Drucksache 17 / 17 716 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 12. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Januar 2016) und Antwort Bearbeitungsstand von Wohngeldanträgen in den Bezirken 2014 (Nachfrage zur Drucksache 17/17584) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war im Jahr 2014 die Zahl der gestellten Wohngeldanträge in den Bezirken? Bitte nach Bezirken getrennt auflisten. Antwort zu 1: In Berlin wurden im Jahr 2014 insgesamt 59.689 Wohngeldanträge gestellt. Die Verteilung auf die jeweiligen Bezirke ergibt sich aus der folgenden Tabelle : Bezirk Anzahl der gestellten Wohngeldanträge Mitte 5471 Friedrichshain-Kreuzberg 5126 Pankow 6408 Charlottenburg-Wilmersdorf 3811 Spandau 3877 Steglitz-Zehlendorf 2906 Tempelhof-Schöneberg 7037 Neukölln 5978 Treptow-Köpenick 3914 Marzahn-Hellersdorf 5385 Lichtenberg 5817 Reinickendorf 3959 Gesamt 59.689 Quelle: Arbeitsstatistik DiWo Frage 2: Wie hoch war im Jahr 2014 die Zahl der Wohngeldbescheide in den Bezirken? Wie viele wurden positiv, wie viele negativ beschieden? Bitte nach Bezirken getrennt auflisten. Antwort zu 2: Im Jahr 2014 wurden in Berlin insgesamt 61.731 Wohngeldanträge abschließend bearbeitet. Die Differenz zu den 59.689 gestellten Wohngeldanträgen ergibt sich aufgrund der ins Jahr 2014 übernommenen im Vorjahr gestellten, jedoch noch nicht beschiedenen Anträge . Insgesamt sind 63.183 Bescheide erstellt worden. Die Anzahl der erstellten Bescheide überschreitet die Anzahl der abschließend bearbeiteten Wohngeldanträge. Dies ergibt sich aus den in der statistischen Erhebung der Bescheide enthaltenen unterschiedlichen Antragskonstellationen : Sofern ein Antrag für einen Zeitraum von einem Jahr gestellt wird und bei Antragstellung bereits bekannt ist, dass sich im Laufe des Jahres wesentliche anspruchsrelevante Tatsachen ändern werden (d. h. mehrere Antragskonstellationen bestehen), so erfolgen auf der Grundlage eines Antrags mehrere unterschiedliche Entscheidungen (bspw. eine Ablehnung und eine Bewilligung, zwei Ablehnungen aus unterschiedlichen Gründen oder zwei Bewilligungen in unterschiedlicher Höhe). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 716 2 Eine Aufschlüsselung nach den Bezirken ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Bezirk Abschl. bearbeitete Anträge Bewilligungen Ablehnungen Mitte 5963 3767 2560 Friedrichshain-Kreuzberg 5377 3533 1835 Pankow 6587 4622 2624 Charlottenburg-Wilmersdorf 3894 2366 1679 Spandau 3869 2575 1494 Steglitz-Zehlendorf 2774 1541 1161 Tempelhof-Schöneberg 7212 2600 4228 Neukölln 6586 3992 2893 Treptow-Köpenick 3975 2430 1511 Marzahn-Hellersdorf 5233 3231 2006 Lichtenberg 6306 3492 2908 Reinickendorf 3955 2341 1794 Gesamt 61731 36490 26693 Quelle: Arbeitsstatistik DiWO Frage 3: Wie viele Widerspruchsverfahren zu Wohngeldbescheiden gab es 2014 in den Bezirken? Wie vielen Widersprüchen wurde jeweils stattgegeben. Bitte nach Bezirken getrennt auflisten. Antwort zu 3: Im Jahr 2014 wurden insgesamt 2.958 Widersprüche gegen Wohngeldbescheide eingelegt. Über eine statistische Erhebung der jeweiligen Entscheidung im Widerspruchsverfahren verfügt die Senatsverwaltung nicht. Eine diesbezüglich durchgeführte Abfrage bei den Bezirken ergab folgende Daten: Bezirk Anzahl der eingegangenen Widersprüche Anzahl der Widerspruchsverfahren Stattgaben / Abhilfen Mitte 313 225 25 Friedrichshain-Kreuzberg 297 Keine Rückmeldung innerhalb der uns gesetzten Frist Pankow 420 462 57 Charlottenburg-Wilmersdorf 219 228 58 Spandau 171 164 40 Steglitz-Zehlendorf 182 198 57 Tempelhof-Schöneberg 331 331 24 Abhilfen / 1 Teilabhilfe Neukölln 415 392 113 Treptow-Köpenick 202 299 108 Marzahn-Hellersdorf 158 155 50 Lichtenberg 115 355 36 Reinickendorf 135 131 20 Anmerkungen Quelle: DiWo Quelle: Abfrage bei den Bezirken, 15.01.2016 Die Differenz ergibt sich zum einen daraus, dass bei der Frage nach der Anzahl der Widerspruchsverfahren teilweise auch die aus 2013 anhängigen Widersprüche Berücksichtigung finden. Darüber hinaus ist es in Einzelfällen möglich, dass Verfahren zum Zeitpunkt der Abfrage (noch) nicht in das Bearbeitungsprogramm DiWo übernommen worden sind. Quelle: Abfrage bei den Bezirken, 15.01.2016 Bei der Beantwortung der Frage wurde nicht zwischen Stattgaben und Abhilfebescheiden unterschieden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 716 3 Frage 4: Wie lange dauerte im Jahr 2014 durchschnittlich die Bearbeitungszeit in den Bezirken? Antwort zu 4: Die statistisch ermittelten Daten beziehen sich auf Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsanträge und erfassen den Zeitraum zwischen Antragseingang und Bescheiderstellung. Berlinweit betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Jahr 2014 8,6 Wochen. Inwieweit die durchschnittliche Bearbeitungszeit in den Bezirken variiert, ist der folgenden tabellarischen Auflistung zu entnehmen: Bezirk Durchschnittliche Bearbeitungszeit (in Wochen) Mitte 13,9 Friedrichshain-Kreuzberg 7,3 Pankow 6,3 Charlottenburg-Wilmersdorf 8,6 Spandau 6,0 Steglitz-Zehlendorf 10,1 Tempelhof-Schöneberg 6,7 Neukölln 21,4 Treptow-Köpenick 6,2 Marzahn-Hellersdorf 4,5 Lichtenberg 7,5 Reinickendorf 4,5 Quelle: DiWo Die Dauer der Bearbeitungszeit ist zu einem großen Teil davon abhängig, ob bei Antragstellung bereits alle für die Antragsbescheidung erheblichen Unterlagen eingereicht wurden. Frage 5: Aus welchen Gründen wurde die o. g. Drucksache nicht analog der Drucksachen 17/13283, 17/11837 sowie 17/10471 nach Bezirken getrennt aufgelistet beantwortet ? Antwort zu 5: Bei der Beantwortung der Fragen im Rahmen der schriftlichen Anfrage vom 7. Dezember 2015 (Drucksache 17/17584) ist entsprechend der jeweiligen Fragestellung differenziert worden zwischen einer gesamtstädtischen bzw. einer nach Bezirken aufgeschlüsselten Darstellung. Soweit eine Frage den Hinweis „Bitte nach Bezirken getrennt auflisten.“ enthielt, wurde eine entsprechende Aufschlüsselung vorgenommen. Berlin, den 25. Januar 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jan. 2016)