Drucksache 17 / 17 683 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 07. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2016) und Antwort Schulgesetz – Oberstufe (III) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Da in der Senatsbroschüre „Auf Kurs zum Abitur – Wegweiser für die gymnasiale Oberstufe Schuljahr 2015/16“ für die 10. Klasse eines Gymnasiums keinerlei Hinweise zur Vorbereitung auf die anschließende Qualifikationsphase vorliegen, frage ich den Senat, durch welche Maßnahmen in der 10. Klasse des Gymnasiums die in der Drucksache 17/17150 genannte „Doppelfunktion“ über ein „erweitertes und vertieftes Angebot“ bezüglich der Wahlpflichtangebote, der Unterrichtsinhalte, der Fächerwahl etc. zur Vorbereitung der Qualifikationsphase konkretisiert wird ? Zu 1.: Die Senatsbroschüre „Auf Kurs zum Abitur – Wegweiser für die gymnasiale Oberstufe Schuljahr 2015/16“ ist als rein organisatorischer Leitfaden zur ersten Orientierung für Schülerinnen und Schüler zu verstehen , und nicht als Handbuch für die inhaltliche Ausgestaltung der Jahrgangsstufen 10 – 13. Die Konkretisierung erfolgt durch die folgenden Maßnahmen : • die aktuelle Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-VO) vom 31. März 2010 § 10, Satz 1: „Inhalt und Anforderungen sowie der Umfang des für alle Schülerinnen und Schüler verbindlichen Unterrichts werden durch die Rahmenlehrpläne sowie die Stundentafeln (Anlagen 1 bis 3) bestimmt . In schulinternen Curricula werden diese unter Berücksichtigung der fakultativen Inhalte schulspezifisch ausgestaltet.“ • die Stundentafel, welche für das Gymnasium eine höhere Stundenzahl vorsieht als für die Integrierte Sekundarschule sowie • den Rahmenlehrplan. Die detaillierte Erläuterung und praktische Umsetzung dieser Maßgaben in schulinterne Curricula obliegt dem pädagogischen Personal der weiterführenden Schulen. Berlin, den 21. Januar 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jan. 2016)