 31.12.2015 stehen in Berlin 27 Sporthallen nicht für den Sportbetrieb zur Verfügung, weil sie aus baulichen und sicherheitstechnischen Gründen sowie aufgrund derzeit laufender Sanierungsarbeiten gesperrt sind. Die Gesamtübersicht mit prozentualem Ausweis sowie die Auflistung der o. g. gesperrten Sporthallen unterteilt nach Bezirk, Sporthallengröße und Sanierungsvorhaben sind der Anlage 2 zu entnehmen (Tabelle 01 und 02). 3. Welche Kriterien legt der Senat zugrunde, wenn es um die Auswahl von Turn- und Sporthallen geht, die als Notunterkünfte hergerichtet und herangezogen werden? Wie verbindlich sind diese Kriterien? Was geschieht, wenn diese Kriterien nicht eingehalten werden? Zu 3.: Es sollen keine Hallen genutzt werden, die dem Leistungssport, der sportfachlichen Profilbildung (z. B. Eliteschulen des Sports) oder der Berufsbildung (z. B. Artistenschule, Ballettschule) dienen; weiterhin keine Hallen, die innenliegend, also unmittelbar in das Schulgelände eingebunden sind. Auch Hallen mit weniger als 1000 qm sollten nicht als Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen genutzt werden. Von Hallen mit überwiegender Nutzung für die Sekundarstufe II sollte wegen Abitur-relevanter Kurse abgesehen werden; ebenso sollten keine Hallen in Anspruch genommen werden, die übereinander gebaut sind. Es sollte darüber hinaus wenn möglich auf Sportstättendichte (Möglichkeiten der Kompensation), auf bezirkliche Belastungssituation (Zahl bisheriger Unterkunftsplätze ), auf bezirkliche Versorgungsfähigkeit mit Schulund Kitaplätzen sowie auf die Erfordernisse des Behindertensports geachtet werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 648 2 4. Durch die Medien wurde bekannt, dass einige Bezirke sich offenbar der Aufforderung des Senats, weitere Turn- und Sporthallen zu melden, verweigert und stattdessen Alternativen angeboten haben. In welchem Umfang wurden Alternativen angeboten? Wie wurde und wird mit diesen Angeboten umgegangen? Wurde durch die Prüfung von Alternativen in der Vergangenheit eine bereits geplante Sicherstellung abgewendet oder sogar zurückgezogen? Wenn ja, wo und wann? Zu 4.: Im Zusammenhang mit der Aufforderung des Senats an die Bezirke, für eine zeitnahe Unterbringung von Flüchtlingen geeignete Unterkünfte zu benennen, wurden von den Bezirken neben Sporthallen auch andere Objekte angezeigt. Die benannten Objekte wurden aufgelistet und wurden bzw. werden dahingehend überprüft, ob sie als Unterkunft zeitnah, später oder aber gar nicht in Frage kommen. Durch die Prüfung der hier bezeichneten „alternativen “ Objekte wurde in der Vergangenheit keine bereits vorgesehene Nutzung einer Sporthalle abgewendet oder zurückgezogen. 5. Vor einiger Zeit wurde allgemein dazu aufgerufen, möglicherweise für die Nutzung als Not- oder Übergangsunterkunft infrage kommende Objekte zu melden und anzubieten. Wie viele Immobilien wurde seit 1.7.2015 gemeldet, wie viele wurden konkret angeboten? Was tut der Senat mit solchen Meldungen? Wie viele so angebotener Objekte werden mittlerweile oder in naher Zukunft für die Unterbringung von Geflüchteten und Asylbewerber/-innen genutzt werden? Zu 5.: Insgesamt sind seit dem 01.07.2015 bis zum 11.01.2016 241 Einträge auf dem Immobilienportal (https://www.berlin.de/lageso/soziales/asyl-aussiedler/berl iner-unterbringungsleitstelle/immobilienerfassung/) des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) erfolgt. Dieses Portal ermöglicht privaten Anbieterinnen und Anbietern Immobilien aller Art zu melden. Die Einträge werden durch die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) täglich geprüft und – soweit unmittelbar möglich – den Bedarfsträgern zugeordnet: Mögliche Not- oder Übergangsunterkünfte für Flüchtlinge prüft die BUL selbst bzw. gibt die Prüfung an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ab, falls es sich um mögliche Unterbringungsobjekte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge handelt. Anderweitige größere Objekte in öffentlicher oder privater Hand prüft die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). Die Prüfung von Einzelwohnungen und einzelnen Zimmern erfolgt durch das Evangelische Jugendhilfswerk (EJF). Die bisherigen Prüfungen haben ergeben, dass weniger als 50 % der Angebote konkrete Objektangebote von Verfügungsberechtigten sind. Die übrigen Angebote stellen Meldungen zu bekannten respektive in bestehende Planungen eingebundene Immobilien dar oder sind Hinweise auf vermeintlich leerstehende Objekte. Ferner stellte sich heraus, dass in einer großen Zahl von Fällen eine mangelnde Eignung besteht (z. B. wegen erheblichen Sanierungsbedarfs oder aus bauordnungs-rechtlichen und bauaufsichtlichen Ausschlussgründen). Von den im erfragten Zeitraum angebotenen Objekten waren 8 Objekte einer Nutzung als Notunterkunft (NU) zuzuführen sowie 11 Einzelwohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen . Weitere 13 Objekte befinden sich noch in der Prüfung. Mit anderweitig eingehenden Objektangeboten wird entsprechend verfahren. 6. Was tut der Senat, um Vereine und Verbände zu unterstützen , die durch die oftmals sehr kurzfristige Belegung von Turn- und Sporthallen Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten verlieren, sowie selbst bei Vorhandensein von Ausweichmöglichkeiten z. B. Material verlagern müssen etc.? Zu 6.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat vielen Vereinen, die von Sicherstellungen betroffen sind, Nutzungszeiten in den von ihr verwalteten zentralen Sportanlagen zur Verfügung gestellt. Die diesbezüglichen Kapazitäten konnten durch eine Verkürzung der Trainingszeiten , die Verdichtung von Hallennutzungen und die Auffüllung von noch vorhandenen freien „Restnutzungszeiten “ erreicht werden. Dem Senat ist bekannt, dass einzelne Bezirke in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirkssportbünden sind, um den Sportbetrieb möglichst vieler Vereine in einem gewissen Umfang aufrechterhalten zu können. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport entwickelt darüber hinaus derzeit die Möglichkeit einer Kostenübernahme , die darüber hinaus existentiell betroffenen Vereinen ermöglichen soll, gegebenenfalls Ersatzräumlichkeiten zur Durchführung ihres Sportbetriebes anzumieten . Auch die Übernahme von notwendigen Transport - und Lagerkosten wird geprüft. 7. Kann der Senat die Kritik der Vereine und Verbände an der extremen Kurzfristigkeit vieler Sicherstellungen von Turn- und Sporthallen nachvollziehen? Wenn ja, was gedenkt er zu tun, um diese Situationen künftig nicht mehr auftreten zu lassen? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: An der Verbesserung der Situation wird kontinuierlich gearbeitet. Die Belegung von Sporthallen war zur Verhinderung von Obdachlosigkeit notwendig Die Kritik der Vereine und Verbände an der extremen Kurzfristigkeit der Sicherstellungen von Turn- und Sporthallen ist für den Senat nachvollziehbar, sie war gleichfalls ohne Alternative um Obdach zu gewähren. 8. Teilt der Senat die Einschätzung, dass im Großen und Ganzen die Berliner Sportler/-innen und ihre Vereine und Verbände sehr solidarisch und mit einer großen Bereitschaft zur Hilfe und Unterstützung mit der Situation umgehen? Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen dies nicht so war/ist, oder wo es zu größeren Protesten kam? Wenn ja, durch wen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 648 3 Zu 8.: Diese Einschätzung teilt der Senat uneingeschränkt und mit großer Dankbarkeit. Fälle größeren Protests sind bisher nicht bekannt. 9. Ist dem Senat bekannt, dass es in Einzelfällen zu Protesten durch Eltern kam, deren Kinder von der Sperrung von Turn- und Sporthallen in Schul- und Vereinssport betroffen sind? Wie reagiert der Senat auf solche Proteste, und wie beurteilt er sie? Zu 9.: Solche Proteste sind dem Senat bekannt. Entsprechende Hinweise durch Eltern werden zielführend bearbeitet und als hilfreiche Mitteilungen beurteilt, die aufzeigen, wie die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern optimiert werden kann. 10. Welche Auswirkungen durch die Nutzung von Turn- und Sporthallen als Notunterkünfte sieht der Senat a. auf den Schulsport in Berlin? b. auf den allgemeinen Vereins- und Breitensport? c. auf den Spiel- und Wettkampfbetrieb insbesondere in den hallengebundenen Sportarten (Handball, Goalball, Basketball, Tischtennis, Judo, Turnen etc.)? Zu 10a., 10b. und 10c: Aufgrund der Nutzung von Turn- und Sporthallen als Notunterkünfte sind gegenwärtig eine Vielzahl Berliner Sporthallen gesperrt, was zu Einschränkungen im Schul-, Vereins- und Breitensport sowie zu Einschränkungen im Trainings- und Wettkampfbetrieb führt (Wegfall von Hallennutzungszeiten, Beitrags-ausfälle bei den Sportvereinen sowie Mitgliedschaftskündigungen ). Der Senat erarbeitet kontinuierliche Lösungskonzepte, die eine Verbesserung der Situation herbeiführen sollen. Unterrichtsausfallzeiten an betroffenen Schulen sollen durch das hierfür vom Senat gestellte Sonderbudget in Höhe von 1,5 Mio. € im Rahmen des „Bündnisses für den Schulsport“ vermieden werden. Hierdurch wird den Schulen der Zugang zu alternativen Sportangeboten ermöglicht. Auch für den Bereich des Vereinssports wird durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport den Sportvereinen und –verbänden, die durch Notbelegung direkt betroffen sind, eine Unterstützung bei der Anmietung von Ersatzräumlichkeiten zur Sportausübung und ggf. notwendige Transport- und Lieferkosten angeboten. Hierfür stellt der Senat kurzfristig ein Budget in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro zur Verfügung . 11. Wie bewertet der Senat die Unterbringungsform ‚Massenunterkunft‘ in ihrer Auswirkung auf die dort Untergebrachten, insbesondere den Mangel an Privatsphäre und andere belastende Faktoren? Zu 11.: Die Schaffung von großen Notunterkünften, die eine Unterbringung der Vielzahl geflüchteter Menschen ermöglichen, ist aufgrund der aktuellen Situation unvermeidbar. Durch zusätzliche bauliche Maßnahmen wird dafür Sorge getragen, dass der Mangel an Privatsphäre minimiert wird und andere belastende Faktoren eingeschränkt werden. 12.: Gibt es Planungen des Senats, vermehrt nach Alternativen für die Unterbringung von Geflüchteten zu suchen, um diese nicht weiter in Massenunterkünften unterbringen zu müssen, und gleichzeitig die derzeit zur Unterbringung genutzten Sporthallen wieder freizumachen ? Wenn ja, welche und mit welchem Zeithorizont? Wenn nein, warum nicht? 13. Welche Planungen hat der Senat, die derzeit oder in naher Zukunft als Notunterkünfte genutzten Turn- und Sporthallen wieder dem Sport zur Verfügung zu stellen? Zu 12. und 13.: Der Zuzug von Asylsuchenden nach Berlin hält auf unvermindert hohem Niveau an: Vom 01.01. bis zum 22.12.2015 wurden über das bundesweite Verteilsystem „EASY“ annährend 50.000 Asylbegehrende dem Land Berlin zugewiesen. Hinzu kommen jene Personen, die bereits aus Österreich bzw. Bayern kommend in Berlin eingetroffen sind, aber noch nicht als Asylbewerberinnen und Asylbewerber registriert werden konnten. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Zuzugszahlen somit verfünffacht. Diese Entwicklung beruht maßgeblich auf einer erheblichen Zunahme der Flüchtlingszahlen im zweiten Halbjahr, so wurden allein im November 2015 annährend so viele über EASY verteilte Asylsuchende in Berlin aufgenommen wie im gesamten Vorjahr. Vor diesem Hintergrund musste der Senat seine Bemühungen bei der Aufnahme von Flüchtlingen im zweiten Halbjahr 2015 – neben der kontinuierlichen Verbesserung der Situation auf dem Gelände des LAGeSo – vorrangig auf die ausreichende Schaffung von winterfesten Unterbringungsplätzen konzentrieren. Dies konnte – in dem erforderlichen Umfang und in der Kürze der verfügbaren Zeitspanne, um Obdachlosigkeit zu vermeiden – nur durch die Ertüchtigung von Großquartieren sowie die Nutzung von Turn- und Sporthallen für die zumindest vorübergehende Unterbringung von neu eintreffenden Asylbegehrenden geleistet werden. Hierdurch konnten mit Stand 29.12.2015 rund 10.000 winterfeste Unterkunftsplätze in 47 Objekten gesichert werden. Der Landesweite Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement (LKF) und das LAGeSo bemühen sich intensiv und permanent um die Akquise oder den Ausbau geeigneter Immobilien für die Unterbringung von Asylsuchenden. Zwar bleibt die weitere Entwicklung beim Flüchtlingszuzug abzuwarten, jedoch verfolgt der Senat zeitnah das Ziel, jene Turn- und Sporthallen, die derzeit für die Flüchtlingsunterbringung genutzt werden müssen, im Ergebnis des bereits erfolgten und des künftigen Kapazitätsausbaus , der noch im laufenden Jahr geplanten Inbetriebnahme der ersten Modularen Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) und weiterer Maßnahmen zur verbesserten Versorgung von Flüchtlingen mit Wohnraum im Rahmen der zu dieser Thematik gebildeten Arbeitsgruppe des LKF sukzessive wieder ihrem ursprünglichen Zweck zuführen zu können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 648 4 14. Gibt es Planungen von Seiten des Senats oder auch der Bezirke, Sanierungsmaßnahmen in derzeit aus baulichen Gründen gesperrten Hallen vorzuziehen oder zu beschleunigen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Was würde benötigt werden, damit eine solche Beschleunigung möglich wäre? Zu 14.: Wie in der Beantwortung zu 2. aufgeführt, werden an zahlreichen Standorten Sanierungsarbeiten und Neubauten umgesetzt. Die Verstärkung und Beschleunigung dieser Maßnahmen durch Erhöhung der personellen Kapazitäten soll kontinuierlich verbessert werden. Gemäß § 109 Schulgesetz von Berlin obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulen. Dies beinhaltet auch die Sanierung und Instandhaltung der Standorte einschließlich der Ermittlung des Bedarfs, der damit einhergehenden Kosten sowie die mittel- und langfristige bauliche Umsetzung im Rahmen der vorhandenen finanziellen Mittel. Die Zuweisung für diese Maßnahmen fließt in den Globalsummenhaushalt der Bezirke ein; ihnen obliegt unter Berücksichtigung der vorhandenen finanziellen Mittel auch die Prioritätensetzung unter Berücksichtigung sämtlicher Maßnahmen innerhalb ihres Bezirks. Nur sie können entscheiden, ob Sanierungsmaßnahmen an Sporthallen zu Lasten anderer Maßnahmen vorgezogen werden können. Berlin, den 22. Januar 2016 In Vertretung Dirk Gerstle _____________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jan. 2016) Schriftliche Anfrage 17/17648 „Nutzung von Sport- und Turnhallen in Berlin als Notunterkünfte? und die Alternativen“ vom 29. Dezember 2015 Anlage 1 zur Beantwortung von Frage 1 Tabellen 01 und 02 ___________________________________________________________________ Tabelle 1 Anzahl Fläche m² Anzahl Fläche m² Anzahl Fläche m² Halle >=10x12m bis <15x27m 11 3.438 549 164.111 2,00% 2,10% Halle >=15x27m bis <22x44m 26 20.426 377 245.838 6,90% 8,30% Halle >=22x44m bis < 27x45 14 14.128 77 79.828 18,20% 17,70% Halle >=27 x 45m 8 17.747 79 122.678 10,10% 14,50% Summe Sporthallen 60 55739 1082 612455,87 5,50% 9,10% Tabelle 2 Bezirk Standort Hallengröße Anz . Fläche Mitt 1 Union Sporthaus, Siemensstraße >=15x27m bis <22x44m 1 882 Mitt 1 Herbert Hoover-Oberschule, Wiesenstr. >=10x12m bis <15x27m 3 1.077 Mitt 1 OSZ Banken und Versicherungen, Alt Moabit >=10x12m bis <15x27m 1 216 Mitt 0 OSZ Banken und Versicherungen, Alt Moabit >=22x44m bis < 27x45m 1 1.080 Mitt 1 OSZ Kommunikation, Osloer Str. >=27x45 m 1 1.215 Mitt 1 VAK (Ehem. Breitscheid Oberschule),Turmstraße >=10x12m bis <15x27m 1 324 FrKr 1 Hausburgschule, Hausburgstr. / Otto- Ostrowski-Str. >=10x12m bis <15x27m 1 177 FrKr 1 Hector-Peterson-Oberschule, Tempelhofer Ufer >=22x44m bis < 27x45m 1 968 FrKr 1 Kurt-Ritter-Stadion, Gürtelstr. >=22x44m bis < 27x45m 1 1.050 Schriftliche Anfrage 17/17648 „Nutzung von Sport- und Turnhallen in Berlin als Notunterkünfte? und die Alternativen“ vom 29. Dezember 2015 Anlage 1 zur Beantwortung von Frage 1 Tabellen 01 und 02 ___________________________________________________________________ FrKr 1 OSZ Handel, Wrangelstr. >=15x27m bis < 22x44m 1 882 FrKr 1 Sporthalle Lobeckstraße,Lobeckstr. >=15x27m bis < 22x44m 1 882 FrKr 1 Sporthalle Geibelstr., Geibelstr. >=15x27m bis < 22x44m 1 979 Pank 1 Hasengrund-Grundschule, Charlottenstraße /Fritz-Reuter-Str. >=22x44m bis < 27x45m 1 968 Pank 1 Schule im Komponistenviertel, Smetanastr. >=22x44m bis < 27x45m 1 998 Pank 1 Grundschule am Hohen Feld, Bedeweg >=27x45 m 1 1.215 Pank 1 Heinrich-Schliemann-Oberschule, Wichertstr. >=22x44m bis < 27x45m 2 1.936 Pank 1 Sporthalle an der Winsstr. >=22x44m bis < 27x45m 1 998 Pank 1 Landespolizeischule, Wackenbergerstr. >=15x27m bis <22x44m 1 839 Pank 1 Sporthalle Woelkpromenade >=22x44m bis < 27x45m 1 1.215 Pank 1 Sporthalle Malmöer Str. >=15x27m bis <22x44m 1 982 ChWi 1 Horst-Korber-Sportzentrum, Glockenturmstr. >=27x45 m 1 4.224 ChWi 1 Rudolf-Harbig-Sporthalle, Glockenturmstr. >=27x45 m 1 6.188 ChWi 1 Werner-Ruhemann-Sporthalle, Forckenbeckstr. >=15x27m bis <22x44m 1 916 ChWi 1 Leopold-Ullstein-Schule (OSZ), Prinzregentenstr. >=27x45 m 1 1.215 Span 1 Knobelsdorf-Schule, Nonnendammallee >=27x45 m 1 1.215 Span 1 Bundeswehrfachschule Berlin, Kladower Damm 1 StZe 1 Cole-Sport-Center, Hüttenweg >=15x27m 1 873 Schriftliche Anfrage 17/17648 „Nutzung von Sport- und Turnhallen in Berlin als Notunterkünfte? und die Alternativen“ vom 29. Dezember 2015 Anlage 1 zur Beantwortung von Frage 1 Tabellen 01 und 02 ___________________________________________________________________ bis <22x44m StZe 1 Schweizerhof Grundschule, Leo- Baeck-Str. >=10x12m bis <15x27m 2 716 StZe 1 Sochos Sportplatz, Lessingstr. >=10x12m bis <15x27m 1 252 StZe 0 Sochos Sportplatz, Lessingstr. >=15x27m bis <22x44m 1 899 StZe 1 Kiriat-Bialik-Sporthalle, Wedellstr. >=27x45 m 1 1.260 StZe 1 10.ISS Helene-Lange-Schule >=10x12m bis <15x27m 1 338 StZe 0 10.ISS Helene-Lange-Schule >=10x12m bis <15x27m 1 338 StZe 1 Onkel-Tom-Sporthalle, Onkel-Tom-Str. >=15x27m bis <22x44m 1 907 Neuk 1 Jahn-Sporthalle, Columbiadamm >=15x27m bis <22x44m 1 865 Neuk 1 Leonardo-da-Vinci Gymnasium, Buckower Damm >=15x27m bis <22x44m 2 1.495 Neuk 1 Clay-Oberschule, Efeuweg >=15x27m bis <22x44m 2 1.497 TrKö 1 Ahorn Schule für Sprachbehinderte, Peter-Hille-Str. >=15x27m bis <22x44m 1 814 TrKö 1 OSZ Holztechnik, Rudower Str. >=15x27m bis <22x44m 1 597 TrKö 1 FEZ - Sporthalle, An der Wuhlheide /Staße zum FEZ >=22x44m bis < 27x45m 1 1.012 TrKö 1 Schule an der Dahme, Glienicker Str. >=22x44m bis < 27x45m 2 1.936 MaHe 1 Rudolf-Leonhardt-Sporthalle, Rudolf- Leonhardt-Str. >=15x27m bis <22x44m 1 775 MaHe 1 Kolibri Grundschule, Carola-Neher Str. >=15x27m 1 787 Schriftliche Anfrage 17/17648 „Nutzung von Sport- und Turnhallen in Berlin als Notunterkünfte? und die Alternativen“ vom 29. Dezember 2015 Anlage 1 zur Beantwortung von Frage 1 Tabellen 01 und 02 ___________________________________________________________________ bis <22x44m MaHe 1 Fußballverein Rot-Weiß 90 Hellersdorf, Am Baltenring >=15x27m bis <22x44m 1 670 MaHe 1 OSZ Handel II, Marzahner Chausee >=15x27m bis <22x44m 1 614 Lich 1 Sporthalle der Hochschule für Technik und Wirtschaft, Trekowallee >=22x44m bis < 27x45m 1 999 Lich 1 OSZ Sozialwesen, Darßer Str. >=27x45 m 1 1.215 Lich 1 Sporthalle Wollenberger Str. >=15x27m bis <22x44m 1 796 Rd 1 Georg-Schlesinger-Schule OSZ, Kühlweinstr. >=15x27m bis <22x44m 2 1.188 Rd 1 Thomas-Mann-Oberschule, Königshorster Str. >=15x27m bis <22x44m 1 882 Rd 1 Mark-Twain-Grundschule, Auguste- Viktoria-Allee >=22x44m bis < 27x45m 1 968 Rd 1 Ellef-Ringners Grundschule, Stoplmünder Weg / Erpelgrund >=15x27m bis <22x44m 1 405 Gesamt 49 60 55.739 Erläuterung der Abkürzungen: 01 Mi Mitte 02 FrKr Friedrichshain-Kreuzberg Pa Pankow ChWi Charlottenburg-Wilmersdorf Sp Spandau StZe Steglitz-Zehlendorf Nk Neukölln TrKö Treptow-Köpenick MaHe Marzahn-Hellersdorf Li Lichtenberg Rd Reinickendorf OSZ Oberstufenzentrum VAK Verwaltungsakademie ISS Integrierte Sekundarschule FEZ Freizeit- und Erholungszentrum Schriftliche Anfrage 17/17648 „Nutzung von Sport- und Turnhallen in Berlin als Notunterkünfte? und die Alternativen“ vom 29. Dezember 2015 Anlage 2 zur Beantwortung von Frage 2 Tabellen 01 und 02 ___________________________________________________________________ Mit Stand 31.12.2015 stehen in Berlin 27 Sporthallen dem Sportbetrieb nicht zur Verfügung. Betroffen hiervon ist sowohl der Vereinssport als auch der Schulsport. Gründe hierfür sind Sperrungen aus baulichen und sicherheitstechnischen Gründen. In einem Teil finden laufende Sanierungsarbeiten statt. In der Tabelle 01 finden Sie eine Gesamtübersicht mit prozentualem Ausweis. Tabelle 01 Hallentypen Geschlossene Hallen Anzahl Bestand am 31.12.2015 Anzahl Anteil der Sperrung in % Halle >=10x12m bis <15x27m 10 549 2% Halle =15x27m 12 2% Halle >=15x27m bis <22x44m 3 377 1% Halle =22x44m 2 77 3% Halle >=27 x 45m 0 79 0% Summe Sporthallen 27 1.082 2% In der Tabelle 02 finden Sie eine Auflistung der gesperrten Sporthallen unterteilt nach Bezirk, Sporthallengröße und Sanierungsvorhaben Tabelle 2 2 Bezirk Standort Hallengröße Anz. Sanierungsvorgang 03-Pa Prenzlauer Berg, Srezkistraße 22x44 1 03-Pa Prenzlauer Berg < 15x27 < 15x27 2 03-Pa Weißensee < 15x27 < 15x27 2 04-ChWi 27x45 0 04-ChWi 22x44 0 04-ChWi 15x27 0 05-Sp Berthold-Brecht Oberschule 21x43 < 22x44 1 Wilhelmstraße 16x38 < 22x44 1 05-Sp Konkordia Grundschule, Eisflether Weg 13x26 < 15x27 1 06-StZe Grundschule am Karpfenteich, Hildburghauser Straße 15x27 1 Abriss und Neubau 2017 06-StZe Ludwig Bechstein Grundschule,Halbauer 15x27 1 Ersatzhalle vorhanden Schriftliche Anfrage 17/17648 „Nutzung von Sport- und Turnhallen in Berlin als Notunterkünfte? und die Alternativen“ vom 29. Dezember 2015 Anlage 2 zur Beantwortung von Frage 2 Tabellen 01 und 02 ___________________________________________________________________ Weg 25 06-StZe Grundschule am Stadtpark Steglitz 15x27 1 Planung für Neu 2017/18 06-Stze Dunant Grundschule Gritznerstraße 15x27 1 Grundsanierung 01-2016 abgeschlossen 07-TeSch Luise-Henriette-Schule, Germaniastraße 13x26 < 15x27 2 Sanierung 2017 ff. 07-TeSch Prignitzschule, Pöppelmannstraße 18x38 < 22x44 1 Fertigstellung 06/2016 07-TeSch Paul-Natrop-Schule, Großlerstraße 12x22 < 15x27 1 Beginn 2016 auch zweite Halle in 2017 08-Nk 15x27 0 08-Nk 22x44 0 08-Nk 27x45 0 09-TrKö Bouchéstraße 15x27 1 Sanierung vorgesehen 05/2016 10-MaHe Ernst-Haeckel-Schule, Kyritzer Str. 22x44 1 10-MaHe Karl-Friedrich-Friesen- Grundschule, Max- Herrmann-Str. 15x27 1 10-MaHe Pusteblume- Grundschule, Kastanienallee 15x27 1 10-MaHe Mahlsdorfer Grundschule, Feldrain 15x27 1 10-MaHe Franz-Carl-Achard- Grundschule, Adolfstr. 15x27 1 11-Li Sewanstraße 15x27 1 11-Li Römerweg 15x27 1 Abgebrannt, Neu in Planungsphase 22x45 3HT 12-Rd Stopenmünder Weg 15x27 1 Sanierung voraussichtlich letztes Quartal 2016 12-Rd Sporthalle Treskowstr. 15x23 < 15x27 2 Sanierung bis 07/2016 ges. 27 Quelle: Senatsverwaltungsverwaltung für Inneres und Sport, Verbindungsstelle Schriftliche Anfrage 17/17648 „Nutzung von Sport- und Turnhallen in Berlin als Notunterkünfte? und die Alternativen“ vom 29. Dezember 2015 Anlage 2 zur Beantwortung von Frage 2 Tabellen 01 und 02 ___________________________________________________________________ Erläuterung für Abkürzungen Mi Mitte FrKr Friedrichshain-Kreuzberg Pa Pankow ChWi Charlottenburg-Wilmersdorf Sp Spandau StZe Steglitz-Zehlendorf Nk Neukölln TrKö Treptow-Köpenick MaHe Marzahn-Hellersdorf Li Lichtenberg Rd Reinickendorf S17-17648 S1717648_Anlage 1 S1717648_Anlage 2