Drucksache 17 / 17 654 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 04. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Januar 2016) und Antwort Mehr als lebende „Rasenmäher“? Wie wird der Tierschutz bei den Beweidungsprojekten sichergestellt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Beweidungsprojekten ist das Land Berlin aktuell beteiligt und welche Tierarten werden dort jeweils eingesetzt? Zu 1.: In Berlin gibt es inzwischen über 80 durch Beweidung gepflegte landeseigene Flächen. Diese werden überwiegend aus Gründen der Landschaftspflege und der Erhaltung naturschutzfachlich wertvoller Flächen durchgeführt . Hierzu schließen die jeweiligen öffentlichen Träger der Flächen insbesondere die Bezirksämter und Berliner Forsten mit geeigneten Tierhalterinnen und Tierhaltern und Beweidungsträgern Verträge ab. Je nach Eignung der Flächen werden Rinder, Wasserbüffel, Schafe, Ziegen und Pferde extensiver Rassen für diese Projekte eingesetzt. 2. In welcher Form arbeiten die Berliner Forsten, die Berliner Stadtgüter oder andere Berliner Behörden bei der Kontrolle tierschutzrechtlichen Vorschriften bei den Beweidungsprojekten mit den zuständigen Veterinärämtern zusammen? In welcher Form erfolgt eine fachliche Unterstützung ? Zu 2.: Die Verantwortung für die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften liegt bei dem Beweidungsträger bzw. den Tierhalterinnen und Tierhaltern. 3. Wie viele Personen stehen bei den Forsten und den Stadtgütern für diese Kontrollen zur Verfügung? Wie wurde dem zusätzlichen Bedarf in den vergangenen vier Jahren Rechnung getragen? Zu 3.: Siehe Antwort zu 2. 4. Ist dem Senat bekannt, wie viele Personen sich im Auftrag des jeweiligen Beweidungsträgers dauerhaft um die dort eingesetzten Tier und die Umsetzung der vertraglichen Pflichten kümmern? Wie wird gewährleistet und überwacht, dass der Träger seinen vertraglichen Pflichten nachkommt? Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen dies nicht der Fall war? Zu 4.: Wie zu Frage 2 ausgeführt obliegt die Verantwortung für die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften dem Beweidungsträger. Der Senat begrüßt jede Aktivität und den entsprechenden Personaleinsatz der Beweidungsträger zur Sicherstellung des Tierschutzes. 5. In welcher Weise wirkt der Senat darauf hin, dass die im Rahmen der Beweidungsprojekte eingesetzten Tiere artgerecht gehalten werden und insbesondere eine Haltung in stabilen Herden mit mehreren Generationen praktiziert wird? Zu 5.: Die Beweidungsträger führen das Herdenmanagement eigenverantwortlich durch. 6. Welche Einflussmöglichkeiten hat der Senat auf die konkreten Haltungsbedingungen, insbesondere die Verweildauer der Jungtiere und die Zusammensetzung und Zahl der Weidetiere? Zu 6.: Die Einflussmöglichkeiten des Senats ergeben sich aus der Planungs-, Steuerungs- und Koordinationsfunktion bei den Beweidungsprojekten. 7. Welche Bedeutung hat der Tierschutz bei der wissenschaftlichen Begleitung (Monitoring) einzelner Beweidungsprojekte und welche Ergebnisse liegen diesbezüglich inzwischen vor? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 654 2 Zu 7.: Insbesondere bei dem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben "Riesellandschaft Hobrechtsfelde" erfolgte ein umfangreiches Monitoring durch die Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Die Ergebnisse sind in der Schriftenreihe des BfN Naturschutz und Biologische Vielfalt Heft 142 veröffentlicht. 8. Wie wird dem gestiegenen Besucheraufkommen durch die Beweidungsprojekte - Rechnung getragen (z.B. Müllbeseitigung, Parkplätze, Verkehrsaufkommen?) Zu 8.: Die Pflege und Unterhaltung der Flächen erfolgt durch die jeweils zuständige Behörde. Berlin, den 21. Januar 2016 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jan. 2016)