Drucksache 17 / 17 687 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 08. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2016) und Antwort Bürgerämter konkret II: Droht dem Land Berlin ein Wahlchaos? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind aus der Sicht des Senats die am 10. Dezember 2015 vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Maßnahmen bezüglich der Berliner Bürgerämter ausreichend, damit sich Bürger/-innen im Falle eines Zuzugs nach Berlin drei Monate bzw. im Falle eines innerstädtischen Umzugs in einen anderen Bezirk 35 Tage vor dem Wahltermin am 18. September 2016 an- bzw. ummelden können, um ihr passives Wahlrecht ausüben zu können? Wenn nein, welche darüber hinausgehenden Maßnahmen plant der Senat? Zu 1.: Die Absicherung der Wahlen ist ein wesentliches Anliegen des Senats. Aus diesem Grund orientiert sich der Senat nicht allein an dem vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Maßnahmenplan. Vielmehr werden verschiedenste Wege beschritten, um eine etwaige Gefährdung der Wahlen im September 2016 auszuschließen. So wird beispielsweise mit allen Bezirken ein gemeinsames Verfahren zur Sicherstellung der Wahlen entwickelt. 2. Besteht aus Sicht des Senats ausreichend Zeit, damit diese Maßnahmen bis rechtzeitig vor dem 18. Juni greifen? Zu 2.: Der Senat wird alle Anstrengungen unternehmen , um die Wahlen im September 2016 abzusichern. Hierfür ist aus Sicht des Senats wichtigste Voraussetzung, dass die Bezirke den Personalzuwachs gewinnbringend in die Bürgerämter integrieren. Dabei baut der Senat auf das Engagement der Bezirke, welchen der Hauptaufwand des Wahlgeschäftes auferlegt ist. 3. Sieht der Senat dies auch bezogen auf möglicherweise vorgezogene Neuwahlen so? Zu 3.: Die Absicherung von vorgezogenen Neuwahlen wäre eine durchaus große Herausforderung, die eine enge und konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten erforderlich machen würde. 4. Inwieweit teilt der Senat die am 28. August 2015 im Tagesspiegel veröffentlichte Sorge der Landeswahlleiterin , dass aufgrund zu langer Wartezeiten auf einen Termin für An- und Ummeldungen in den Berliner Bürgerämtern das Wahlverzeichnis Fehler aufweisen könne und Bürger/-innen daraufhin entweder gar nicht oder nur in einem falschen Bezirk wahlberechtigt seien, bzw. von ihrem Wahlrecht nicht Gebrauch machen können? Falls der Senat diese Sorge nicht teilt, wie erklärt er sich die Sorge der Landeswahlleiterin und welche begründeten Gegenargumente kann er anführen? 5. Falls es nicht zu einer rechtzeitigen und angemessenen Abhilfe der beschriebenen Probleme kommen sollte , mit welchen verfassungsrechtlich relevanten Konsequenzen sähe sich der Senat möglicherweise nach durchgeführten Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen konfrontiert? 6. Wie schätzt der Senat die Gefahr ein, dass Wahlen aufgrund ungenauer und unvollständiger Wahlverzeichnisse Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den Vertretungskörperschaften (»Mandatsrelevanz«) haben könnten und daher Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen nach § 40 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 8 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof von Berlin (VerfGHG) statthaft wären? 7. Welche Konsequenzen – beispielsweise in Form von Nach- oder Neuwahlen – würden erfolgreich beschiedene Wahlanfechtungen vor dem Verfassungsgerichtshof von Berlin nach sich ziehen und wie gedenkt der Senat diese Konsequenzen im Falle ihres Eintretens gegenüber den Bürger/-innen zu rechtfertigen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 687 2 Zu 4., 5., 6., 7.: Soweit Handlungsbedarf erkannt wird, werden vom Senat die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet . Der Senat geht von einer Durchführung der Wahlen auf der Grundlage ordnungsgemäß erstellter Wählerverzeichnisse aus. Überdies ist die Beurteilung der Zulässigkeit und Begründetheit etwaiger Einsprüche nach § 40 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vorbehalten und nicht vom Senat zu beurteilen. 8. Plant der Senat vor dem Hintergrund der beschriebenen Problematik, über eine Rahmenzielvereinbarung mit den Bezirken zu verabreden, An- und Ummeldungen als dringende Notfälle in den Bürgerämtern einzustufen, und damit analog zur Beantragung eines dringend benötigten Personalausweises oder Reisepasses, für die es keiner vorherigen Terminbuchung bedarf, behandeln zu lassen? Falls nein, wie begründet er diese Entscheidung? Zu 8.: Der Abschluss einer zusätzlichen Rahmenzielvereinbarung mit den Bezirken ist nicht geplant. Den Bezirken sind die Bedeutung der Wahl und ihre wichtige Rolle bei deren Vorbereitung und Durchführung bewusst. Dies zeigt auch die Bereitschaft zur Vereinbarung eines einheitlichen Vorgehens im Zusammenhang mit der Bewältigung des bestehenden Rückstaus. 9. Plant der Senat in Absprache mit den Bezirken notfalls Beamt/-innen in Bürgerämter abzuordnen bzw. andere Mitarbeiter/-innen zeitweilig bzw. auf freiwilliger Basis für eine befristete Tätigkeit bei den Bürgerämtern zu werben, um insbesondere bezüglich möglicher vorgezogener Neuwahlen (für die die Dreimonatsfrist für Neuberliner /-innen ja möglicherweise bei Verkündung des Wahltermins schon abgelaufen wäre) die Gefahr von Wahlanfechtungen zu vermeiden? Falls nein, warum nicht? Zu 9.: Der Senat plant nicht die Abordnung von fachfremden Beamtinnen und Beamten in die Bürgerämter. Grund hierfür ist, dass für den notwendigen Zugriff auf das Melderegister eine Kennung erforderlich ist, die wiederum bestehende Fachkenntnisse und eine Einarbeitung voraussetzt. Gleiches gilt für fachfremde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Berlin, den 19. Januar 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2016)