Drucksache 17 / 17 727 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bola Olalowo (GRÜNE) vom 13. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Januar 2016) und Antwort Macht die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung eine faire Vergabe? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Vergabestellen sind im Sinne des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, die ihr nachgeordneten Behörden und die Einrichtungen im Dienstbereich mit der Durchführung von Vergabeverfahren betraut? Zu 1.: Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen wird innerhalb der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung dezentral vorgenommen. Es wurden keine Stellen identifiziert, die ausschließlich oder zumindest überwiegend mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind. Unter diesem Gesichtspunkt sind die einzelnen Abteilungsleitungen und Referate als Vergabestellen zu identifizieren. Ein Referat der Service-Abteilung beschafft zentral für die gesamte Wirtschaftsverwaltung für die Bereiche IT-Infrastruktur, IT-Fachverfahren, Geschäftsbedarf , Mobiliar und Ausrüstungsgegenstände sowie zentral erforderliche Dienstleistungen (z.B. im Bereich Arbeitssicherheit/-medizin). Aktuell ist die Wirtschaftsverwaltung in vier Abteilungen mit insgesamt 19 Referaten organisiert. Ein Teil der Abteilungsleitungen und Referate hat in den Jahren 2012 bis 2014 keine öffentlichen Aufträge vergeben. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat keine nachgeordneten Dienststellen. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg wurde aufgrund eines Staatsvertrages im Jahre 2005 zwischen den beiden Ländern Berlin und Brandenburg gegründet . Der (Haupt-) Sitz der Behörde befindet sich im Land Brandenburg. Rechtliche Regelungen, die die Gesamtbehörde betreffen, werden daher fast ausschließlich nach Brandenburger Vorgaben angewendet. Bauaufträge fallen aufgrund der bezirklichen Zuständigkeit für die Liegenschaft nicht an, ebenso wenig wie freiberufliche Leistungen. Lieferleistungen und Dienstleistungen werden ausschließlich nach Brandenburger Vorschriften ausgeführt, soweit nicht länderübergreifende Regelungen zu beachten sind. Die Vergabekammer des Landes Berlin hat keinen eigenen Verwaltungsapparat; die Geschäftsstelle der Vergabekammer ist Teil der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. 2. Wie viele und welche Art öffentlicher Aufträge haben diese Vergabestellen in den Jahren 2012 – 2014 vergeben ? Bitte getrennt nach Jahren aufführen. Zu 2.: Es werden keine dementsprechenden Statistiken geführt. Innerhalb der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung wurde eine Umfrage durchgeführt , die aufgrund der Vielzahl der abzufragenden Daten innerhalb der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Frist keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann. Sie ergab folgende Anzahl öffentlicher Aufträge: 2012 2013 2014 Bauleistungen (inkl. Baukonzessionen) 0 0 0 Lieferleistungen (ohne Abruf von Leistungen aus Rahmenverträgen Dritter (z.B. BIM, LVwA, ITDZ) 103 110 86 Dienstleistungen (ohne Abruf von Leistungen aus Rahmenverträgen Dritter (z.B. BIM, LVwA, ITDZ) 60 63 76 davon freiberufliche Leistungen 8 10 12 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 727 2 3. In wie vielen Fällen davon und von welchen Vergabestellen wurde in der Ausschreibung auf die §§ 1, 7 – 10 BerlAVG oder auf einzelne Normen des Gesetzes Bezug genommen? Bitte getrennt auflisten nach a) Tariftreue und Mindestentlohnung b) umweltverträgliche Beschaffung c) Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen d)Frauenförderung e) Bereitstellung von Ausbildungsplätzen. 4. Falls auf die §§ 1, 7 – 10 BerlAVG kein Bezug genommen wurde: warum nicht? Zu 3. und 4.: Die Umfrage ergab zur Anwendung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (Berl AVG) folgendes Bild: Anzahl der vergebenen Lieferaufträge 2012 bis 2014 Vergaben von Leistungen ohne Anwendung des BerlAVG Gründe: unterhalb der Wertgrenzen* 1 Leistung enthält keine Produkte, die Maßnahmen zu ILO- Kernarbeitsnormen betreffen * 2 Leistung enthält keine Produkte, die umweltschonende Maßnahmen im Rahmen der VwVBU erfordern sonstige Gründe 299 250 247 3 Anzahl der vergebenen Dienstleistungs - aufträge 2012 bis 2014 Vergaben von Leistungen ohne Anwendung des BerlAVG Gründe* 3 : unterhalb der Wertgrenzen* 1 Leistung enthält keine Produkte, die Maßnahmen zu ILO- Kernarbeitsnormen betreffen * 2 Leistung enthält keine Produkte, die umweltschonende Maßnahmen im Rahmen der VwVBU erfordern sonstige Gründe 297 166 78 166 166 *1 Wertgrenzen gemäß BerlAVG Tariftreue, Mindestentlohnung, Sozialversicherungsbeiträge: 500 € umweltschonende Maßnahmen: 10.000 € (freiwillige Anwendung ab 500 €) ILO-Kernarbeitsnormen: 10.000 € Bereitstellung von Ausbildungsplätzen: 10.000 € Frauenförderung: 25.000 € (Liefer- und Dienstleistungen) *2 Produktliste gemäß BerlAVG: Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbällen aus Naturleder) Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle handgefertigte Teppiche Natursteine Produkte aus Holz Kaffee, Kakao, Tee Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker, Süßwaren Fischereiprodukte Feuerwerkskörper, Zündhölzer Schnittblumen, Topfpflanzen *3 Mehrfaches Vorliegen möglich Die hohe Anzahl an Vergabeverfahren ohne Anwendung des BerlAVG ergibt sich aus der Vielzahl an Kleinaufträgen . In drei Vergabeverfahren (sonstige Gründe) konnte das BerlAVG aufgrund von Gesetzeskollisionen nicht angewendet werden. Bei diversen Vergabeverfahren wurden die Wertgrenzen zur Anwendung des BerlAVG überschritten, es wurden jedoch nicht die weiteren Bedingungen gemäß Berl AVG hinsichtlich ILO-Kernarbeitsnormen bzw. der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) erfüllt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 727 3 Die Regelung zur Bereitstellung von Ausbildungsbetrieben findet nur dann Anwendung, wenn gleichartige Angebote vorliegen, welches äußerst selten vorkommt. 5. Welche Erfahrungen haben diese Vergabestellen mit den Vorschriften der §§ 1, 7 – 10 BerlAVG gemacht? Zu 5.: Die Umfrage innerhalb der Wirtschaftsverwaltung ergab aktuell keine neuen Aspekte. Insofern wird auf den Vergabebericht 2014 verwiesen. 6. Wie verteilen sich welche Auftragsvolumina anhand der Berliner, nationalen und EU-weiten Schwellenwerte auf die Vergabearten „offenes Verfahren“, „nicht offenes Verfahren“, „Verhandlungsverfahren“, „freihändige Vergabe“, „wettbewerblicher Dialog“, „Interessenbekundungsverfahren “ usw.? Bitte für den Zeitraum 2012 – 2014 nach Jahren und Vergaben im Bau-, Leistungsund freiberuflichen Bereich auflisten. Zu 6.: Die Umfrage ergab folgende Verteilung der Auftragsvolumina nach Art des Vergabeverfahrens (in €). Oberhalb der EU-Schwellenwerte (Liefer- und Dienstleistungen, ausgenommen freiberufliche Leistungen ) 2012 2013 2014 Offenes Verfahren 156.519 Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren (mit Teilnahmewettbewerb) Verhandlungsverfahren (ohne Teilnahmewettbewerb) Wettbewerblicher Dialog Öffentliche Ausschreibung (nachrangige Dienstleistung i.S.d. VOL/A Abschnitt 2/VOF - Anhang I B) Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb(nachrangige Dienstleistung i.S.d. VOL/A Abschnitt 2/VOF - Anhang I B) Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb(nachrangige Dienstleistung i.S.d. VOL/A Abschnitt 2/VOF - Anhang I B) Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb (nachrangige Dienstleistung i.S.d. VOL/A Abschnitt 2/VOF – Anhang I B) Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (nachrangige Dienstleistung i.S.d. VOL/A Abschnitt 2/VOF – Anhang I B) 448.009 Unterhalb der EU-Schwellenwerte (Liefer- und Dienstleistungen, ausgenommen freiberufliche Leistungen ) 2012 2013 2014 Öffentliche Ausschreibung 435.773 772.201 782.594 Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb 8.554 78.208 120.794 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 48.394 139.832 102.480 Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb 4.800 1.926 6.466 Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb 554.615 410.375 527.904 Oberhalb der EU-Schwellenwerte (Freiberufliche Leistungen) 2012 2013 2014 Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren (mit Teilnahmewettbewerb) 854.516 323.000 Verhandlungsverfahren (ohne Teilnahmewettbewerb) Wettbewerblicher Dialog Öffentliche Ausschreibung (nachrangige Dienstleistung i.S.d. VOL/A Abschnitt 2/VOF - Anhang I B) Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb(nachrangige Dienstleistung i.S.d. VOL/A Abschnitt 2/VOF - Anhang I B) Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb(nachrangige Dienstleistung i.S.d. VOL/A Abschnitt 2/VOF - Anhang I B) Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb (nachrangige Dienstleistung i.S.d. VOL/A Abschnitt 2/VOF – Anhang I B) Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (nachrangige Dienstleistung i.S.d. VOL/A Abschnitt 2/VOF – Anhang I B) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 727 4 Unterhalb der EU-Schwellenwerte (Freiberufliche Leistungen) 2012 2013 2014 Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 28.856 Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb 128.808 38.709 32.140 Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb 49.784 300.816 169.272 Es wurden in dem gesamten Zeitraum vier Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte vergeben. Der Anteil des Verhandlungsverfahrens bzw. der freihändigen Vergabe liegt darin begründet, dass insbesondere die Fachreferate Dienstleistungen, die nicht abschließend beschreibbar sind und eine Verhandlung erfordern (z.B. Evaluierungen, Gutachten, Dienstleistungen bei der Vergabe von Zuwendungen), vergeben. 7. In welchem Umfang wird von diesen Vergabestellen die „Vergabeplattform Berlin“ genutzt? Bitte prozentual nach Vergabestellen auflisten. 8. Falls die „Vergabeplattform Berlin“ nicht genutzt wird: was sind die Gründe hierfür? Zu 7. und 8.: Gemäß den Vorgaben des Gemeinsamen Rundschreibens SenStadt VI A /SenWiArbFrau II F Nr. 11/2006 vom 17.05.2006 veröffentlichten die Vergabestellen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung die Bekanntmachungen über Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe auf der Vergabeplattform Berlin. Eine darüber hinaus gehende freiwillige Nutzung (Einstellung von Angebotsunterlagen, Abgabe von elektronischen Angeboten) erfordert nicht unerhebliche organisatorische Maßnahmen, die aus quantitativen (nur sporadische Vergabe von Aufträgen) und qualitativen (Kleinaufträge bzw. geistig-schöpferische Leistungen, über deren Angebotsinhalte verhandelt werden musste) Gründen bisher nur selten begründet war. Bei den EU-weiten Vergabeverfahren ist im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bis April 2018 die elektronische Auftragsvergabe einzuführen. Die Digitalisierung der Vergabeverfahren nach nationalem Recht wird im Rahmen der „Initiative zu Vergaberecht und Vergabepraxis“ in einem auf Landesebene abgestimmten Verfahren sukzessive eingeführt. 9. In wie vielen Fällen wurde von diesen Vergabestellen in den Jahren 2012 – 2014 Vertragsstrafen nach § 6 Abs.1 BerlAVG verhängt? 10. In wie vielen Fällen wurde von diesen Vergabestellen in den Jahren 2012 – 2014 ein Ausschluss von der Teilnahme an einem Wettbewerb nach § 6 Abs. 3 Berl AVG verhängt? Zu 9. und 10.: Es wurden keine Vertragsstrafen oder Wettbewerbsausschlüsse gemäß BerlAVG verhängt. 11. In wie vielen Fällen kam es in den vergangenen vier Jahren zu Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer des Landes, des Bundes oder vor Gericht? Bitte einzeln unter Zuordnung zur jeweiligen Nachprüfungsstelle auflisten. 12. In wie vielen Fällen kam es in den vergangenen vier Jahren zu geänderten bzw. zu Neuvergaben wegen Verstößen dieser Vergabestellen? 13. Falls es zu geänderten bzw. Neuvergaben kam, gegen welche Vergabevorschriften hatten diese Vergabestellen verstoßen? Zu 11. bis 13.: Die Vergabekammern und Oberlandesgerichte erstellen gemäß § 129a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine jährliche Statistik über die Nachprüfungsverfahren. Die Statistiken werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht : http://www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche -Auftraege-und-Vergabe/vergabestatistik.html. Für die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung ist die Vergabekammer des Landes Berlin in erster und das Kammergericht in zweiter Instanz zuständig . In den vergangenen zehn Jahren war gegen die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung kein Nachprüfungsverfahren anhängig. 14. Wie viele stichprobenartige Kontrollen hat die zentrale Kontrollgruppe nach § 5 S. 2 BerlAVG seit ihrer Einsetzung bis heute durchgeführt? Zu 14.: Seit 2014 wurden insgesamt 70 Kontrollen durchgeführt, wobei noch nicht alle abgeschlossen sind. Die meisten Prüffälle beinhalten aufgrund zahlreicher Nachunternehmen jeweils weitere eigenständige Stichprobenkontrollen , so dass die tatsächliche Zahl an Prüfvorgängen weitaus höher liegt. 15. Wurden durch die zentrale Kontrollgruppe Vergabeverstöße registriert und wenn ja, wie viele - und welcher Natur waren diese? Zu 15.: Die Kontrollgruppe prüft im Auftrag der Vergabestellen des Landes Berlin, ob die Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Maßnahmen im Sinne des BerlAVG eingehalten haben. Die Kontrollgruppe ist keine Rechtsaufsicht über die Vergabestellen hinsichtlich der Einhaltung des Vergaberechts. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 727 5 16. Wie weit ist das Ausschreibungs- bzw. Besetzungsverfahren für die im Haushalt 2016/17 vorgesehenen zusätzlichen sieben Planstellen für die zentrale Kontrollgruppe (rote Nummer 2344) gediehen und wann ist mit der Arbeitsaufnahme der Betreffenden zu rechnen? Zu 16.: Eine Stelle wurde besetzt, zu zwei noch zu besetzenden Stellen finden derzeit die Auswahlverfahren statt. Eine Einstellung ist nach Beteiligung aller Beschäftigtenvertretungen zeitnah zu ermöglichen. Allerdings ist dies auch abhängig von den bestehenden Arbeitsverträgen und individuellen Kündigungsfristen der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern. Jeweils zwei weitere Stellen unterliegen in 2016 bzw. 2017 einem Haushaltssperrvermerk. Berlin, den 28. Januar 2016 In Vertretung Dr. Hans R e c k e r s ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Feb. 2016)