Drucksache 17 / 17 698 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 11. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Januar 2016) und Antwort Stiftung Heimkinderfonds für ehemalige Kinder und Jugendliche, die in der Behindertenhilfe und in der Psychiatrie geschädigt worden sind Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch wird nach den erfolgten ASMK- Beschlüssen der finanzielle Anteil des Landes Berlin an der in Errichtung stehenden Stiftung für die Betroffenen aus Ost und West sein? Zu 1.: Der Beschluss der 92. Arbeits- und Sozialministerkonferenz beinhaltete neben der öffentlichen Anerkennung des erlittenen Leids und Unrechts, die Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung, die individuelle Beratung mit der Möglichkeit einer fachlichen Neueinschätzung der damaligen Diagnosen, die individuelle Anerkennung durch Unterstützungsleistungen in Form einer einmaligen Geldleistung und darüber hinaus - für den Fall, dass sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde und dafür keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden – eine Rentenersatzleistung. Für die Finanzierung der Unterstützungsleistungen erfolgte die Zustimmung zur Errichtung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Die Ländervertreter halten gem. Beschlusslage eine Beteiligung der Länder an den Kosten der Stiftung in Höhe von einem Drittel grundsätzlich für angemessen. Gem. Vorschlag der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Kirchen soll die Quotierung West gem. Königssteiner Schlüssel erfolgen. Der Berliner Anteil (West) ist auf der Grundlage des Königssteiner Schlüssels aus 1989 in Höhe von 2,79509 % der kalkulierten Gesamtsumme für den BRD Anteil zu errechnen . Der Anteil Berlin (Ost) wird auf der Grundlage des Bevölkerungsanteils zum 31.12.1991 errechnet und beträgt 8,11 %. Da die Beteiligung der Kirchen für die Region Ost noch nicht abschließend geklärt ist, ist die Verteilung (Ost) auf die Länder, Kirchen und den Bund noch nicht abgestimmt. Darüber hinaus werden derzeit in der o. g. gemeinsamen Arbeitsgruppe noch weitere wichtige Verfahrens- und Finanzierungsfragen, bspw. auch zu Art und Höhe der konkreten Unterstützungsleistungen, ressortübergreifend abgestimmt. 2. Welche Verwaltungskosten sind in diesem Zusammenhang zu erwarten? Zu 2.: Die Verwaltungskosten sind bis zu einer Größenordnung von 7 % zu Grunde zu legen. 3. Wie hoch schätzt der Senat die Zahl der Anspruchsberechtigten im Land Berlin ein? Zu 3.: Als gemeinsame Grundlage der Berechnung der Gesamtkosten wurden rd. 97.000 untergebrachte Kinder und Jugendliche - unter Berücksichtigung der Mortalitätsrate – bundesweit geschätzt. Unter der Annahme einer 25- prozentigen Antragsquote ist von rd. 24.000 Antragstellerinnen und Antragstellern bundesweit auszugehen. Weitergehende länderspezifische Daten liegen nicht vor. 4. Wie gedenkt der Senat nach Einrichtung der Stiftung die Öffentlichkeit einschließlich der Betroffenen über die neue Rechtslage zu informieren? Zu 4.: Im Beschluss der 92. ASMK ist u. a. die öffentliche Anerkennung des in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie erlittenen Leids und Unrechts unter Einbindung der Betroffenen vorgesehen. Berlin wird sich dem bundesweiten Verfahren anschließen und eine einheitliche Vorgehensweise der Länder unterstützen . 5. Wie wird der Senat die anschließende individuelle Beratung der Betroffenen organisieren? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 698 2 Zu 5.: Die technische Umsetzung der Installierung von Beratungsstellen sowie eines Fachbeirates ist noch nicht abschließend geklärt. 6. Ist in diesem Zusammenhang an die Übertragung an einen freien Träger gedacht? Zu 6.: Bei der Realisierung des Konzeptes für die Beratungsstellen werden auch Möglichkeiten der Übertragung dieser Tätigkeiten an einen freien Träger geprüft. 7. Gedenkt der Senat bei der Vorbereitung und Durchführung der angesprochenen Maßnahmen die Betroffenen und Sozialverbände im Land Berlin zu beteiligen? Zu 7.: Es ist geplant, bei der Veranstaltung des Bundes zur öffentlichen Anerkennung auch Betroffene zu beteiligen. Berlin wird bei der Umsetzung der angesprochenen Maßnahmen um die Beteiligung der Betroffenen werben. Berlin, den 22. Januar 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jan. 2016)