Drucksache 17 / 17 697 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 08. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2016) und Antwort Rassistische Angriffe gegen Geflüchtete und Unterkünfte für Geflüchtete in Berlin 2015 (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Angriffe/ Anschläge auf Geflüchtete und bestehende oder geplante Flüchtlingsunterkünfte im gesamten Jahr 2015 in Berlin, die im Definitionssystem "Politisch Motivierte Kriminalität " (PMK) erfasst sind? (Bitte tabellarisch nach Bezirk, Ort, Unterkunft, Datum, Phänomenbereich und Delikt aufschlüsseln.) Zu 1.: Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet der „Kriminalpolizeiliche Melde-dienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik “ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen . Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Die Fallzahlen der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen, gegebenenfalls bis zum endgültigen Gerichtsurteil, einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es immer wieder zu Fallzahlenänderungen. Um das Fallaufkommen gegen Unterkünfte für asylsuchende und geflüchtete Menschen trennscharf auswerten zu können, wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2014 das Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ im bundesweit verbindlichen Themenfeldkatalog eingeführt. Diesem Unterthema werden Taten der PMK zugerechnet, die sich gegen jede Art der Unterkunft als direktes Angriffsziel aber auch gegen Personen innerhalb der Unterkunft richten . Als Unterkunft werden unter anderem bestehende, im Bau befindliche sowie geplante Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen gewertet. Der Personenkreis umfasst beispielsweise Asylbegehrende, Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz. Politisch motivierte Taten, die sich außerhalb von Unterkünften gegen geflüchtete und asylbegehrende Menschen ereigneten, konnten bislang nicht im Rahmen des KPMD-PMK ausgewertet werden. Aus diesem Grund wurden im bundesweit verbindlichen Themenfeldkatalog zum 1. Januar 2016 weitere Unterthemen eingeführt, die eine derartige Auswertung zukünftig zulassen. Zur Beantwortung der Anfrage wurden die Daten aus dem Zeitraum Januar bis Oktober 2015 (Tag der Erhebung : 12.01.2016) aller Phänomenbereiche der PMK zugrunde gelegt. Für das Jahr 2015 sind noch nicht alle relevanten Straftaten im Rahmen des KPMD-PMK erfasst und bewertet worden. Aus diesem Grund liegen noch keine endgültigen Fallzahlen vor. Regelmäßig können die Fallzahlen des aktuellen Jahres erst in der Mitte des Folgejahres valide erhoben werden, so dass sich die nachfolgend genannten Zahlen für 2015 erst Mitte 2016 genau beziffern lassen. Lfd. Nr. Zähldelikt Tatzeit Straße Ortsteil Phänomen 1 § 303 Strafgesetzbuch (StGB) 01.01.2015 03:51:00 Landsberger Allee Marzahn PMK - rechts 2 § 303 StGB 03.01.2015 09:00:00 Karower Chaussee Buch PMK - rechts Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 697 2 Lfd. Nr. Zähldelikt Tatzeit Straße Ortsteil Phänomen 3 § 303 StGB 14.01.2015 17:05:00 Landsberger Allee Marzahn PMK - rechts 4 § 303 StGB 18.01.2015 12:00:00 Soorstr. Westend PMK - Nicht zuzuordnen 5 § 86a StGB 21.01.2015 07:45:00 Radickestr. Adlershof PMK - rechts 6 § 185 StGB 26.01.2015 17:30:00 Otto-Rosenberg-Str. Marzahn PMK - rechts 7 § 303 StGB 31.01.2015 07:15:00 Schönagelstr. Blumberger Damm Marzahn PMK - rechts 8 § 303 StGB 01.02.2015 Schneeberger Str. Hellersdorf PMK - rechts 9 § 303 StGB 10.02.2015 00:01:00 Landsberger Allee Marzahn PMK - rechts 10 § 303 StGB 22.02.2015 17:30:00 Neue Späthstr. Britz PMK - Nicht zuzuordnen 11 § 303 StGB 14.03.2015 03:15:00 Radickestr. Adlershof PMK - Nicht zuzuordnen 12 § 123 StGB 25.03.2015 19:47:00 Groscurthstr. Buch PMK - rechts 13 § 303 StGB 11.04.2015 06:00:00 Schönagelstr. Marzahn PMK - Nicht zuzuordnen 14 § 224 StGB 20.04.2015 22:00:00 Groscurthstr. Buch PMK - rechts 15 § 303 StGB 26.04.2015 09:00:00 Maxie-Wander-Str. Hellersdorf PMK - Nicht zuzuordnen 16 § 303 StGB 30.04.2015 07:00:00 Schönagelstr. Marzahn PMK - Nicht zuzuordnen 17 § 303 StGB 10.05.2015 10:30:00 Kruppstr. Moabit PMK - rechts 18 § 123 StGB 15.05.2015 06:30:00 Schönagelstr. Marzahn PMK - rechts 19 § 224 StGB 17.05.2015 00:20:00 Soorstr. Westend PMK - rechts 20 § 303 StGB 25.05.2015 05:20:00 Schönagelstr. Marzahn PMK - rechts 21 § 306a StGB 12.06.2015 02:35:00 Soorstr. Westend PMK - rechts 22 § 185 StGB 23.06.2015 03:20:00 Hausvaterweg Falkenberg PMK - rechts 23 § 303 StGB 23.06.2015 05:00:00 Blumberger Damm (ehemals Schönagelstr.) Marzahn PMK - rechts 24 § 126 StGB 01.08.2015 15:00:00 Mühlenstr. Pankow PMK - rechts 25 § 306b StGB 20.08.2015 23:45:00 Blumberger Damm (ehemals Schönagelstr.) Marzahn PMK - rechts 26 § 123 StGB 28.08.2015 10:50:00 Storkower Str. Prenzlauer Berg PMK - rechts 27 § 306a StGB 09.09.2015 00:10:00 Glambecker Ring Marzahn PMK - rechts 28 § 86a StGB 13.09.2015 01:00:00 Blumberger Damm Marzahn PMK - rechts 29 § 224 StGB 13.09.2015 02:50:00 Glambecker Ring Marzahn PMK - rechts 30 § 111 StGB 19.09.2015 23:30:00 Georg-Benjamin-Str. Buch PMK - rechts Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 697 3 Lfd. Nr. Zähldelikt Tatzeit Straße Ortsteil Phänomen 31 § 86a StGB 03.10.2015 00:45:00 Groscurthstr. Buch PMK - rechts 32 § 126 StGB 06.10.2015 22:22:00 Wackenbergstr. Niederschönhausen PMK - rechts 33 § 224 StGB 11.10.2015 19:31:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf PMK - rechts 34 § 123 StGB 15.10.2015 09:00:00 Groß-Berliner Damm Johannisthal PMK - Nicht zuzuordnen 35 § 303 StGB 17.10.2015 13:00:00 Hennigsdorfer Str. Heiligensee PMK - Nicht zuzuordnen 36 § 303 StGB 17.10.2015 17:11:00 Hennigsdorfer Str. Heiligensee PMK - Nicht zuzuordnen 37 § 185 StGB 17.10.2015 21:35:00 Mertensstr. Hakenfelde PMK - rechts 38 § 241 StGB 17.10.2015 23:15:00 Mertensstr. Hakenfelde PMK - rechts 39 § 303 StGB 22.10.2015 13:00:00 Siemensstr. Oberschöneweide PMK - rechts 40 § 303 StGB 26.10.2015 10:30:00 Hennigsdorfer Str. Heiligensee PMK - Nicht zuzuordnen 41 § 223 StGB 08.11.2015 21:15:00 Rudolf-Grosse-Str. Karlshorst PMK - rechts 42 § 303 StGB 09.11.2015 23:00:00 Salvador-Allende-Str. Köpenick PMK - rechts 43 § 223 StGB 17.11.2015 21:00:00 Quastheide Nikolassee PMK - Nicht zuzuordnen 44 § 303 StGB 19.11.2015 23:15:00 Wollenberger Str. Alt-Hohenschönhausen PMK - rechts 45 § 224 StGB 21.11.2015 22:05:00 Glambecker Ring Marzahn PMK - rechts 46 § 86a StGB 21.11.2015 06:00:00 Mühlenstr. Pankow PMK – rechts 47 § 224 StGB 28.11.2015 03:50:00 Großcurthstr. Buch PMK - rechts 48 § 304 StGB 28.11.2015 07:00:00 Groscurthstr. Buch PMK – rechts 49 § 86a StGB 07.12.2015 12:00:00 Schwalbenweg Altglienicke PMK - rechts 50 § 303 StGB 22.12.2015 Schwalbenweg Altglienicke PMK - rechts 51 § 223 StGB 25.12.2015 03:15:00 Motardstr. Siemensstadt PMK – rechts 52 § 123 StGB 16.09.2015 02:00:00 Blumberger Damm Marzahn PMK - Nicht zuzuordnen 53 § 303 StGB 25.09.2015 07:00:00 Pichelswerderstr. Pankow PMK - rechts 54 § 130 StGB 19.08.2015 22:15:00 Hausvaterweg Falkenberg PMK - rechts 55 § 86a StGB 19.08.2015 22:15:00 Hausvaterweg Falkenberg PMK - rechts 56 § 303 StGB 08.12.2015 14:20:00 Bedeweg Karow PMK - Nicht zuzuordnen 57 § 303 StGB 02.08.2015 04:20:00 Jan-Petersen-Str. Marzahn PMK - rechts Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 697 4 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Organisatoren /Initiatoren dieser Angriffe/ Anschläge? Zu 2.: In einer größeren Anzahl der Straftaten gegen Flüchtlinge oder Flüchtlingsunterkünfte wurden noch keine Tatverdächtigen ermittelt. Die zu den bekannten Tatverdächtigen vorliegenden Erkenntnisse beruhen auf laufenden polizeilichen Ermittlungsverfahren, wobei die Motivationslagen der ermittelten Einzeltäter sehr heterogen sind. Es liegen derzeit keine Hinweise oder Erkenntnisse über detailliert abgestimmte Straftaten zwischen ihnen vor. Derzeit ist ein versuchter Brandanschlag gegen eine Flüchtlingsunterkunft am Blumberger Damm am 20. August 2015 Angehörigen des rechtsextremistischen Netzwerks „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) zuzurechnen . Bei der Personengruppe, die zum Zeitpunkt der Tat unter dem Namen „Bündnis deutscher Hooligans“ (B.D.H.) in Berlin agierte, handelt es sich um selbsternannte Hooligans, die ein fremdenfeindliches sowie islamfeindliches Weltbild vertreten und durch entsprechende Aktionen nach außen tragen. 3. a) Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Beteiligung der NPD, ihrer Organisationen bzw. Mitglieder der NPD oder ihrer Organisationen an Angriffen/Anschlägen auf Geflüchtete und bestehende oder geplante Flüchtlingsunterkünfte in Berlin? b) Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Beteiligung von Akteuren und Gruppen der Hooligan-Szene in Berlin an Angriffen/ Anschlägen auf Geflüchtete und bestehende oder geplante Flüchtlingsunterkünfte in Berlin ? c) Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Beteiligung von Akteuren/ Mitgliedern von BÄRGIDA an Angriffen/ Anschlägen auf Geflüchtete und bestehende oder geplante Flüchtlingsunterkünfte in Berlin? d) Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Beteiligung von der Partei „Der III. Weg“ bzw. ihrer Mitglieder an Angriffen/ Anschlägen auf Geflüchtete und bestehende oder geplante Flüchtlingsunterkünfte in Berlin? e) Hat der Senat Kenntnisse über weitere Akteure, Gruppen oder Parteien, die Angriffe oder Anschläge initiieren oder an diesen beteiligt sind/ waren? Wenn ja, um welche Akteure handelt es sich? Zu 3. a): Im Jahr 2015 lagen keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Beteiligung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), ihrer Organisationen oder von Mitgliedern der NPD an Straftaten im Sinne der Fragestellung vor. Zu 3. b): Bei Hooligans handelt es sich um Personen, die gemeinsam im Umfeld von Fußballspielen durch gewalttätige Aktionen gegen Personen und Sachen auffallen . Hooliganismus ist demzufolge Zuschauergewalt, die aus der aggressiven Auseinandersetzung zwischen rivalisierenden Hooligangruppen gewaltbereiter Männer vor, während oder nach Fußballspielen entsteht. Hooligangruppen , soweit diese sich überhaupt organisatorisch formieren, stehen für die bedingungslose Unterstützung ihres Vereins. Dabei spielen politische Einstellungen des Einzelnen nach Erkenntnissen der Polizei Berlin allgemein keine Rolle. Bisher liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Berliner Hooligangruppen sich aktiv an Angriffen/Anschlägen auf Geflüchtete und/oder bestehende Flüchtlingsunterkünfte beteiligt haben. Seit dem Sommer 2014 bildete sich am Rande der Fußballfanszene eine neue Szene mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen heraus, die unter dem Namen „Hooligans gegen Salafisten“ bzw. „HoGeSa“ bekannt wurde. In Berlin formierte sich im Winter 2014/15 ein eigener Seitenarm dieser Szene, unter dem Namen „Bündnis deutscher Hools“ bzw. „B.D.H.“. Teile dieser Berliner Gruppierung nahmen aktiv am Demonstrationsgeschehen in Berlin rund um geplante und bestehende Flüchtlingsunterkünfte teil. Am 20. August 2015 kam es dabei zu der unter Frage 2 aufgeführten Straftat. Im Nachgang zu diesem Ereignis löste sich das „B.D.H.“ mit einer Erklärung im Internet selbst auf. Als Ableger der „HoGeSa” gründete sich die „Bürgerinitiative “ „Gemeinsam für Deutschland“ und benannte sich wenig später in „Gemeinsam Stark Deutschland eingetragener Verein“ (GSD e.V.) um. Teile der ehemaligen „B.D.H.“-Gruppierung versuchen seit November 2015 mit der Neugründung „Gemeinsam Stark Deutschland Berlin“ einen Organisationsneubeginn. Über zukünftige konkrete Gefährdungen von Flüchtlingsunterkünften liegen in diesem Kontext derzeit keine Erkenntnisse vor. Zu 3. c - e): Derzeit liegen keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Beteiligung von Akteuren oder Mitgliedern der Berliner Patrioten gegen die Islamisierung des Abendlandes (BÄRGIDA), der Partei „Der III. Weg“ und sonstiger Parteien oder Gruppierungen im Sinne der Fragestellung vor. 4. Wie schätzt der Senat das Gewaltpotenzial rechter Akteure, Gruppen, Parteien in Berlin ein? (Bitte nach den unter 3. abgefragten Akteuren aufschlüsseln). Zu 4.: Bezüglich der im Unterthema „gegen Asylunterkünfte “ festgestellten Straftaten und der darin enthaltenen Gewalt gegen Sachen oder Personen wird auf die Tabelle zu Frage 1. verwiesen. Darüber hinaus ist die Sicherheitslage in Berlin lebender Flüchtlinge und deren Unterkünfte Gegenstand einer stetigen Gefahrenanalyse der Sicherheitsbehörden. Sollten im Ergebnis dieser Gefahrenanalyse gefährdungsrelevante Aspekte polizeiliches Handeln erforderlich machen, werden durch die Polizei Berlin, in Abstimmung mit anderen Behörden und Institutionen , die entsprechenden lageangepassten und erforderlichen Maßnahmen initiiert bzw. durchgeführt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 697 5 Das Potenzial gewaltaffiner Mitglieder in den verschiedenen rechtsextremistischen Gruppierungen, die gegen Flüchtlinge oder Flüchtlingsunterkünfte hetzen, ist unterschiedlich hoch, da sich die Extremisten in Bezug auf die Agitation gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte unterschiedlicher Strategien bedienen. Die vordergründige Ablehnung von Gewalt ist vielen Gruppierungen gemein, allerdings gibt es in der Außendarstellung deutliche Unterschiede zwischen den neonazistischen Rechtsextremisten , die an ihrer Gewaltorientierung festhalten, und den neueren islamfeindlichen Netzwerken und Parteien . Diese Gruppierungen wie die „Bürgerbewegung Pro Deutschland“, die „German Defence League“ oder die „Identitäre Bewegung Berlin“ legitimieren vordergründig keine Gewalt, da dies bei nicht extremistischen Bevölkerungsschichten gegebenenfalls abschreckend wirkt. Eine Ausnahme bildet hier das HoGeSa-Netzwerk. Der Berliner HoGeSa-Ableger kann spätestens nach dem versuchten Brandanschlag gegen eine Flüchtlingsunterkunft am 20. August 2015 als gewaltausübend gelten. Bei den traditionellen neonazistisch orientierten Rechtsextremisten gilt eine deutlich höhere Gewaltorientierung als bei den islamkritischen Rechtsextremisten: Das Netzwerk Freie Kräfte, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) sowie die kleinen rechtsextremistischen Parteien wie „Der III. Weg“ oder „Die Rechte “ haben eine starke Gewaltaffinität. Keine der traditionellen rechtsextremistischen Gruppierungen hatte bisher konkret zu Anschlägen aufgerufen oder konnte bisher mit Anschlägen oder Gewalttaten gegen Flüchtlinge oder Flüchtlingsunterkünfte in Berlin in Verbindung gebracht werden. Grundsätzlich ist bei BÄRGIDA-Veranstaltungen ein Gefahrenpotential zu konstatieren. Jedoch ist in diesem Zusammenhang aktuell weder eine steigende Teilnehmerzahl noch eine wachsende Beteiligung „rechter Gruppierungen “ festzustellen. Auch die dabei registrierten Straftaten bewegen sich auf gleichbleibendem Niveau. 5. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Beteiligung von Personen oder Gruppen aus Berlin an Angriffen / Anschlägen auf Geflüchtete und bestehende oder geplante Flüchtlingsunterkünfte in anderen Bundesländern im Jahr 2015? (Bitte aufschlüsseln nach Akteuren, Bundesland, Ort, Datum, Delikt). Zu 5.: Es liegen derzeit keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor. Berlin, den 21. Januar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jan. 2016)