Drucksache 17 / 17 693 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 05. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2016) und Antwort Gewaltvorfälle und Videoüberwachung bei der BVG im Jahr 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Gewaltvorfälle auf U-Bahnhöfen, in U- Bahnen, in Straßenbahnen und in Bussen gab es jeweils im Jahr 2015 (bitte die Tabelle der Antwort auf Frage 1 der Drs. 17/15216 fortführen)? Zu 1.: Die im Jahr 2015 in den Verkehrsmitteln der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) registrierten Gewaltdelikte (Körperverletzungsdelikte, Raub, Nötigung, Freiheitsberaubung , Bedrohung, Sexualdelikte) können folgender Tabelle entnommen werden: U-Bahn (im Zug/auf dem Bahnsteig) Bus Tram Gesamt 2013 1.977 562 329 2.868 2014 2.070 551 344 2.965 2015 2.201 473 333 3.007 Ein Vergleich zu weiteren Vorjahren ist nicht präzise möglich, da im März / April 2012 die Eingabemodalitäten im polizeilichen Erfassungssystem verändert wurden, mit dem Ziel, bislang als „unbekannt“ erfasste Tatorte präziser zuordnen zu können. 2. Wie viele Tatorte gab es jeweils in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015, die nicht eindeutig im BVG- Bereich zugeordnet werden konnten? Zu 2.: Nicht zuzuordnende Tatorte im öffentlichen Personennahverkehr 2012 446* 2013 43 2014 63 2015 59 * Infolge der Veränderung der Eingabemodalitäten im polizeilichen Erfassungssystem im Jahresverlauf 2012 konnte der Anteil an Gewaltvorfällen, die keinem Verkehrsmittel der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zugeordnet werden können, deutlich reduziert werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 693 2 3. Wie häufig forderte die Polizei Videomaterial aus U-Bahnhöfen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen der BVG jeweils im Jahr 2015 an (bitte die Tabelle der Antwort auf Frage 2 der Drs. 17/15261 fortführen)? 4. Wie viele Straftäter wurden im Jahr 2015 mithilfe der Videoaufnahmen identifiziert bitte die Tabelle der Antwort auf Frage 3 der Drs. 17/15261 fortführen)? Zu 3. und 4.: In der Fragestellung wird auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/15261 Bezug genommen. Da sich diese auf eine andere Thematik bezieht, wird davon ausgegangen , dass hier auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/15216 verwiesen werden sollte. Für das Gesamtjahr 2015 kann aufgrund der derzeitigen Überarbeitung des Erfassungssystems der Polizei Berlin zu der Anforderung von Videomaterial bei der BVG keine Auskunft gegeben werden. Der Bitte um Fortführung der Tabellen aus den Antworten zu Frage 2 und 3 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/15216 kann daher gegenwärtig nicht entsprochen werden. 5. In wie vielen Fällen dieser Videomaterialanforderungen konnte im Jahr 2015 kein Bildmaterial geliefert werden, weil die Speicherfrist von 48 Stunden überschritten war? Zu 5.: Die Berliner Verkehrsbetriebe teilen hierzu folgendes mit: „Von den an die BVG gerichteten Anfragen konnte in insgesamt 38 Fällen im Jahr 2015 kein Bildmaterial geliefert werden, da die Speicherfrist von 48 Stunden überschritten war.“. Nicht berücksichtigt sind Fälle, in denen eine Anforderung von Videodaten notwendig gewesen wäre, aber anforderungsberechtigte Personen in Kenntnis einer bereits überschrittenen Speicherfrist keine Anfragen mehr an die BVG stellten. Somit ist aus der mitgeteilten Fallzahl kein Rückschluss auf die Gesamtzahl der Fälle möglich , in denen benötigtes Videomaterial durch eine Überschreitung der Speicherfrist bereits nicht mehr verfügbar war. Berlin, den 26. Januar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2016)