Drucksache 17 / 17 719 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger und Antje Kapek (GRÜNE) vom 12. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2016) und Antwort Geplantes Konzeptverfahren für die BEHALA-Liegenschaft in der Köpenicker Straße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kriterien zur Vergabe mit welcher Gewichtung plant der Senat für das vorgesehene Konzeptverfahren für die Liegenschaft der landeseigenen BEHALA am Kreuzberger Spreeufer, genauer in der Köpenicker Straße 21-29? Antwort zu 1: Das Verfahren zielt ab auf die städtebauliche Entwicklung der Liegenschaft mit einer sozialen und funktionalen Mischung aus Wohnen und Gewerbe, einer hohen Aufenthaltsqualität im Uferbereich der Spree und einer Zugänglichkeit für die Allgemeinheit. Das Verfahren mit entsprechenden Kriterien und Gewichtungen wird derzeit konzipiert. Frage 2: Welchen Zeitplan sieht der Senat für das Konzeptverfahren vor? Antwort zu 2: Das Verfahren zur Entwicklung des Grundstücks wird derzeit konzipiert. Frage 3: Soll die Liegenschaft an einen privaten Investor vergeben werden oder an landeseigene Betriebe, z.B. eine der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften? Antwort zu 3: Angesichts der Größe und besonderen Lage der Liegenschaft wird eine gemeinsame Entwicklung sowohl durch private Investoren und als auch durch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften angestrebt. Frage 4: Wie bewertet der Senat eine gewerbliche Nutzung des Viktoria-Speichers auf dem oben genannten Grundstück? Antwort zu 4: Für den Viktoria-Speicher wird aufgrund seiner baulichen Struktur und Lage eine wohnverträgliche gewerbliche Nutzung angestrebt. Frage 5: Ist vorgesehen, die Liegenschaft als Ganzes zu vergeben oder wird es die Möglichkeit geben, Teilbereiche an verschiedene Nutzer bzw. Käufer zu vergeben? Antwort zu 5: Um das Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der gesamten Liegenschaft zu realisieren, soll eine Gesamtentwicklung erfolgen. Frage 6: Wie ist der Diskussionsstand zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Wirtschaft hinsichtlich des Umgangs, der Ausgestaltung und des Verfahrens und den Vorgaben für eine zukünftige Nutzung der Liegenschaft? Antwort zu 6: Der Senat hat das Ziel einer städtebaulichen Entwicklung der Liegenschaft für eine soziale und funktionale Mischung aus Wohnen und Gewerbe. Dazu soll ein Konzeptverfahren durchgeführt werden, im Zuge dessen auch die Voraussetzungen für die Entwicklung des Grundstücks zu schaffen sind. Berlin, den 26. Januar 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Feb. 2016)