Drucksache 17 / 17 682 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 06. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2016) und Antwort BER: Wann wird Pier Süd fertig? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der FBB liegt. Frage 1: Wann und mit welcher Gültigkeitsfrist wurde die Baugenehmigung für den Pier Süd erteilt? Antwort zu Frage 1: Die Baugenehmigung Pier Süd mit der Nummer 00676-09 wurde am 10.08.2009 erteilt. Nach § 69 BbgBO (in der aktuell gültigen Fassung) beträgt „Die Geltungsdauer der Baugenehmigung [...] sechs Jahre. Die Baugenehmigung erlischt nicht, wenn das Vorhaben innerhalb der Frist nach Satz 1 begonnen worden und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist fertig gestellt ist.“ Nach heutigem Stand der Bauordnung würde deshalb die Baugenehmigung am 10.08.2016 erlöschen. Es ist jedoch eine Änderung der Brandenburger Bauordnung in Vorbereitung. Diese sieht u. a. die Überarbeitung des § 73 Abs. 2 BbgBO vor, wonach die Geltungsdauer der Baugenehmigungen für Großbauvorhaben nicht wie sonst nur sechs bzw. sieben Jahre beträgt, sondern in diesen Fällen der Geltungsdauer des jeweiligen Planfeststellungbeschlusses entspricht. Am 22.12.2015 hat das Brandenburger Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Das rechtzeitige Inkrafttreten der Gesetzänderung vor Ablauf dieser Genehmigungsfrist wird erwartet. Frage 2: Wann wurden welche Nachträge zur Baugenehmigung gestellt und genehmigt, welche konkreten Auflagen des BOA sind umzusetzen und welchen Einfluss haben diese auf die Gültigkeit der Baugenehmigung ? Antwort zu Frage 2: Für Pier Süd liegen folgende Nachträge zur Baugenehmigung vor: 1. Nachtrag Pier Süd, gestellt am 21.04.2011, erteilt am 16.08.2011 2. Nachtrag Pier Süd, gestellt am 18.11.2011, erteilt am 03.07.2012 3. Nachtrag Pier Süd, gestellt am 26.09.2014, erteilt am 12.05.2015 Zum zweiten Teil der Frage ist auf den 3. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 12.05.2015 zu verweisen. Dieser umfasst das genehmigungsrechtliche Gesamtpaket über alles und sichert so bei korrekter Umsetzung vor Ort die baubehördliche Abnahmefähigkeit. Die Nachträge ändern nichts an der Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung 00676-09. Frage 3: Wie wird das Problem gelöst, dass nach Aussage von Herrn Hörmann am 15.12.2014 im Brandenburger Sonderausschuss die Baugenehmigung für den Pier Süd im Februar 2016 abläuft, während nach Aussage des Senats in der Antwort auf die Schriftliche Frage 17/16780 die Baufertigstellungsanzeige zum 02.06.2016 geplant ist? Antwort zu Frage 3: Die Baugenehmigung läuft, wie schon unter 1. erläutert, am 10.08.2016 ab. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 682 2 Frage 4: Welcher neuerliche Bauverzug ist durch die Imtech-Pleite im Pier Süd eingetreten? Antwort zu Frage 4: Der Verzug aufgrund der Insolvenz der Firma Imtech wird durch die FBB GmbH auf ca. 2 - 3 Monate geschätzt. Frage 5: Wann wird nunmehr Pier Süd fertiggestellt, behördlich abgenommen und der FBB zum Betrieb übergeben ? Antwort zu Frage 5: Die baulichen Ausführungen für den Pier Süd sollen in 04/2016 abgeschlossen sein. Auf den Zeitpunkt der Erteilung der baubehördlichen Nutzungsfreigabe hat die FBB nur in der Form Einfluss, dass alle vorzulegenden Dokumente und Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden und die notwendigen Qualitäten aufweisen. Hierzu steht die FBB mit dem BOA in regem Abstimmungsprozess. Die Fertigstellungsanzeige an das Bauordnungsamt ist derzeit vor dem nach aktueller Rechtslage noch wirksamen Auslaufen der Baugenehmigung am 10.08.2016 vorgesehen. Die Übergabe an den Betrieb erfolgt frühestens zu dem Zeitpunkt, zu welchem die Bauleistungen gegenüber den Firmen gemäß VOB abgenommen sind, die entsprechenden Dokumentationsunterlagen durch die Firmen in geschuldeter Qualität erstellt wurden sowie alle Systemfreigaben vorliegen. Letztere erfolgen nach den notwendigen Funktions- und Integrationstests sowie Wirk- und Komplexprüfungen für betriebliche Anlagen bzw. Anlagenfunktionen. Es ist davon auszugehen, dass dieses im 1. Halbjahr 2017 der Fall sein wird. Berlin, den 20. Januar 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup Staatssekretär, Flughafenkoordinator (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Jan. 2016)