Drucksache 17 / 17 732 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ülker Radziwill (SPD) vom 11. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2016) und Antwort Tourismusfinanzierung und touristische Abstimmung in der Hauptstadtregion Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Auswirkungen wird die veränderte Anwendung des europäischen Beihilfe- und Vergaberechts auf die Tourismusfinanzierung, die u.a. am 22.4.2015 in einer Anhörung des Tourismusausschusses des Deutschen Bundestages erörtert worden sind, für visitBerlin haben? Zu 1.: Mit der Neufassung der Europäischen Richtlinien erfolgt keine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Vergaberechts. Mit dem bis zum 17.04.2016 umzusetzenden Gesetzespaket zur Vergaberechtsmodernisierung wird lediglich bereits geltendes EU-Recht umgesetzt . Dazu gehört auch die Einarbeitung diverser Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes. Im Zuge der Änderungen des EU-Beihilferechts in 2014 wurden keine EU-beihilferechtlichen Leitlinien oder Rahmen für die Tourismusförderung herausgegeben. Auch in die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung 651/2014 wurde kein expliziter Freistellungstatbestand für den Tourismusbereich aufgenommen. Es ergeben sich somit keine Auswirkungen auf visit- Berlin bzw. die Förderung von visitBerlin durch vergaberechtsfreie Zuwendungen. 2. Inwiefern strebt der Senat an, visitBerlin in eine "öffentliche Einrichtung" im Sinne des EU-Beihilfe- und Vergaberechts (das heißt u.a. Anteilsbesitz ausschließlich durch die öffentliche Hand) umzuwandeln, und so ausschreibungsfreie Vergaben vom Land an visitBerlin weiter zu ermöglichen? Zu 2.: VisitBerlin erhält keine Aufträge durch das Land Berlin sondern Zuwendungen in Form von Projektförderungen . Das Vergaberecht kommt hier nicht zur Anwendung. Es ist keine „Umwandlung“ von visitBerlin in eine „öffentliche Einrichtung“ beabsichtigt. 3. Wie hat sich der Mit-Gesellschafter visitBerlin Partnerhotel e.V. gegenüber dem Land Berlin zu der Thematik positioniert? Zu 3.: Vor dem Hintergrund der Ausführungen zu 1. und 2. war eine Positionierung der visitBerlin Partnerhotel e.V. nicht erforderlich. 4. Erwägt der Senat vor dem Hintergrund, dass natürlich auch das Land Brandenburg ein die öffentliche Hand repräsentierender Anteilseigner ist, mit Brandenburg über die Aufstockung des brandenburgischen Anteils an visit- Berlin zu verhandeln? Zu 4.: Vor dem Hintergrund der Ausführungen zu 1. und 2. wird dies nicht erwogen. 5. Wie ist Brandenburg in die Umsetzung und ggf. Aktualisierung des Tourismuskonzeptes 2011+ eingebunden ? Zu 5.: Brandenburg war in die Erarbeitung der Tourismuskonzeption eingebunden. Bei den beide Länder betreffenden Themen (z.B. abgestimmte Vermarktung der Region, gemeinsame Produktentwicklung und gemeinsame Marktbearbeitung) findet eine Abstimmung statt. Eine Aktualisierung der Tourismuskonzeption ist derzeit nicht geplant. 6. Wie bringt sich Berlin in die neue Brandenburgische Landestourismuskonzeption, die gegenwärtig erarbeitet wird ein? Zu 6.: Bei der in der Erarbeitung befindlichen Tourismuskonzeption für das Land Brandenburg handelt es sich um einen strategischen Handlungsrahmen, mit dem die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der touristischen Marke Brandenburg unterstützt werden sollen. Die Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 732 2 Erarbeitung dieser Strategie erfolgt im Rahmen eines partizipativen Prozesses, in den die Berlin Tourismus & Kongress GmbH (visit Berlin) als Mitgesellschafter der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH einbezogen ist. Die Benennung und Umsetzung konkreter Maßnahmen wird im Jahr 2016 beginnen und ebenfalls in enger Abstimmung erfolgen. 7. Mit Drucksache 17/10076 hat der Senat mitgeteilt, dass er eine Abstimmung mit dem Land Brandenburg auch zu dem Thema Industriekultur für sinnvoll halte. Welche Initiativen hat der Senat dazu in dieser Legislaturperiode bisher ergriffen? Zu 7.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt befasst sich in Kooperation mit der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung schon länger mit Industriekultur. Mit dem neuen Haushalt 2016/2017 stehen Mittel zur Verfügung, dazu weitere Projekte in Angriff zu nehmen. Es werden derzeit – auch über das Land Berlin hinaus - Abstimmungsgespräche geführt. Der Senat fördert seit 2011 das Berliner Zentrum für Industriekultur (BZI) an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW). Das BZI versteht sich als Plattform von und für Initiativen, die sich mit der Berliner Industriekultur beschäftigen und vernetzt die relevanten, auch touristischen Standorte und Akteure, Museen, Industrieunternehmen , die Denkmalpflege und Hochschulen. Seine Träger sind die HTW und die Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin. Im Mittelpunkt der Tätigkeit des BZI 2015 stand zum Beispiel die Entwicklung der "Route der Industriekultur Berlin", mit der die Stadt im Netzwerk der "European Route of Industrial Heritage" vertreten sein wird. Die Lausitz ist mit der sogenannten EnergieRoute bereits in diesem Netzwerk vertreten. Durch das BZI ist im Vorfeld ein enger Erfahrungsaustausch mit Brandenburg erfolgt. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Industriekultur wird von Berlin ausdrücklich begrüßt. Berlin, den 21. Januar 2016 In Vertretung Dr. Hans R e c k e r s ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jan. 2016)