Drucksache 17 / 17 672 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 06. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Januar 2016) und Antwort Zustand und künftige Nutzung der "Beamtenwohnhäuser" am S-Bhf. Grünau Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat der Senat über den Zustand der sog. Beamtenwohnhäuser in der Richterstraße 11-13 am S-Bhf. Grünau, die sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG befinden und unter Denkmalschutz stehen (Nr. 09045755)? Antwort zu 1: Nach Mitteilung des Bezirksamts Treptow -Köpenick befinden sich die Gebäude in der Richterstraße 11-13 am S-Bahnhof Grünau in Privateigentum und nicht im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Der Zustand der Gebäude bedarf der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen . Frage 2: In welcher Weise ist der Senat gegenüber der Deutschen Bahn AG bereit, sich für den Erhalt dieser schon länger leerstehenden bzw. ungenutzten Gebäude einzusetzen, um sie vor dem weiteren Verfall zu bewahren ? Frage 3: Welche künftigen Nutzungsmöglichkeiten, z.B. zur Wiederbeschaffung von Wohnraum, sieht der Senat für diese Gebäude und dem diese Liegenschaften umgebende Fläche, und ist er bereit, mit der Deutschen Bahn entsprechende Gespräche mit dem Ziel der Entwicklung eines Nutzungskonzeptes zu führen? Antwort zu 2 und 3: Der Senat wird sich mangels Eigentümerstellung der Deutschen Bahn AG nicht gegenüber dem Unternehmen für den Erhalt einsetzen und demzufolge keine Gespräche führen. Nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Denkmalschutzgesetz Berlin ist der Verfügungsberechtigte verpflichtet ein Denkmal im Rahmen des Zumutbaren instand zu halten und instand zu setzen, es sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdungen zu schützen. Ein Hinweis auf die vorgenannte Erhaltungspflicht ist durch die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirks Treptow-Köpenick erfolgt. Die Gebäude in der Richterstraße 11-13 liegen im unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 Baugesetzbuch. Die Zulässigkeit von Vorhaben beurteilt sich danach, ob sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Die nähere Umgebung ist sehr heterogen geprägt. Das Grundstück ist umgeben von starken Verkehrslärmquellen. Folglich muss das jeweilige Vorhaben individuell geprüft werden. Berlin, den 15. Januar 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jan. 2016)