Drucksache 17 / 17 699 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler und Hakan Taş (LINKE) vom 11. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Januar 2016) und Antwort Brand im BerlinHostel in der Allee der Kosmonauten in Marzahn am 27.12.2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat zur Ursache des Brandes am 27. Dezember 2015 im BerlinHostel in der Alle der Kosmonauten 32, 32a? Zu 1.: Im Ergebnis der vom Fachkommissariat des Landeskriminalamts intensiv geführten Brandursachenermittlungen konnte festgestellt werden, dass der Brand im 1. Obergeschoss des „BerlinHostel“ am 27. Dezember 2015 im Zimmer 260 vorsätzlich herbeigeführt worden ist. Als tatverdächtig ist ein 34-jähriger deutscher Mann anzusehen, der in Folge des von ihm verursachten Brandes ums Leben gekommen ist. Im Rahmen der Tatortarbeit im Hostel konnten keine Hinweise erlangt werden, die auf die Verwendung von Brandlegungsmitteln schließen lassen. Die im Hinblick auf die Tatmotivation ergebnisoffen geführten Ermittlungen erbrachten keinerlei Anhaltspunkte für eine ausländerfeindlich begründete Tat. Bei einer Kontrolle am 17.12.2015 waren die Rettungstüren , Rettungswege und die Brandmeldeanlage funktionstüchtig. Aus dem Einsatzbericht der Feuerwehr zum Brandgeschehen ist ersichtlich, dass eine Manipulation der Brandmeldeanlage bezüglich der Weiterleitung zur Feuerwehr stattgefunden hat. Des Weiteren wurde in diesem Bericht festgestellt, dass die Brandschutztüren durch Gegenstände aufgehalten wurden, was eine Ausbreitung des Rauches in weitere Brandabschnitte zur Folge hatte. 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat zur Identität des Toten und der Verletzten (Staatsangehörigkeit, Wohnsitz /ohne festen Wohnsitz, Geschlecht, Alter etc.) infolge des Brandes? Zu 2.: Bei dem Brand verstarb ein 34-jähriger deutscher Staatsbürger, der in Berlin gemeldet war, jedoch nicht an dieser Meldeanschrift wohnte. Verletzungen erlitten nach dem derzeitigen Erkenntnisstand drei Personen: - eine slowakische Staatsbürgerin, 34 Jahre alt, gemeldet in Berlin - ein deutscher Staatsbürger, 34 Jahre alt, gemeldet in Berlin - ein pakistanischer Staatsbürger, 23 Jahre alt, Wohnort unbekannt 3. Unter welchem Firmennamen, mit welchem Geschäftssitz , mit welchem Geschäftszweck und unter welcher Nummer sind die Beherbergungsbetriebe BerlinHostel und AapHotel seit Januar 2013 jeweils im Handelsregister eingetragen (gewesen), die unter der Anschrift Allee der Kosmonauten 32, 32a betrieben werden? 4. Welche Rechtsform, Geschäftsführer/-innen und Anteilseigner/-innen haben die Beherbergungsbetriebe BerlinHostel und AapHotel laut Handelsregister seit Januar 2013 jeweils, die unter der Anschrift Allee der Kosmonauten 32, 32a betrieben werden? Zu 3. und 4.: Nach Auskunft des zuständigen Gewerbeamtes sind folgende Firmen am Betrieb des AapHotel und des Berlin Hostel beteiligt: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 699 2 Handelsregister - nummer Firma Rechtsform Sitz Geschäftszweck Geschäftsführung Gesellschafter 127150 ASD Hotelbetriebe GmbH GmbH Berlin Der Betrieb, das Management, die Vermarktung sowie Betreuung von Hotels, Motels, Hostels, Jugendherbergen , Pensionen, Zimmervermietungen und Unterkünften; Ausbau und Förderung des Fremdenverkehrs durch Koordinierung und Vermarktung speziell im Berliner Umfeld und auch bundesweit , Reisevermittlungen, Reiseveranstaltungen , Gruppenreisen, Wellness- und Gesundheitsreisen, Sprach-, Kultur- und Studienreisen mit Schulungen, Coaching, Fitness- und Wellnessstudios, Fahrrad-, Motorrad- und PKW- Vermietung; An- und Verkauf von Immobilien im eigenen Namen und für eigene Rechnung, Bewirtschaftung von Grundstücken und Einrichtungen ; Tourismusmarketing, interkulturelles Marketing, Konzeption , Gestaltung und Umsetzung von Werbe-mitteln, Suchmaschinenmarketing (SEM), Suchmaschinenoptimierung (SEO). Herr Müslüm Akdeniz Herr Müslüm Akdeniz 148792 Freimat GmbH GmbH Berlin 21.12.2012 - 27.05.2014: Jeweils nach Erlangen der entsprechenden Erlaubnisse der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und Spielcasinos und die Automatenaufstellung . Seit dem 27.05.2014: Gegenstand des Unternehmens ist jeweils nach Erlangung der entsprechenden Erlaubnisse der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen , von Hotel- und Beherbergungsbetrieben und Spielcasinos und die Automatenaufstellung. 21.12.2012- 19.11.2013: Herr Müslüm Akdeniz 19.11.2013- 05.06.2014: Herr Ahmet Akdeniz 05.06-2014 - 14.01.2015: Herr Sergej Edel 14.01.2015 - 05.06.2015: Herr Christos Kritikos seit dem 05.06.2015: Herr Stefan Fresino 09.01.2013- 08.11.2013: Herr Müslüm Akdeniz 08.11.2013- 27.05.2014: Herr Ahmet Akdeniz 27.05.2014- 12.01.2015: Herr Sergej Edel 12.01.2015- 17.03.2015: Herr Christos Kritikos seit dem 17.03.2015: Herr Müslüm Akdeniz Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 699 3 5. War der Betrieb des Hostels und des Hotels am Tag des Brandes legal und von der Bauaufsicht des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf und den übrigen zuständigen Behörden freigegeben? 18. Welche konkreten Bereiche von AapHotel und BerlinHostel waren am Tag des Brandes und sind derzeit genehmigt und belegt, wenn für 204 Plätze die Freigabe durch die Bau- und Gesundheitsaufsicht des Bezirks Marzahn -Hellersdorf erst in Aussicht stand/freigegeben, aber 600 weitere Plätze in beiden Häusern noch nicht genehmigt waren (vgl. Drucksache 17/17273)? 19. Wie teilen sich die 204 freigegebenen Plätze auf welche Bereiche des AapHotel und BerlinHostel konkret auf, welche Bereiche waren jeweils abschließend durch Bauaufsicht und Gesundheitsamt des Bezirks freigegeben und welche nicht? 20. Sind die Bereiche des AapHotels, wo der Betreiber ab dem Tag des Brandes die evakuierten Bewohner/- innen des Hostelbereichs untergebracht hat, derzeit durch die Behörden für eine Nutzung freigegeben? Zu 5. und 18. bis 20.: Die Bauaufsicht des Bezirks Marzahn-Hellersdorf hat für den Bereich des AapHotel die Unterbringung von insgesamt 161 Personen (Betten) und für den Bereich Berlin Hostel von insgesamt 43 Personen (Betten) freigegeben. Die Freigabe für die Unterbringung innerhalb der Häuser erfolgte: im gesamten zweiten und dritten Obergeschoss mit jeweils 43 Betten im AapHotel und im Berlin Hostel und jeweils zur Hälfte im vierten bis sechsten Obergeschoss mit insgesamt 118 Betten im AapHotel. Zudem ist der Empfangs- und Speisebereich im ersten Obergeschoss zur Nutzung freigegeben. In den Obergeschossen vier bis sechs des Berlin Hostel ist wegen Bauarbeiten noch keine Freigabe erfolgt. Die Etagen sieben bis neun sind gesperrt und werden nicht genutzt. Der Brand fand in einem freigegebenen Bereich der zweiten Etage im Bereich des Berlin Hostel statt. Die Unterbringung der evakuierten Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt nach den Erkenntnissen des Bezirks Marzahn -Hellersdorf in einem freigegebenen Bereich. 6. Waren am Tag des Brandes alle Brandschutzauflagen im Hostel und Hotel erfüllt? 7. Waren am Tag des Brandes und sind derzeit die Brandschutzanlage, Fluchtwege, Fluchttüren usw. im AapHotel und BerlinHostel abgenommen und funktionsfähig ? Waren die Rettungswege und -türen auch frei? 8. War die Brandmeldeanlage funktionsfähig und zur Feuerwehr aufgeschaltet, und wie ist der Alarm bei der Feuerwehr eingetroffen? Wann und wie hat die Feuerwehr von dem Brand erfahren, und weshalb erfolgte ggf. keine Alarmierung über die automatische Brandschutzanlage ? Zu 6. bis 8.: Unter der Adresse Allee der Kosmonauten 32 ist das AapHotel mit einer zur Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage (BMA) im Einsatzleitsystem (IGNIS) eingetragen. Des Weiteren ist der Hinweis hinterlegt, dass in den Etagen 2-6 zusätzliche 279 Personen beherbergt sind. Einen Hinweis auf ein BerlinHostel und eine entsprechende BMA gibt es nicht; dies ist auch nicht unbedingt erforderlich, wenn in ein und demselben Objekt mehrere, gleiche Nutzungsarten vorliegen. Die Brandmeldung wurde am 27.12.2015 um 12:06 Uhr von der Polizei an die Feuerwehr übermittelt, die ihrerseits per Telefon alarmiert worden war. Bei einer am 17.12.2015 durchgeführten Kontrolle des Brandschutzes durch einen Prüfingenieur für den Brandschutz und durch die Berliner Feuerwehr wurden keine signifikanten Mängel festgestellt. Die Rettungswege waren frei, die Rettungstüren und die Brandmeldeanlage waren funktionstüchtig. Nach vorläufigen Erkenntnissen bestanden am 27.12.2015 Probleme mit der Weiterleitung der Brandmeldung an die Feuerwehr. Eine Manipulation der Brandmeldeanlage am Tag des Brandes kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Auch die Begünstigung der Rauchausbreitung vom ursprünglichen Brandabschnitt in benachbarte Bereiche durch geöffnete und mittels Gegenständen aufgehaltener Brandschutztüren ist nicht ausgeschlossen . Die hausinterne Brandwarnung mittels Durchsage funktionierte. Bei einer am 29.12.2015 erfolgten Überprüfung durch die Bauaufsicht wurde festgestellt, dass ein Teil des zweiten Rettungsweges durch den Bereich des brandbelasteten und nicht bewohnbaren Gebäudeteils führt. Um die weitere Benutzungsmöglichkeit zu gewährleisten, wurden die Reinigung von Schutt und Glas sowie der Deckenbeleuchtung und die Absperrung des Rettungsweges vom restlichen Brandbereich angeordnet. Eine Kontrolle durch die Bauaufsicht wird schnellstmöglich erfolgen. 9. Hatten und haben Berliner Sozial- und Jugendbehörden (LAGeSo, Bezirkssozialämter, Jobcenter, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft usw.) Menschen in Hotel und Hostel am Tag des Brandes sowie aktuell untergebracht? Wenn ja, welche Behörde hatte und hat am Tag des Brandes sowie derzeit wie viele Personen welcher Personenkreise (Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge, deutsche und ausländische Wohnungslose, minderjährige Flüchtlinge usw.) dort jeweils untergebracht (bitte nach Behörde, Beherbergungsbetrieb und untergebrachtem Personenkreis aufschlüsseln)? Zu 9.: Von Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) erfolgte von Mai bis zum 09. Dezember 2015 keine direkte Zuweisung in die Allee der Kosmonauten 32 und 32a. Da dem LAGeSo die Abrechnung für Dezember 2015 noch nicht vorliegt, kann derzeit nicht überprüft werden, ob es nach dem 09. Dezember 2015 dort zu einer Unterbringung von Flüchtlingen gekommen ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 699 4 Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft bringt keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in dem Hotel und dem Hostel unter. Eine Nachfrage bei den Bezirken ergab, dass: eine Person, die Leistungen nach dem Asylgesetz (AsylG) erhält, vom Bezirk Lichtenberg am Tag des Brandes im AapHotel untergebracht war, eine andere Person mit Leistungen nach dem AsylG im Berlin Hostel, elf Personen in insgesamt drei Familien am 27.12.2015 vom Bezirk Reinickendorf in dem Gebäude untergebracht waren, von denen eine Familie aktuell noch wohnt, 30 Personen (davon 19 anerkannte Flüchtlinge, acht EU-Bürger und drei Personen deutscher Staatsangehörigkeit) am 27.12.2015 vom Bezirk Neukölln in dem Gebäude untergebracht waren und eine Person, welche Leistungen nach dem SGB II empfängt, vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg am 27.12.2015 dort untergebracht war und aktuell auch noch untergebracht ist. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat mitgeteilt, dass vom Jobcenter Steglitz-Zehlendorf zwei Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt drei Personen am Tag des Brandes und aktuell im Gebäude Allee der Kosmonauten 32a untergebracht sind. Weitere eventuelle Unterbringungen durch die Jobcenter sind nicht bekannt. 10. Welche Gesamtsumme haben Berliner Sozial- und Jugendbehörden in den Jahren seit 2013 jeweils an die in der Allee der Kosmonauten 32 und 32a ansässigen Beherbergungsbetriebe (AapHotel, BerlinHostel etc.) für die Unterbringung welcher Personenkreise bezahlt (bitte nach Jahr, Behörde, untergebrachtem Personenkreis und Beherbergungsbetrieb aufschlüsseln)? 11. Wie viele Kostenübernahmen haben Berliner Sozial - und Jugendbehörden in den Jahren seit 2013 jeweils für die in der Allee der Kosmonauten 32 und 32a ansässigen Beherbergungsbetriebe (AapHotel, BerlinHostel, etc.) ausgestellt (bitte nach Jahr, Behörde und Beherbergungsbetrieb aufschlüsseln)? 12. Wie viele Rechnungen haben die in der Allee der Kosmonauten 32 und 32a ansässigen Beherbergungsbetriebe (AapHotel, BerlinHostel, etc.) in den Jahren seit 2013 bei Berliner Sozial- und Jugendbehörden eingereicht /abgerechnet (bitte nach Jahr, Behörde und Beherbergungsbetrieb aufschlüsseln)? Zu 10. bis 12.: Jahr Behörde untergebrachter Personenkreis Beherbergungsbetrieb Anzahl Kostenüber - nahmen Anzahl eingereichter Rechnungen Gesamtsumme 2013 LAGeSo Asylbewerber /innen Berlin Hostel - AapHotel 3.100,00 Euro Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Wissenschaft - Berlin Hostel - - - AapHotel - - - Bezirke Obdachlose, Asylbewerber /innen Berlin Hostel 2 1 400,00 Euro AapHotel 1 1 400,00 Euro 2014 LAGeSo Asylbewerber /innen Berlin Hostel - AapHotel 360.830,00 Euro Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 699 5 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - Berlin Hostel - - - AapHotel - - - Bezirke Asylbewerber /innen Berlin Hostel 5 5 2.741,00 Euro AapHotel 8 8 6.865,00 Euro 2015 LAGeSo Asylbewerber /innen Berlin Hostel 97.439,00 Euro AapHotel 522.607,75 Euro Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - Berlin Hostel - - - AapHotel - - - Bezirke Obdachlose, Asylbewerber /innen Berlin Hostel 28 28 16.410,00 Euro AapHotel 23 24 28.060,00 Euro Innerhalb der verschiedenen Verwaltungen, erfolgt keine einheitliche statistische Erfassung der Belegung in den genannten Unterkünften. Zudem sind in den Zahlen Kostenübernahmen und Zahlungen, welche durch die Jobcenter aufgrund des SGB II geleistet wurden, nicht enthalten. 13. Welche Erkenntnisse hat der Senat, ob in der Allee der Kosmonauten 32 und 32a in der Zeit des Belegungsstopps Zimmer an Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge etc. durch Bewohner/-innen oder Firmen untervermietet wurden? 14. Hat der Senat geprüft, ob es in der Allee der Kosmonauten 32 und 32a zur Untervermietung von Zimmern gekommen ist? Wenn ja, bitte Prüfverfahren erläutern. Zu 13. und 14.: In keiner angefragten Verwaltung lagen Hinweise auf Untervermietungen vor, aufgrund derer eine gesonderte Prüfung angezeigt gewesen wäre. 15. Welche Prüfungen und Begehungen gab es wann im AapHotel sowie im BerlinHostel mit welchem Ergebnis jeweils durch a. das LAGeSo b. das Gesundheitsamt Marzahn-Hellersdorf c. die Bauaufsicht Marzahn-Hellersdorf d. die Berliner Feuerwehr sowie e. weitere Behörden? (Bitte nach Datum und Behörde aufschlüsseln.) Zu 15.: a. Durch das LAGeSo wurden folgende Überprüfungen vor Ort vorgenommen am: 20.11.2015 zur Abnahme angebotener Plätze, 01.12.2015 zur Überprüfung der Trinkwasserqualität unter Beteiligung einer Amtsärztin des Bezirks Marzahn-Hellersdorf und Freigabe zur Aufnahme von Asylbegehrenden und am 17.12.2015. Unter anderem folgende Feststellungen in Bezug auf die Eignung zur Unterbringung von Flüchtlingen wurden bei den Überprüfungen durch das LAGeSo getroffen: zulässige Belegungszahl in Abstimmung mit der Bauaufsicht, renovierungsbedürftiger Zustand des Hotels, jedoch mit sauberen Zimmern und nachgewiesenen Verträgen zur Wäschereinigung, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 699 6 gesicherte Wärme- und Stromversorgung, vorhandene Flucht- und Rettungspläne, vorhandene gesicherte Fluchtwege und freie Fluchttüren, verschiedene Zimmerkategorien mit jeweils eigenem Bad mit Waschbecken, Toilette und Dusche (einschließlich Legionellenfilter), separate Schlafgelegenheiten für jeden Gast, Ausstattung eines jeden Zimmers mit einem Tisch und einem Stuhl pro Bewohner/in, Vorhandensein ausreichender Ablagemöglichkeiten in den Schränken, einschließlich eines abschließbaren Schrankelements, Vorhandensein eines Abfalleimers in den Räumen (im Bad verschließbar), Gemeinschaftsküche mit Herden, Arbeitsplatten, Abwasch- und Spültischen, Kühlschränken sowie ausreichend Geschirr und Töpfen, Vorhandensein von insgesamt sechs Waschmaschinen , sechs Trocknern und Wäscheständern, Ausstattung einiger Räume mit Kühlschränken und Ankündigung der Ausrüstung weiterer Zimmer, Prüfbericht zur Feuerlöschanlage ab dem 19.11.2015, Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes, Vorhandensein eines Fahrstuhls für gehbehinderte Gäste ab dem Zeitpunkt der technischen Prüfung am 25.11.2015, Ermöglichung der täglichen Übersendung einer Belegungsliste zur Einhaltung der zulässigen Belegungskapazität . b. Durch das Gesundheitsamt des Bezirkes Marzahn- Hellersdorf erfolgten mehrfache Überprüfungen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität. Die Vorgaben zum Betrieb der Warmwassergroßanlage mit Filtern zur Legionellenprophylaxe wurden eigehalten. c. Durch die Bauaufsicht des Bezirkes Marzahn- Hellersdorf erfolgten Begehungen und Überprüfungen am: 20.03.2014, wobei eine Abweichung beim Bau von der erteilten Baugenehmigung und vom Brandschutznachweis festgestellt wurde, was zu Nutzungsuntersagung führte, 04.07.2014 zur Versiegelung der Hotel- und Lagerbereiche , 18.07.2014, wobei eine teilweise Freigabe durch einen Prüfingenieur für den Brandschutz erfolgte, 21.07.2014 mit einer Gestattung zum Betrieb mit 82 Betten, befristet bis zum 31.03.2015, 24.07.2014, 30.07.2014, 27.08.2014 zur Nachkontrolle der Versiegelung, 03.09.2014, 08.01.2015, wobei folgende Feststellungen getroffen wurden: zu besichtigende Räume waren nicht geöffnet, das Aufschließen einzelner Türen bereitete Probleme; Teilbereiche der nicht freigegebenen Hosteletagen wurden als Lager und Hostel genutzt ; im Bereich der Giebel wurde Siegelbruch festgestellt; 21.07.2015 durch einen Prüfingenieur für den Brandschutz und durch die Bauaufsicht und Freigabe von 204 Betten, 15.10.2015 und 05.11.2015 zur Überprüfung der Einhaltung brandschutztechnischer Forderungen, 20.11.2015 - Bauzustandsbesichtigung unter Beteiligung eines Prüfingenieurs für den Brandschutz, wobei festgestellt wurde, dass die Geschosse sieben bis neun noch nicht vollständig beräumt waren und dass für eine zukünftige Erhöhung der Bettenanzahl auf 797 eine Änderung der Planung erforderlich ist, 17.12.2015 - Bauzustandsbesichtigung mit Beteiligung eines Prüfingenieurs für den Brandschutz und der Berliner Feuerwehr, wobei eine Änderung des Brandschutzkonzeptes für die Zukunft für erforderlich gehalten wurde, 29.12.2015 - Anordnung der Reinigung von den Teilen der Rettungswege im brandbetroffenen Bereich . d. Die Berliner Feuerwehr wurde am 12.08.2015 durch den hierzu beauftragten Prüfingenieur für Brandschutz zum Bauvorhaben - Wiederinbetriebnahme eines Büro- und Verwaltungsgebäudes (7.- 9. OG) sowie Nutzungsänderung zum Hostel (1.- 6. OG) und eine Wohnung Personal (7. OG) - beteiligt. Die abschließende Stellungnahme der Feuerwehr erfolgte mit Postausgang per Mail am 13.11.2015. Dies wurde entsprechend im Leitstellensystem hinterlegt. Eine Begehung bzw. Beteiligung der Feuerwehr im Rahmen „Notunterkunft für Flüchtlinge“ in der Allee der Kosmonauten 32/ 32a fand nicht statt. Dem Vorbeugenden Brandschutz und der Task Force Flüchtlingshilfe der Berliner Feuerwehr ist keine Ein-stufung als dauerhafte Flüchtlingsunterkunft bekannt. Allerdings waren zum Zeitpunkt des Brandes Flüchtlinge temporär per Kostenübernahme - weil Notunterkünfte fehlten - in dem Objekt untergebracht. Das Objekt behält damit jedoch seinen Status als normale und genehmigte Beherbergungsstätte, da keine Umnutzung erfolgte, denn die Flüchtlinge waren somit „normale“ Gäste des Hauses. e. Das Gebäude in der Allee der Kosmonauten 32/ 32a wurde am 27. Dezember 2015 im Rahmen der Brandursachenermittlung und zur Bearbeitung des Todesermittlungsverfahrens durch Beamte des Landeskriminalamtes aufgesucht. Brandursache, Brandverlauf und Hintergrund des Brandes konnten geklärt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 699 7 Vor dem fraglichen Tattag gab es aus unterschiedlichen Anlässen Einsätze der zuständigen Polizeidirektion 6 im Gebäude im Rahmen des Täglichen Dienstes, die keinen Zusammenhang zur Brandstiftung vom 27. Dezember 2015 aufweisen. 16. Sind Entscheidungen des LAGeSo, Unterkünfte nicht zu belegen, für die übrigen Berliner Sozialbehörden verbindlich, und wie wird dies jeweils kommuniziert? Zu 16.: Die Entscheidung des LAGeSo, ein Hostel nicht zu belegen, bindet die übrigen Behörden nicht. Allerdings werden die Informationen, die über die Bezirke in unterschiedlichen Abteilungen laufen, gern als Anregung verstanden, diese Hostels ebenfalls nicht zu belegen. Außerdem gibt es eine Initiative der bezirklichen Heimbegeher /innen, in Abstimmung mit der Qualitätssicherung der Flüchtlingsunterkünfte des LAGeSo eine stärkere Abstimmung über eine gemeinsame Liste herzustellen, um etwaige „schwarze Schafe“ schneller lokalisieren zu können und in diesen Hostels berlinweit keine Flüchtlinge mehr unterzubringen. 17. Sind Entscheidungen der Bezirksamtes (Bauaufsicht , Gesundheitsamt, Sozialamt usw.), Unterkünfte nicht zu belegen, für die übrigen Berliner Sozialbehörden verbindlich , und wie wird dies jeweils kommuniziert? Falls nein, nach welchen Kriterien und auf welcher Rechtsgrundlage jeweils dürfen andere Sozialbehörden gegen diese Entscheidungen „verstoßen“? Zu 17.: Entscheidungen eines Bezirkes über einen Belegungsstopp oder Auflagen im Zusammenhang mit einer Unterkunft werden von den Bezirken als verbindlich behandelt. Die Entscheidung über einen Belegungsstopp wird in der Regel von der Leiterin oder dem Leiter des Amtes für Soziales in dem zuständigen Bezirk an das LAGeSo und die Leitungen der Ämter für Soziales der anderen Bezirke mit der Bitte übermittelt, diese auch an die in den jeweiligen Bezirken ansässigen Jobcenter und an die sozialen Wohnhilfen zu übermitteln. Zudem findet ein regelmäßiger Fach- und Informationsaustausch auf Ebene der Berliner Fachstellen Soziale Wohnhilfe statt. Wegen der Vielzahl an Beherbergungsbetrieben und der beteiligten Stellen innerhalb und außerhalb der Berliner Verwaltung kann eine Kenntnisnahme aller mit der Unterbringung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch nicht in jedem Fall garantiert werden. 21. Welche Konsequenzen ziehen Senat und Bezirk für den Brandschutz aus den negativen Bewertungen des AapHotels auf den Plattformen Tripadvisor und Holidaycheck , wo u.a. beklagt wird, dass die Fenster des Hotels nicht funktionsfähig seien? Zu 21.: Die Beurteilung des Brandschutzes erfolgt anhand eines strengen Maßstabes durch sachverständige Personen in den Bauaufsichtsbehörden, bei der Berliner Feuerwehr oder durch Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für den Brandschutz. Die Expertise der mit der Beurteilung des Brandschutzes beauftragten Personen geht in Brandschutzfragen regelmäßig über die Kenntnisse der Nutzerinnen und Nutzer von Bewertungsportalen im Internet hinaus. 22. Nach einem Pressebericht war der bei dem Brand verstorbene Bewohner möglicherweise suizidal. Welche spezifischen psychosozialen Beratungs- und Betreuungsangebote stehen für von den Sozialbehörden untergebrachte Flüchtlinge und Wohnungslose in der Unterkunft zur Verfügung? Zu 22.: Die aus Bayern zugewiesenen Flüchtlinge werden zunächst in die Unterkunft in der Glockenturmstraße gebracht und dort u. a. auch auf psychische Traumata hin untersucht. Sofern Anzeichen für eine psychische Erkrankung vorliegen, wird versucht, entsprechende Hilfsangebote zu leisten. Im Bedarfsfall steht der Sozialpsychiatrische Dienst der Bezirke allen dort lebenden Menschen als Anlaufstelle für Beratungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Berlin, den 01. Februar 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Feb. 2016)