Drucksache 17 / 17 665 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 04. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Januar 2016) und Antwort Wie weiter mit den Integrationslotsen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt der Senat die Aussage einiger Träger für Integrationslotsen ein, dass keine Übernahme von für die Projektumsetzung notwendigen Sachkosten (u.a. Miete ) erfolgt und wie erklären sich in diesem Zusammenhang die Antworten auf Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 17/17424 und insbesondere Frage 16 der Schriftlichen Anfrage 17/17464? Zu 1.: Die o.g. Aussage ist nicht zutreffend. Für die Beantragung der Projekte für den Zeitraum 2016/2017 wurde von der Regiestelle am 10.12.2015 eine Trägerinformation versandt, die folgenden Passus enthielt: „Die Förderung erfolgt für die Beschäftigung von Integrationslotsinnen und –lotsen bzw. Stadtteilmüttern sowie der notwendigen Koordination, wobei hier die anfallenden und zuwendungsfähigen Personalkosten erstattet werden. Darüber hinaus werden Sachkosten gefördert , die für die Beschäftigung der Lotsinnen und Lotsen unbedingt erforderlich sind (Kosten für Kommunikation und Mobilität, anfallende Mietkosten und Mietnebenkosten , Büromaterial und Verwaltungskosten).“ 2. Welche Voraussetzungen müssen die Träger erfüllen , um die Erstattung der Sachkosten zu erhalten bzw. wo verbleibt das dafür vorgesehene Geld, wenn keine Erstattung erfolgt? Zu 2.: Die Sachkosten können gemäß der Antwort zu Frage 1 im Finanzplan zum Projektantrag mitbeantragt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Kontingent, das dem Projektträger zur Verfügung gestellt worden ist und alle anfallenden Kosten abdecken muss. Die vom Abgeordnetenhaus verabschiedeten Haushaltsansätze für 2016 und 2017 für das Landesrahmenprogramm beinhalten sowohl die Personalkosten der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen als auch die benötigten Sachkosten . Es ist derzeit nicht erkennbar, dass aus diesen Ansätzen Mittel nicht ausgeschöpft werden. 3. Aus welchem Grund erfolgte die Information an die Bezirke über das bezirkliche Mittelkontingent erst am 16.11.2015? Zu 3.: Bei der Entwicklung des indikatorenbasierten Verteilungsschlüssels wurde Wert auf möglichst aktuelle Zahlen gelegt. Ein Austausch mit den Bezirken hat im Vorfeld zum o.g. Schreiben laufend stattgefunden. 4. Was will der Senat mit der Aussage, das Landesrahmenprogramm hätte eine „Sprungbrettfunktion“ (s. Antwort auf Frage 3 der Schriftlichen Anfrage 17/17424) ausdrücken, wenn das Ziel der Beschäftigung von Integrationslotsinnen und -lotsen doch auch darin besteht, diese zu qualifizieren und in der Tätigkeit weiter zu beschäftigen ? Zu 4.: Mit dem Begriff „Sprungbrettfunktion“ ist gemeint , dass es der Senat begrüßt, wenn Integrationslotsinnen und Integrationslotsen mit Vorqualifizierungen - auch dank ihrer Tätigkeit im Landesrahmenprogramm - eine höher vergütete (Anschluss-)Beschäftigung aufnehmen können. 5. Warum erfolgt die Ausschreibung für die Neubesetzung der Regiestelle erst im Dezember 2015, wenn doch bekannt ist, dass der Vertrag mit dem entsprechenden Dienstleister am 31.12.2015 endet? 6. Wäre nicht eine frühzeitige Ausschreibung vorbehaltlich des Beschlusses über den Haushalt möglich gewesen ; wenn ja – warum erfolgte dies nicht? Zu 5. und 6.: Eine Ausschreibung vor Ende der parlamentarischen Haushaltsberatungen wurde nicht in Erwägung gezogen, da wegen nicht auszuschließender Änderungsbeschlüsse zur Höhe des Ansatzes keine verbindliche Planungsgröße für die Dienstleisterausschreibung vorhanden war. Für die Umsetzung des Landesrahmenprogramms und die darüber geförderten Träger entsteht aus der noch nicht abgeschlossenen Vergabe kein Nachteil . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 665 2 7. Wann ist voraussichtlich mit der Neubesetzung der Regiestelle zu rechnen? 8. Auf welche Weise erfolgt die Sicherstellung der Antragsprüfung und Bewilligung der Zuwendungsbescheide durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen im Zeitraum vom 31.12.2015 bis zur Neubesetzung der Regiestelle (s. Antwort auf Frage 7 der Schriftlichen Anfrage 17/17424)? Zu 7. und 8.: Mit der Neubesetzung der Regiestelle ist voraussichtlich zum 01.07.2016 zu rechnen. Für die Übergangszeit wurde ein Dienstleistungsvertrag mit dem bisherigen Dienstleister geschlossen, der die o.g. Aufgaben beinhaltet. 9. Warum können die Aufgaben des überbezirklichen mobilen Teams des Trägers GFBM nicht durch die Integrationslotsinnen und -lotsen der bezirklichen Träger geleistet werden (s. Antwort auf Fragen 2 und 7 der Schriftlichen Anfrage 17/17464)? 10. Warum wurden die bezirklichen Träger nicht mit den für GFBM verwendeten Mittel verstärkt, um diese Aufgaben zu übernehmen? 11. Warum und wann entstand die Notwendigkeit, ein mobiles Integrationslotsenteam zu Lasten der Mittel für die regulären bezirklichen Träger zu schaffen? Zu 9., 10. und 11.: Die Arbeit der bezirklichen Träger fokussiert auf die Arbeit im Bezirk. Die mobilen Teams können hingegen berlinweit an großen Einrichtungen eingesetzt werden. Zurzeit arbeiten sie am Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und am Flughafen Tempelhof. Die Einsatzorte werden monatlich überprüft und ggf. verändert. Diese Flexibilität ist für ein mobiles Team leichter umsetzbar als für einen bezirklich verankerten Träger und damit effektiver. Die Notwendigkeit des Instruments flexibel einsetzbarer Lotsinnen und Lotsen sieht der Senat insbesondere in den starken Veränderungen und Schwankungen bei der bezirklichen Unterbringung von geflüchteten Menschen. Deshalb werden einige der zur Verfügung stehenden Mittel für das Landesrahmenprogramm für ein mobiles Lotsenteam eingesetzt . 12. Welche Anzahl von Integrationslotsinnen und -lotsen bzw. welches zahlenmäßige Verhältnis hält der Senat aus fachlicher Sicht pro Unterkunft für notwendig? Zu 12.: Es ist das Ziel des Senats, dass Integrationslotsinnen und Integrationslotsen geflüchtete Menschen an jeder Unterkunft unterstützen. Die Anzahl je Unterkunft und das zahlenmäßige Verhältnis kann variieren, z.B. wenn an einer Unterkunft bereits Unterstützung durch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler, Sozialarbeitende bzw. Ehrenamtliche vorhanden ist. Vereinbarungen über Einsatzzeiten und Arbeitsschwerpunkte der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen werden zwischen Unterkunftsbetreibern und Trägern getroffen. Berlin, den 15. Januar 2016 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jan. 2016)