Drucksache 17 / 17 656 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 18. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Januar 2016) und Antwort Freies WLAN: Wann und wo kommt was für wieviel? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Standorte sind vom Senat für das freie WLAN vorgesehen? Bitte auflisten. Welche Kriterien wurden der Standortauswahl zu Grunde gelegt? Zu 1.: Die Bezirke sowie die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) haben im Vorfeld des Starts des Projekts „Freies WLAN für Berlin“ Listen mit Standortvorschlägen (öffentliche Gebäude in Bezirks- bzw. im Landeseigentum) bei der Senatskanzlei eingereicht. Die Anzahl der benannten Standorte variierte von Bezirk zu Bezirk sehr stark – von wenigen Gebäuden bis zu über 100. Als Auswahlkriterium diente insbesondere der zu erwartende Nutzen für möglichst viele potentielle Nutzerinnen und Nutzer, wie z.B. auf Marktplätzen vor Rathäusern . Nach Auswahl der WLAN-Betreiberfirma konnten die Listen durch die Bezirke und die BIM nochmals an die konkrete Ausbauzusage der Firma angepasst bzw. priorisierte Standorte mitgeteilt werden. Das Angebot der abl social federation GmbH umfasst die WLAN-Ausstattung mit 325 Indoor- und 325 Outdoor-Hotspots verteilt im gesamten Stadtgebiet. Alle benannten Standorte sind noch nicht final festgelegt worden, da hierfür zunächst eine Standortbegehung notwendig ist, die die jeweiligen Voraussetzungen klärt. Hierzu gehören z.B. die Genehmigungsfähigkeit durch die Denkmalschutzbehörden, aber auch die Klärung der Verkabelungsfragen. Die Begehungen der Standorte haben im Dezember 2015 begonnen. Eine finalisierte Standortliste kann daher aktuell nicht vorgelegt werden. Die mit WLAN ausgestatteten Standorte werden jedoch nach und nach im Internet bekanntgegeben werden. 2. Plant der Senat auch Geflüchteten-Unterkünfte mit freiem WLAN auszustatten? Wie steht es aktuell um den Zugang zum Internet an den Unterkünften der Geflüchteten ? Müssen die Betreiber der Unterkünfte dieses Angebot decken? Zu 2.: Freies WLAN in Geflüchteten-Unterkünften ist Teil der aktuellen Qualitätsanforderungen der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL). Demnach haben die Betreiber von Geflüchteten-Unterkünften „in allgemein und jederzeit zugänglichen Bereichen (z. B. Kinder-, Aufenthalts- und Beratungsräumen) kostenfrei WLAN- Empfang sicherzustellen. Dafür sind mobile Endgeräte (pro 100 Bewohner/innen ein Notebook oder Tablet) zur leihweisen Nutzung vorzuhalten.“ (Qualitätsanforderungen der BUL, S. 3 zu „Information und Kommunikation“, die aktuell gültige Fassung ist abrufbar unter http://www.berlin.de/lageso/soziales/asylaussiedler /berliner-unterbringungsleitstelle/informationenzu -betreiber-und-immobilienangeboten/). Im Rahmen der Umsetzung des Projekts „Freies WLAN für Berlin“ ist die Ausstattung von Geflüchteten- Unterkünften nicht vorgesehen. Geflüchteten-Unterkünfte sind in den Standortlisten der Bezirke sowie der BIM nicht enthalten. 3. Was waren die Gründe für den Zuschlag an ein nicht in Berlin ansässiges Unternehmen? Zu 3.: Der Zuschlag wurde dem Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 656 2 4. Welche konkreten Umsetzungsschritte folgen auf den Vertragsabschluss, und welche zeitliche Planung existiert? Zu 4.: Seit Dezember 2015 finden die Begehungstermine an den einzelnen Standorten statt. Hierbei müssen ggf. auch die Vertreter der jeweilig zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden beteiligt werden. Für jeden Standort erfolgt eine Planerstellung für die notwendige Verkabelung, zudem muss bei denkmalgeschützten Gebäuden die entsprechende Denkmalschutzgenehmigung beantragt werden. Nach und nach können sodann die eigentlichen WLAN-Installationen erfolgen. Bis Sommer 2016 soll ein Großteil der 650 WLAN-Hotspots in Betrieb genommen worden sein. 5. Was passiert nach der vertraglich vereinbarten Pilotphase von zwei Jahren? Ist eine Verlängerungsoption vertraglich geregelt? Wenn nein, wie wird Fortbestehen und weiterer Ausbau des WLAN-Netzes gesichert? Zu 5.: In dem Vertrag zwischen Senatskanzlei und der abl social federation GmbH ist eine Verlängerungsoption für die Senatskanzlei enthalten. 6. Die BVG hat mit rund 310.000 EUR einen einzigen U‐Bahnhof mit kostenfreien WLAN ausgestattet. Wie erklärt der Senat diese Kosten und wie kommt es zu Stande , dass der Senat 650 Zugangspunkte in Berlin mit 170.000 EUR - nahezu dem halben Betrag – etablieren will? Zu 6.: Die BVG sowie die Senatskanzlei verfolgen mit ihren jeweiligen WLAN-Projekten einen grundsätzlich unterschiedlichen Ansatz. Die Senatskanzlei möchte mit den Fördermitteln in Höhe von 170.000 Euro einen Anstoß zum weiteren Ausbau der WLAN-Infrastruktur in der Stadt geben. Die Fördermittel sind hierbei nicht kostendeckend für die Installation von 650 WLAN-Hotspots. Für die ausgewählte WLAN-Betreiberfirma abl social federation GmbH dient diese Fördersumme vielmehr als Anschubfinanzierung . Die BVG hat den WLAN-Testbetrieb im U-Bahnhof Osloer Straße aus Eigenmitteln finanziert, dies beinhaltete z.B. auch den Kauf der Hardware. Die Finanzierung war kostendeckend – und nicht lediglich eine Fördersumme. Die BVG wertet aktuell die gesammelten Erfahrungen aus und wird im Anschluss über den Regelbetrieb und die Finanzierung entscheiden. 7. Welche Werbemöglichkeiten und sonstige Einnahmequellen wurden dem Vertragspartner zugesichert? Wurden erwartete Einnahmehöhen vereinbart oder zu Grunde gelegt? Zu 7.: Das Unternehmen ist berechtigt, nach der Startseite für bis zu max. 10 Sekunden Werbebotschaften einzublenden. Eine erwartete Einnahmehöhe wurde nicht vereinbart. 8. Gibt es Einschränkungen im Zugang zum Internet über das freie WLAN, wenn ja, welche? Zu 8.: Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen im Zugang zum Internet über das freie WLAN, das Unternehmen hat jedoch einen Jugendschutzfilter installiert (Blacklist mit einschlägigen Websites). 9. Welche laufenden Kosten werden voraussichtlich beim Betrieb der Access Points für die Bezirke anfallen? Welche einmaligen Kosten werden den Bezirken voraussichtlich aus der Realisierung des Projekts entstehen? Zu 9.: Für die vereinbarte Projektdauer von zwei Jahren werden den Bezirken keine Kosten entstehen. Die Kosten für Installation und Betrieb der Access Points trägt die abl social federation GmbH bzw. werden diese aus den zur Verfügung stehenden Projektmitteln finanziert. Berlin, den 18. Januar 2016 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung B j ö r n B ö h n i n g Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jan. 2016)