Drucksache 17 / 17 725 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 12. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2016) und Antwort Verwendung von Mailadressen von privaten Anbietern bei Berliner Sicherheitsbehörden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Für welche Zwecke, in welchem Umfang und aus welchen Gründen verwenden Berliner Sicherheitsbehörden Mailadressen, die nicht vom Land Berlin sondern von Anbietern der Privatwirtschaft betrieben werden? Zu 1.: Vor der Einführung dienstlicher E- Mailadressen nutzte die Berliner Polizei in der Vergangenheit für die Außenkommunikation E-Mailadressen von Privatanbietern. Mit der Bereitstellung von personen- und dienststellenbezogenen E-Mailadressen des Landes Berlin wurde die Kommunikation über diese privatwirtschaftlichen Adressen auf landeseigene E-Mailadressen umgestellt . Manche dieser extern betriebenen E-Mailadressen konnten allerdings wegen ihrer enormen Bekanntheit, siehe Antwort zu Frage 3., oder technischer Hürden, zum Beispiel aufgrund von Firewall-Restriktionen und Größenbeschränkungen , zunächst nicht aufgegeben werden, sind aber inzwischen auch auf intern betriebene Infrastrukturen umgestellt worden. Darüber hinaus kann die polizeiliche Nutzung legendierter E-Mailadressen privater Anbieter in einem Ermittlungsverfahren im Einzelfall geboten sein. Zu legendierten Maßnahmen wird aus ermittlungstaktischen Gründen nicht Stellung genommen. Der Berliner Verfassungsschutz verwendet, außer aus operativen Gründen der Legendierung gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 Nr. 8 Verfassungsschutzgesetz Berlin, keine E- Mailadressen von Anbietern der Privatwirtschaft, insbesondere nicht für die offizielle Behördenkommunikation nach außen. 2. Wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn über solche Emailadressen vertrauliche, datenschutzrechtlich oder strafrechtlich relevante Inhalte kommuniziert werden bzw. diese dann bei Privatanbietern gespeichert bleiben? Zu 2.: Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie ist insbesondere zu erklären, dass das Landeskriminalamt auf http://www.berlin.de/polizei/dienststellen/landeskrimi nalamt/lka-1/artikel.148846.php dazu auffordert, kinderpornographische Inhalte an eine T-Online-Mailadresse weiterzuleiten? Zu 3.: Zu Zeiten, in denen die Polizei Berlin noch nicht über dienstliche E-Mailadressen verfügte, wurde die in Frage 3 angesprochene T-Online-Mailadresse eingerichtet , um bereits damals Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern in diesem sensiblen Deliktsbereich die Möglichkeit zu bieten, nicht nur telefonisch, sondern auch per E-Mail dem zuständigen Dezernat des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin Hinweise zu kinderpornografischen Seiten im Internet mitteilen zu können. Aus diesem Grund wurde diese E-Mailadresse eingerichtet und in allen Publikationen der Polizei Berlin zum Thema Kinderpornografie veröffentlicht – so auch ursprünglich auf der Internetseite des LKA Berlin. Inzwischen steht Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern , die kinderpornografische Seiten im Internet festgestellt haben und dies mitteilen wollen, die vom Land Berlin betriebene E-Mailadresse LKA131@polizei.berlin.de zur Verfügung. Auf der Artikelseite http://www.berlin.de/polizei/dienststellen/landeskriminala mt/lka-1/artikel.148846.php ist diese Mailadresse auch verlinkt und beschriftet, sodass aktuelle Hinweise über diese Seite nur auf der landeseigenen Mailadresse eingehen . 4. Wie ist insbesondere zu erklären, dass der Berliner Verfassungsschutz gmx-Mailadressen zur Außenkommunikation verwendet (vergleiche http://stephanurbach.de/2013/01/der-berlinerverfassungsschutz -und-ich-eine-geschichte-vollermissverstandnisse /) und ist dies weiterhin Praxis? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 725 2 Zu 4.: Der Berliner Verfassungsschutz verwendet für seine offizielle Behördenkommunikation ausschließlich behördliche E-Mailadressen. Bei dem in der Frage verlinkten Sachverhalt handelte es sich um einen einmaligen Vorgang. Im Rahmen eines Auskunftsersuchens wurde dem Petenten aufgrund von Kommunikationsschwierigkeiten über das vertrauliche Telefon ausnahmsweise eine E-Mailadresse aus der Privatwirtschaft angeboten. Sie wurde letztlich nicht benutzt und nach einer Woche gelöscht . 5. Welche Schritte wird der Senat unternehmen, um die Verwendung privater Mailadressen insbesondere in sensiblen Bereichen der Berliner Verwaltung auszuschließen ? Zu 5.: Grundsätzlich ist die Verwendung privater E- Mailadressen, außer in den Fällen einer erforderlichen Legendierung (siehe Antwort zu Frage 1) aufgrund der erfolgten Bereitstellung von personen- und dienststellenbezogenen E-Mailadressen des Landes Berlin nicht mehr vorgesehen. Berlin, den 27. Januar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2016)