Drucksache 17 / 17 713 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 12. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Januar 2016) und Antwort Erziehermangel in Berlin: Ausbildungsförderung für Bezieher von Arbeitslosengeld I und II? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Laut der Roten Nr. 1133 A vom 23.10.2013 plante der Senat vor über zwei Jahren zum Abbau des Fachkräftemangels in Kindertagesstätten die Finanzierung einer Ausbildung oder einer Weiterbildung zum Beruf des Erziehers oder der Erzieherin für Leistungsbezieher/-innen von ALG I und II. Auf welchem Stand befindet sich diese Planung inzwischen? Zu 1.: In Kooperation mit dem Jobcenter Friedrichshain -Kreuzberg wurde im Frühjahr 2014 ein Projekt mit Schwerpunkt Kindertagesstätten zu einer 3-jährigen “Praxisbegleitenden Ausbildung“ zur Erzieherin/zum Erzieher initiiert. Der erste Ausbildungsdurchlauf startete zum Schuljahresbeginn 2014/15, ein zweiter zum Schulhalbjahr 2015 und ein dritter begann mit dem Schuljahr 2015/16. Mittlerweile beteiligen sich auch einige wenige andere Jobcenter mit einzelnen Teilnehmenden. 2. Wurden Ausbildungskosten in den Jahren 2013, 2014 und 2015 übernommen? a) Wenn ja, von wem? b) Wenn ja, wie häufig? Wie viele Personen konnten jährlich gefördert werden? c) Wenn ja, in welcher Höhe wurden Fördermittel pro Jahr verausgabt? 3. Wenn ja, wo sind die Fördermittel in welcher Höhe in den Haushaltsplänen 2014/15 und 2016/17 etatisiert? 4. Wenn ja, inwiefern profitieren Quereinsteiger/- innen in den Beruf des Erziehers oder der Erzieherin von der genannten Förderung? a) Wie viele Quereinsteiger/-innen konnten in den Jahren 2013, 2014 und 2015 gefördert werden? Zu 2., 3. und 4.: Finanziert werden von den Jobcentern durch Bildungsgutscheine die Kosten der Ausbildung und der Lebensunterhalt für Kundinnen und Kunden mit entsprechender Voraussetzung und Eignung für die beiden ersten Ausbildungsjahre. In dieser Zeit erfolgt keine Anrechnung auf den Fachkräfteschlüssel. Im Gegenzug verpflichten sich die Träger der Kinderund Jugendhilfe, bei denen die Teilnehmenden den Praxisteil absolvieren, bei Ausbildungsbeginn per Vertrag zur Übernahme der Kosten im 3. Ausbildungsjahr. Sie müssen dabei die Lohnkosten für eine volle Stelle im 3. Jahr übernehmen, können davon jedoch den größten Teil durch die dann erfolgende Anrechnung auf den Fachkräfteschlüssel refinanzieren. Jeder der drei bisherigen Ausbildungsgänge begann mit einer Klassenstärke von jeweils ca. 25 Personen, d.h. bis jetzt werden rd. 75 Personen gefördert. Berlin, den 20. Januar 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2016)