Drucksache 17 / 17 723 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 11. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2016) und Antwort Henkels letzter großer Traum - Ausweitung der Videoüberwachung im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was genau plant der Senator für Inneres und Sport? a) Soll die Speicherfrist für Videoaufnahmen über die aktuell 48 Stunden hinaus verlängert werden? b) Soll die Anzahl der Kameras insgesamt erhöht werden und wenn ja, in welchen Bahnhöfen und Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs? c) Welche öffentlichen Plätze sollen videoüberwacht werden? d) Plant der Senat jetzt das Allgemeinen Sicherheitsund Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) zu ändern, um eine Videoüberwachung öffentlicher Plätze zu ermöglichen (vgl. Antwort auf Frage 2 und 3 in Drs. 17/17425)? e) Welche Änderungen des ASOG Bln sind zu diesem Zweck geplant? 2. Aus welchen konkreten Gründen soll die Speicherfrist für Videoaufnahmen im Land Berlin erhöht und welche Ziele sollen damit erreicht werden? (Bitte eine detaillierte Darstellung der einzelnen Gründe und Ziele.) Zu 1. und 2.: Der Senat hat auf der Senatsklausur am 13. Januar 2016 die Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen Modellversuch zur Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, insbesondere an öffentlichen Plätzen, beschlossen. Ziel ist es, die Sicherheit der Berliner Bevölkerung zu erhöhen. Die Planung für Maßnahmen im Einzelnen ist noch nicht abgeschlossen. 3. Hat der Senat wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben, um zu evaluieren, wie die unter 2. genannten Ziele am besten erreicht werden können, und ob die Verlängerung der Speicherfist für Videoaufnahmen das dafür am besten geeignete Mittel ist? Wenn ja, welche Studien, und mit welchem jeweiligen Ergebnis? Zu 3.: Nein. 4. Welche Ziele konnten durch die Verlängerung der Speicherfrist für Videoaufnahmen von 24 auf 48 Stunden seit der Einführung erreicht werden? Zu 4.: Die Verlängerung der Speicherfrist hat bewirkt, dass Videodaten über öffentlich zugängliche Räume des öffentlichen Personennahverkehrs auch nach Ablauf der Frist von 24 Stunden bis zum Ablauf der neuen Löschpflicht nach 48 Stunden erfolgreich angefordert werden können. Mit Hilfe von Videodaten können beispielsweise Tatverdächtige identifiziert oder die Aufnahmen zur Beweisführung genutzt werden. Damit gelingt die Sicherung möglicher Beweismittel auch, wenn Opfer eine Bedenkzeit von mehr als 24 Stunden vor Erstattung einer Strafanzeige benötigen oder der mögliche Beweiswert von im öffentlichen Personennahverkehr erhobenem Videomaterial nicht bereits innerhalb dieses engen Zeitfensters von Ermittlungen erkennbar ist. 5. In wie vielen Fällen konnten Tatverdächtige aufgrund der verlängerten Speicherfrist von 48 Stunden identifiziert werden? (Bitte eine detaillierte Darlegung.) Zu 5.: Auswertbar ist, in wie vielen Vorgängen, in denen eine Videodatenanforderung erfolgte, ein/e Tatverdächtiger / registriert wurde. Ob die zur Verfügung gestellten Videodaten ursächlich für die Identifizierung einer /eines Tatverdächtigen waren, kann nicht nachvollzogen werden. Denn Videodaten stellen grundsätzlich kein alleinstehendes Beweismittel dar. Die Anzahl ermittelter Tatverdächtiger setzt sich aus Personen zusammen, die durch Feststellungen am Tatort im Rahmen der Anzeigenerstattung namhaft gemacht oder im Zuge von Nachermittlungen (z. B. Vernehmungen von Zeugen, Gegenüberstellungen , Lichtbildwahlvorlagen) identifiziert werden konnten. Auch wenn Personalien von Tatverdächtigen bereits feststehen, werden Videodaten zur Beweisführung angefordert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 723 2 6. Hat der Senat seit der Verlängerung der Speicherfrist von 24 auf 48 Stunden evaluiert, was diese im Einzelnen gebracht hat? a) Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen? b) Wurden die Ergebnisse veröffentlicht, wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? c) Falls keine Evaluierung stattgefunden hat, wie kann ohne eine Evaluierung eine faktenbasierte Diskussion darüber geführt werden, ob die Verlängerung etwas gebracht hat? Zu 6.: Nein. 7. In wie vielen Fällen seit der Einführung der Speicherfrist von 48 Stunden waren die Bilder schon gelöscht, als diese angefordert wurden, und wie viele Tage nach der Aufzeichnung wurden diese jeweils angefordert? (Bitte eine detaillierte Einzelaufschlüsselung.) 8. In wie vielen Fällen konnten Tatverdächtige seit dem Jahr 2012 aufgrund einer Löschung der Videoaufnahmen nach 48 Stunden nicht mehr identifiziert werden? (Bitte eine detaillierte Einzelaufschlüsselung.) 9. In wie vielen Fällen seit dem Jahr 2012 konnte den jeweils betroffenen Personen aufgrund der Videoüberwachung jemand zur Hilfe kommen, so dass eine Straftat verhindert bzw. die Folgen dieser abgemildert wurden? (Bitte eine detaillierte Einzelaufschlüsselung.) Zu 7. bis 9.: Es werden keine entsprechenden Statistiken geführt. Eine Erhebung über Videomaterialanforderungen , die auf Grund der Löschfrist nicht mehr erfüllt werden konnten, wäre auch nicht aussagekräftig. Die Löschfrist ist den Dienstkräften bekannt. Nach Ablauf der 48 Stunden werden in aller Regel keine Videodaten mehr angefordert. 10. Wie viele Videokameras überwachen im Land Berlin den öffentlich zugänglichen Raum – insbesondere den öffentlichen Personennahverkehr – und wie viele dieser Kameras an welchen konkreten Standorten ermöglichen eine Echtzeitbeobachtung? Zu 10.: Die Angaben hierzu wurden auf Grund einer landesweiten Umfrage innerhalb der Berliner Verwaltung (§ 2 AZG) und der Stellungnahme des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ermittelt. Teilweise konnten nicht alle Angaben ermittelt werden, insbesondere nicht, ob die Videokameras eine Echtzeitbeobachtung ermöglichen und die konkreten Standorte der Videokameras. Nach dem Ergebnis der Umfrage überwachen derzeit 14.765 Videokameras den öffentlich zugänglichen Raum, davon 13.643 Videokameras den öffentlichen Personennahverkehr . Eine Echtzeitbeobachtung ermöglichen 3.267 Videokameras , davon 2.369 im öffentlichen Personennahverkehr . Die Standorte dieser Videokameras ergeben sich aus beigefügter Anlage. Über die Zahl der von Privaten betriebenen Überwachungskameras , die im Land Berlin den öffentlich zugänglichen Raum überwachen, liegen keine Erkenntnisse vor. Der Senat hat die Deutsche Bahn AG um Stellungnahme zu Sachverhalten gebeten, die er nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Diese verweist auf ihre Stellungnahme im Rahmen der Schriftlichen Anfrage „Videoüberwachung bei der S-Bahn“ vom 30. November 2015 (Drs. 17/17501, dort Antwort zu 1). 11. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage soll in diesem Zusammenhang die vom Senator für Inneres und Sport am 10.01.2016 im rbb (http://www.rbbonline .de/politik/beitrag/2016/01/laengere-speicherungvideoueberwachung -sexualdelikte-berlin.html) angeregte „sachliche, ideologiefreie Diskussion“ erfolgen? Zu 11.: Eine Verbesserung der Sicherheit der Berliner Bevölkerung durch eine Ausweitung der Videoüberwachung kann nur erreicht werden, wenn ein praxistaugliches Maßnahmenkonzept aufgestellt und umgesetzt wird. Berücksichtigung finden sollen dabei Erfahrungen und Erkenntnisse sowohl mit wissenschaftlichem als auch praktischem Hintergrund. Einbezogen werden sollen Vertreterinnen und Vertreter der Bereiche Strafrechtswissenschaft , Polizei Berlin, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Beratungsstellen und Opferhilfen. 12. Was ist aus der im Jahr 2011 beschlossenen Evaluierung der Gesetzesänderung der Verlängerung der Speicherfrist von 24 auf 48 Stunden nach Ablauf eines Jahres (https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilun gen/2011/pressemitteilung.23519.php) geworden? Zu 12.: Die vom Senat beschlossene Evaluation bezieht sich auf einen Gesetzesänderungsantrag, der zum Ende der vergangenen 16. Wahlperiode in das Abgeordnetenhaus eingebracht worden ist. Vor Ablauf der letzten Wahlperiode ist der Antrag jedoch nicht mehr im Abgeordnetenhaus beschlossen und damit auch nicht in Kraft gesetzt worden. Berlin den 26. Januar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2016) Seite 1 von 4 Schriftliche Anfrage 17/17723 des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) „Henkels letzter großer Traum – Ausweitung der Videoüberwachung im Land Berlin“ Anlage zu der Antwort auf Frage 10 Konkrete Standorte der Videokameras, die öffentlich zugänglichen Raum überwachen und eine Echtzeitbeobachtung ermöglichen: Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten Landesarchiv (19) Außenbereich (12) Archiv (7) Brücke-Museum (14) Ausstellungsräume Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Flottenstraße 28-42 (1) Buschkrugallee 95 (1) Levetzowstraße 1-2 (1) Freie Universität Berlin (24) Zentraleinrichtung Botanischer Garten und Botanisches Museum, variabler Standort (2) Fachbereich Geowissenschaften, Institut für Meteorologie, Eingang Schmitt-Ott-Straße (1) Fachbereich Veterinärmedizin, Kleintierklinik, Haus 1, Oertzenweg 19b (4) Habelschwerdter Allee 45 (10) Habelschwerdter Allee 45, Feuerwehrstraße und Einfahrt Fabeckstraße (2) Universitätsbibliothek, Vorraum des Lesesaals, Garystraße 39 (2) Universitätsbibliothek, Magazinraum, Garystraße 39 (3) Humboldt Universität zu Berlin (87) Unter den Linden 6, Haupteingang (2) Unter den Linden 6, Lichthof Ostflügel (2) Bibliothek Hegelplatz 2, PC-Pools (6) Dorotheenstraße 65, PC-Pools (4) Dorotheenstraße 65, Mediothek (4) Hausvogteiplatz 8, Eingangsbereich Ziegelstraße 11, Eingangsbereiche (2) Invalidenstraße 110, PC-Pool (2) Rudower Chaussee 26, Serverflus (2) Rudower Chaussee 26, Theke Tim´s Café (2) Rudower Chaussee 26, Garderobe Bibliothek (5) Rudower Chaussee 26, Fluchttüren Bibliothek (5) Geschwister-Scholl-Straße 7, Eingang und 1. Stock (3) Grimm-Zentrum, Fluchtwegüberwachung (7) Grimm-Zentrum, Garderobe (23) Grimm-Zentrum, Forschungslesesaal (4) Kommode Bebelplatz, Garderobe Bibliothek (13) Technische Universität Berlin (58) Universität der Künste (7) Hardenbergstraße 33, Haupthalle, Quergalerie und 1. Quergebäude (6) Mierendorffstraße 28, Haupteingang (1) Charité (55) Campus Virchow Klinikum (30) Seite 2 von 4 Campus Benjamin Franklin (13) Campus Mitte (1) Ordensmeisterstraße (11) Senatsverwaltung für Finanzen Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (60) Friedrichshain-Kreuzberg, Alte Jacobstraße 128 (1) Mitte, Am Festungsgraben 1 (2) Mitte, Am Köllnischen Park 3/Rungestraße 29 (1) Mitte, Bernhard-Weiß-Straße 6 (2) Charlottenburg- Wilmersdorf, Bredtschneiderstraße 5 (1) Charlottenburg- Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz (1) Mitte, Gendarmenmarkt 3-4 (2) Charlottenburg- Wilmersdorf, Gierkeplatz 1,3 (1) Mitte, Herbert-von-Karajahn-Straße 1, Philharmonie (4) Reinickendorf, Kiefheider Weg 72 (1) Tempelhof-Schöneberg, Kirchhainer Damm 64-66, Jugendarrestanstalt (28) Mitte, Klosterstraße 47 (1) Charlottenburg- Wilmersdorf, Kurfürstendamm 153 (9) Mitte, Poststraße 16, Ephraimpalais (2) Tempelhof-Schöneberg, Salzburger Straße 21-25 (2) Charlottenburg- Wilmersdorf, Schillerstraße 120 (2) Senatsverwaltung für Inneres und Sport Olympiapark, Zufahrt (2) Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark (11) Sportanlage Paul-Heyse-Straße (27) Der Polizeipräsident in Berlin (120) LKA Tempelhofer Damm (9) LKA Keithstraße (2) LKA Friesenstr. (2) LKA Eiswaldstr. (1) LKA Augustaplatz (1) ZSE III (1) A 12 (1) A 13 (1) A 15 (1) A 21 (1) A 23 (6) A 24 (3) A 25 (3) A 26 (3) Dir 2 ZA (1) A 31 (2) A 32 (8) A 33 (1) A 34 (4) A 36 (1) A 42 (1) A 44 (3) A 46 (1) A 47 (4) A 51 (8) A 52 (2) A 54 (3) Seite 3 von 4 A 55 (2) Dir 6 (3) A 62 (2) A 63 (1) A 64 (10) A 66 (7) Dir 6 ZA/VkD 3 (1) WSP Mitte (9) WSP Ost (6) WSP West (5) Senatsverwaltung für Justiz Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin (37) Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21 (4) Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17 (11) Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1 (1) Amtsgericht Köpenick; Mandrellaplatz 6 (11) Amtsgericht Lichtenberg, Roedeliusplatz 1 (5) Amtsgericht Neukölln, Karl-Marx-Allee 77-79 (5) Grunewaldstraße 66-67 (3) Amtsgericht Spandau, Altstädter Ring 7 (9) Turmstraße 91 (3) Amtsgericht Wedding, Brunnenplatz 1 (3) Invalidenstraße 52 (4) Buschkrugallee 95 (3) Justizvollzugsanstalt Moabit (15) Justizvollzugsanstalt Tegel (70) Justizvollzugsanstalt Heidering (68) Justizvollzugsanstalt Plötzensee (29) Justizvollzugsanstalt für Frauen (8) Jugendstrafanstalt Berlin (29) JVA des Offenen Vollzuges Berlin (3) Jugendarrestanstalt Berlin (4) Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Horst-Dohm-Eisstadion, Fritz-Wildung-Straße 9 (11) Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (12) Yorckstraße 4-11 Frankfurter Allee 35/37 Petersburger Str. 86-90 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Rathaus Lichtenberg, Eingangsbereich (3) Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Zugangsbereich Bezirkskasse, Riesaer Straße 94 (1) Eingangsbereich Premnitzer Straße 11 (1) FB Kultur, Ausstellungsraum Pyramide, Riesaer Straße 94 (4) FB Volkshochschule in der Mark-Twain-Straße 27 (4) Bezirksamt Neukölln von Berlin Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83 (6) Bürodienstgebäude Blaschkoallee 32 (1) Heinrich-Mann-Schule, Gerlinger Str. 22 (1) Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Bat-Yam- Platz 1 (8) Seite 4 von 4 Eisstadion Neukölln, Oderstraße 182 (2) Bezirkssporthalle Neukölln, Oderstraße 182 (1) Bezirksamt Pankow von Berlin Rathaus Pankow, Außenbereich (1) Bürgeramt Pankow, Kassenbereich, Breite Str. 24a-26 (1) Rathaus Weißensee, Schrankanlage Parkplatz (1) Bürgeramt Weißensee, Kassenbereich, Berliner Allee 252-260 (1) Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Bereich Bezirkskasse (3) Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Rathaus Steglitz, Kassenbereich des Bürgeramtes (1) Rathaus Zehlendorf, Kassenbereich des Bürgeramtes (1) Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Rathaus Schöneberg (22) BVG auf den U-Bahnhöfen (2.369) S17-17723 S1717723 Anlage