Drucksache 17 / 17 704 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 11. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Januar 2016) und Antwort Geschwindigkeitsmessungen 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele stationäre und wie viele mobile Überwachungsanlagen gab es in den Jahren 2014 und 2015? Zu 1.: Durch die Polizei Berlin wurde im genannten Zeitraum folgendes Überwachungsgerät eingesetzt: Jahr stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung Geschwindigkeitsmessfahrzeuge (Radarfahrzeuge) Videonachfahrsysteme (Videofahrzeuge) Handlaser 2014 14 20 20 61 2015 14 22 22 61 2. Wie ist die Auslastung der stationären und der mobilen Verkehrsüberwachungssysteme, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen) im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 verändert? Zu 2.: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen werden grundsätzlich täglich und über 24 Stunden betrieben. Unterbrechungen resultieren lediglich aus Wartungs - und Reparaturarbeiten sowie etwaigen Baustellen am Überwachungsstandort. Für die Videofahrzeuge werden die Einsatzzeiten zur Geschwindigkeitsüberwachung nicht gesondert erfasst, weil die Fahrzeuge in vielfältiger Weise zur Verkehrsunfallbekämpfung eingesetzt werden. Aus statistischen Gründen liegen abschließende Einsatzzeiten für das Jahr 2015 erst ab Anfang Februar 2016 vor, sodass ein Vergleich noch nicht möglich ist. 3. Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Und wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die durchschnittlichen Einsatzzeiten von Lasergeräten zur Geschwindigkeitsmessung erhöht werden? Zu 3.: Auch wenn im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit eine intensivierte Auslastung der Lasergeräte zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsunfällen wünschenswert wäre, lässt sich dies insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden vielfältigen Einsatzerfordernisse außerhalb der Verkehrsüberwachung sowie der im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmenkonzentration auf weitere relevante Hauptunfallursachen (z. B. Abbiegen, Vorfahrt, Alkohol-/ Drogenbeeinflussung ) und unfallträchtige Zielgruppen (z. B. Radfahrerinnen und Radfahrer) nicht auf Dauer in spürbarem Umfang realisieren. Berlin, den 20. Januar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jan. 2016)