Drucksache 17 / 17 691 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Jahnke (SPD) vom 04. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2016) und Antwort Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bei welchen Vorhaben kamen in den Jahren 2014 und 2015 Mittel aus der GRW-I für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen , bei denen der unmittelbare Ort der Maßnahme nicht ein Gewerbegebiet oder Industriegebiet gewesen ist, zum Einsatz (bitte Maßnahmen einzeln benennen und Fördervolumen angegeben)? Zu 1.: Es kamen keine Vorhaben zum Einsatz, bei denen die Errichtung oder der Ausbau für Infrastrukturmaßnahmen nicht der Anbindung an Industrie- und Gewerbegebiete diente. 2. Wie nutzt Berlin den Fördertatbestand Innovationscluster im Rahmen der GRW-I und wie viele Anträge wurden zu diesem Fördertatbestand jeweils in den Jahren 2014 und 2015 bewilligt (sollten keine Bewilligungen stattgefunden haben, bitte Gründe angeben)? Zu 2.: In der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung sind keine Anfragen bzw. Förderanträge für den Fördertatbestand „Innovationscluster“ in den Jahren 2014 und 2015 eingegangen. Es ist zu vermuten, dass der hohe zu erbringende monetäre Eigenanteil von 50 % (GRW-Anteilsförderung 50%) von Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen zu einem geringen Interesse an dem Fördertatbestand führt. 3. Wie ist die Nutzung des Fördertatbestandes Innovationscluster in die Innovationsstrategie Berlin- Brandenburg eingebettet? Zu 3.: Die Nutzung des Fördertatbestandes Innovationscluster soll geprüft werden, sobald eine erste Projektskizze vorliegt. Dann wird auch geprüft, wie das erste Innovationscluster in die Innovationsstrategie Berlin- Brandenburg implementiert werden kann. 4. Wie viele und welche Vorhaben im Rahmen des Fördertatbestandes GRW-Regionalbudget wurden jeweils in den Jahren 2014 und 2015 bewilligt? Zu 4.: Bewilligt 2014 Nr. Projektbezeichnung Bewilligungsdatum 1 Wirtschaftsentwicklung im Stadtteil Mitte, Potenzialanalyse und Prognosen zur Mobilisierung regionaler Wachstumspotentiale und Initiierung regionaler Wachstumsprozesse 01.04.2014 2 Gewerbeflächenkonzeption zur Stärkung regionaler Wachstumspotenziale für den Bezirk Pankow 01.07.2014 3 Regionalbudget "Marzahn-Hellersdorf - Berlins beste Aussichten! Vom Stadtrand in die Mitte!" 01.01.2014 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 691 2 4 Regionalbudget "Mainstreaming Ausbildungsmarketing zur Verbesserung der Fachkräfteversorgung und zur Verbesserung der regionalen Kooperationen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg" 15.07.2014 5 Mobilisierung und Stärkung regionaler Wachstumspotenziale im Rahmen des Tourismuskonzepts unter besonderer Berücksichtigung von Radtourismus, Wassererlebnis und dem Ensemble Glienicke (Welterbe der UNESCO) im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin 01.06.2014 Bewilligt 2015 6 Marzahn-Hellersdorf - Berlins beste Aussichten! Positionierung des Wirtschaftsstandortes nach Markenbildung "Berlins beste Aussichten" 07.09.2015 5. Wie beurteilt der Senat den Ansatz, mit dem Regionalbudget die Zusammenarbeit von Berliner Außenbezirken und brandenburgischen Nachbargemeinden zu unterstützen? Zu 5.: Der Ansatz der länderübergreifenden Kooperation wird grundsätzlich begrüßt. Der Fördertatbestand Regionalbudget ermöglicht nach dem Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) jedoch keine länderübergreifende Förderung. Allerdings kann eine länderübergreifende Förderung über den Fördertatbestand Regionalmanagement hergestellt werden. Das erste Projekt eines länderübergreifenden GRW-Regionalmanagements eines Berliner Außenbezirkes und seines angrenzenden Brandenburger Landkreises bzw. Gemeinde ist zum 01.01.2016 an den Start gegangen. Konkrete Erkenntnisse bei der Umsetzung liegen derzeit noch nicht vor. 6. Welche Folgen wird die geänderte Anwendung des EU-Beihilfe- und Vergaberechts auf die Tourismusfinanzierung , die z.B. am 22. April 2015 in einer Anhörung im Tourismusausschuss des Bundestages erörtert wurde, für a) die Tourismusförderung im Rahmen der GRW und b) allgemein auf visitBerlin haben? Zu 6 a): Die Tourismusförderung im Land Berlin wird seit Jahren im Rahmen der GRW-Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen erfolgreich umgesetzt . In der aktuellen Förderperiode 2014-2020 unterscheidet die GRW-Förderung von touristischen Maßnahmen zwischen einnahmeschaffenden und nicht einnahmeschaffenden Maßnahmen. Die nicht einnahmeschaffenden Maßnahmen fallen nicht unter das EU-Beihilferecht. Die einnahmeschaffenden Maßnahmen im Rahmen der GRW fallen unter das EU-Beihilfenrecht der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung 651/2014 (s. GRW- Koordinierungsrahmen in der Fassung ab dem 10.06.2015, Ziffer II, Punkt B. 3.2.3., s. BAnz AT 01.07.2015 B). Die GRW-Förderung im Tourismusbereich ist damit zwar zukünftig schwieriger, kann aber dennoch fast unverändert fortgesetzt werden. Zu 6 b): Mit der Neufassung der Europäischen Richtlinien erfolgt keine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Vergaberechts. Mit dem bis zum 17.04.2016 umzusetzenden Gesetzespaket zur Vergaberechtsmodernisierung wird lediglich bereits geltendes EU-Recht umgesetzt . Dazu gehört auch die Einarbeitung diverser Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf visitBerlin bzw. die Förderung von visitBerlin durch vergaberechtsfreie Zuwendungen. 7. Inwiefern strebt der Senat an, visitBerlin in eine "öffentliche Einrichtung" im Sinne des EU-Beihilfe- und Vergaberechts (das heißt u.a. Anteilsbesitz ausschließlich durch die öffentliche Hand) umzuwandeln, um auf diesem Weg ausschreibungsfreie Vergaben vom Land an visit- Berlin weiter zu ermöglichen? Zu 7.: VisitBerlin erhält keine Aufträge durch das Land Berlin sondern Zuwendungen in Form von Projektförderungen . Das Vergaberecht kommt hier nicht zur Anwendung. Es ist keine „Umwandlung“ von visitBerlin in eine „öffentliche Einrichtung“ beabsichtigt. Berlin, den 19. Januar 2016 In Vertretung Henner B u n d e ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Jan. 2016)