Drucksache 17 / 17 730 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 14. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Januar 2016) und Antwort Stundenausfall an Berliner Ganztagsschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Unterrichtsstunden sind in den letzten 5 Jahren an den Berliner Ganztagsschulen ausgefallen (es wird um eine Aufstellung unterteilt nach Jahren, Bezirken und Schulen gebeten)? Zu 1.: In der Anlage 1 sind die statistischen Angaben zu ausgefallenen Unterrichtsstunden dargestellt. Die Darstellung umfasst alle Grundschulen, alle Integrierten Sekundarschulen und alle sonderpädagogischen Förderzentren sowie 26 Ganztagsgymnasien. 2. In welchem Umfang musste hierdurch gegebenenfalls zumindest temporär die Ganztagsbeschulung aufgegeben werden, z.B. durch Ausfall der Nachmittagsschule zugunsten der Aufrechterhaltung des Regelunterrichts (es wird um eine Aufstellung unterteilt nach Jahren, Bezirken und Schulen gebeten)? 3. Kann die jeweilige Schulleitung selbstständig über den Ausfall des Nachmittagsunterrichts zur Absicherung des Regelunterrichts bei Personalengpässen entscheiden oder durch wen wird diese Entscheidung getroffen? Zu 2. - 3.: Berliner Ganztagsschulen haben verlässliche Öffnungszeiten. Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sind an allen Schul- und Ferientagen von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet . In der Sekundarstufe I umfasst das Ganztagsangebot 37,5 Stunden. Unterrichtsausfall führt nicht dazu, dass die Verlässlichkeit der unterrichtsergänzenden Angebote aufgegeben wird. 4. Wie kann aus Sicht des Senats zukünftig sichergestellt werden, dass die Schüler an den Ganztagsschulen einen fachlichen Regelunterricht und eine sichere Betreuung in der Nachmittagsschule erhalten? Zu 4.: Mit der Einrichtung der Ganztagsschule ist die Weiterentwicklung von der bisherigen „Unterrichtsschule “, bestehend aus Unterricht am Vormittag und Betreuung am Nachmittag, zu einer Ganztagsschule verbunden, die formale und informelle Bildungsangebote in einem rhythmisierenden Schultag miteinander verknüpft. Bei Personalengpässen wird die Schulleitung den ihr zur Verfügung stehenden Gestaltungsraum nutzen, um die Verlässlichkeit der Ganztagsschule sicherzustellen. Hier besteht aus Sicht des Senats kein Handlungsbedarf. Berlin, den 25. Januar 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jan. 2016) S17-17730 S1717730-Anlage