Drucksache 17 / 17 726 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) vom 14. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Januar 2016) und Antwort Taser – ein neues Einsatzmittel für die Polizei? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang nutzt die Polizei Berlin den Taser als polizeiliches Einsatzmittel? Zu 1.: Die vier derzeit genutzten Distanz- Elektroimpulsgeräte der Polizei Berlin werden ausschließlich von besonders geschulten Dienstkräften des Spezialeinsatz -kommandos eingesetzt. 2. Ist dem Senat bekannt, ob der Taser in anderen Bundesländern als polizeiliches Einsatzmittel genutzt wird? Zu 2.: Nach derzeitigem Kenntnisstand der Polizei Berlin sind außer in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sowie bei der Bundespolizei Distanz-Elektroimpulsgeräte länderspezifisch für die Dienstkräfte der Spezialeinheiten eingeführt. 3. Gibt es Bestrebungen den Einsatz von Tasern bei der Polizei Berlin auf den allgemeinen Streifendienst auszudehnen? Zu 3.: Der Senat sieht Distanz-Elektroimpulsgeräte unter den zur Verfügung stehenden Distanzwaffen als ein vergleichsweise mildes Einsatzmittel an. Er steht der weitergehenden Einführung von Distanz- Elektroimpulsgeräten in Berlin aufgeschlossen gegenüber. 4. Wie schätzt der Senat die Gesundheitsrisiken beim Einsatz von Tasern gegenüber Personen ein? Zu 4.: Bei sach- und vorschriftsgemäßem Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten werden Gefahrenquellen vorwiegend im Bereich der Sekundärverletzungen (Sturzverletzungen ) gesehen. Primärverletzungen beschränken sich in erster Linie auf Hautverletzungen. Diese entstehen aufgrund des Eindringens der Pfeilelektroden in Form von Punktionen und bei Anwendung der Kontaktelektroden in Form von leichten Hautirritationen mit Rötung oder kleinen Blasen. Unabhängig davon ist festzuhalten, dass jeder Waffengebrauch ein gewisses Risiko von Verletzungsfolgen in sich birgt. Dieses Risiko gilt es allgemein mit einer möglichst guten Schulung so gering wie möglich zu halten . 5. Hat es nach Einschätzung des Senats in den vergangenen Jahren Einsätze der Polizei Berlin gegeben, bei denen die Möglichkeit des Einsatzes eines Tasers wünschenswert gewesen wäre, z.B. beim Todesfall im Neptunbrunnen im Juni 2013? Zu 5.: Eine nachträgliche Betrachtung bzw. belastbare Auswertung in Bezug auf ein nicht vorhandenes /eingesetztes Einsatzmittel ist nicht möglich. Der Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt, Waffen und Schusswaffen in polizeilichen Einsatzsituationen ist immer abhängig von den begleitenden Umständen im Einzelfall. Es erscheint aber beispielsweise vorstellbar, dass neben dem in der Fragestellung genannten Vorfall auch bei einem Einsatz im Oktober 2012, als ein mit einer Axt und einem Messer bewaffneter Mann durch den Stadtteil Wedding lief und in Notwehr erschossen wurde, ein Distanz-Elektroimpulsgerät ein gleich geeignetes, aber milderes Mittel zur Gefahrenabwehr hätte sein können. 6. Sieht der Senat den Taser als eine sinnvolle Ergänzung der polizeilichen Einsatzmittel an? Zu 6.: Distanz-Elektroimpulsgeräte stellen ein geeignetes und im langjährigen Probelauf bewährtes Einsatzmittel bei den Spezialeinsatzkommandos dar. Sie sind in bestimmten Situationen geeignet, Angriffsoder Handlungsunfähigkeit zu erzielen, ohne dass von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden muss. Insbesondere in Fällen von durch Drogen hervorgerufener Schmerzunempfindlichkeit, durch die der Einsatz von Pfefferspray oder einem Schlagstock nicht den notwendigen Effekt hervorruft, kann ein Distanz- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 726 2 Elektroimpulsgerät das mildere Mittel gegenüber einem Schusswaffeneinsatz sein und damit eine Lücke in den polizeilichen Einsatzmitteln des allgemeinen Streifendienstes schließen. Der Senat beobachtet daher mit Interesse die Erprobungen im europäischen Ausland, insbesondere in Österreich, wo die Distanz- Elektroimpulsgeräte nicht nur in regulären Polizeieinheiten , sondern auch im Justizvollzug eingesetzt werden. Berlin, den 29. Januar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2016)