Drucksache 17 / 17 735 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 14. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Januar 2016) und Antwort Anschläge auf Religionsgemeinschaften 2015 III - Synagogen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet der „Kriminalpolizeiliche Melde-dienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik “ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen . Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren . Die Fallzahlen der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen – ggf. bis zum endgültigen Gerichtsurteil – einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen. Zur Beantwortung der Anfrage werden die Daten des Zeitraums Januar bis Dezember 2015 (Tag der Erhebung: 18. Januar 2016) zugrunde gelegt, bei denen als Tatörtlichkeit bzw. Angriffsziel der Katalogbegriff „Religion “ bzw. als geschädigte Organisation eine Religionsgemeinschaft erfasst wurde. Eine weitere Differenzierung nach Synagogen wurde manuell vorgenommen. Dabei wurden auch die Fälle zum Nachteil von jüdischen Einrichtungen manuell herausgefiltert, sofern dies anhand der Sachverhaltsdarstellung ersichtlich war. Eine automatisierte Recherche nach jüdischen Einrichtungen ist aufgrund fehlender Katalogbegriffe nicht möglich. Die Fragestellungen enthalten keine Definitionen der genutzten Begrifflichkeiten wie „Anschläge“ oder „Schändungen“. Insofern wurde zur Beantwortung auf begangene Straftaten aller Art abgestellt. Für das Jahr 2015 sind noch nicht alle relevanten Straftaten im Rahmen des KPMD-PMK erfasst und bewertet worden. Aus diesem Grund liegen noch keine endgültigen Fallzahlen vor. Regelmäßig können die Fallzahlen des aktuellen Jahres erst in der Mitte des Folgejahres valide erhoben werden, so dass sich die nachfolgend genannten Zahlen für 2015 erst Mitte 2016 genau beziffern lassen. 1. Wie viele Anschläge (z. B. Schändungen durch Farbschmierereien) auf Synagogen und jüdische Einrichtungen in Berlin gab es nach Kenntnissen des Senats im Jahr 2015? (Bitte einzeln nach Datum, Ort, Zeit, Name der Synagoge/ Einrichtung, Art des Anschlags/ der Schändung bzw. Sachverhalt, Phänomenbereich, Thema und Tatmotiv des Anschlags auflisten.) Zu 1.: Die Aufstellung der einzelnen Fälle ist als Anlage beigefügt. Angaben zur Schadenshöhe sind im KPMD-PMK nicht enthalten. 2. Bei welchen von diesen Anschlägen auf oder Schändungen von Synagogen konnten nach Kenntnissen des Senats mutmaßliche Täter/-innen ermittelt werden? Zu 2.: Es konnten bisher zu keinem Fall Tatverdächtige ermittelt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 735 2 3. Inwiefern hält der Senat zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Synagogen und jüdischen Einrichtungen in Berlin für erforderlich? Zu 3.: Aufgrund der derzeitigen Beurteilung der Gefährdungslage für Synagogen oder jüdische Einrichtungen werden keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen als die bisher getroffenen für notwendig erachtet. Eine Beurteilung der Gefährdungslage erfolgt fortlaufend und berücksichtigt auch aktuelle Entwicklungen. Berlin, den 26. Januar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2016) Anlage zur S17/17 735 Angriffe auf Religionsgemeinschaften 2015 III - Synagogen Seite 1 von 1 Fälle zum Nachteil von Synagogen bzw. jüdischen Einrichtungen 2015 Phänomen Zähldelikt Thema Tatzeit Sachverhalt Straße Ortsteil Name PM- Ausländerkriminalität § 188 StGB ISR; 07.04.2015 Im Büro des Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ging eine E-Mail ein, die den Israel- Palästinenser-Konflikt thematisierte, ohne sich gegen das Judentum selbst zu richten. Oranienburger Str. Mitte Jüdische Gemeinde zu Berlin PMK - rechts § 303 StGB asm; 16.08.2015 07:45:00 Unbekannte Täter zogen den Stacheldraht von der Umfriedung herunter und verbogen ein Schild. Bei dem Objekt handelt es sich um eine Synagoge. Joachimstaler Str. Charlottenburg Jüdische Gemeinde PMK - rechts § 241 StGB N/S;asm; 30.03.2015 13:35:00 Beim jüdischen Lebensmittelgeschäft "Kosher Life" ging ein antisemitisches Schreiben ein. Anklamer Str. Mitte Kosher Life PMK - rechts § 166 StGB asm; 08.08.2015 Der Zentralrat der Juden erhielt mehrere E-Mails des gleichen Absenders mit antisemitischem Inhalt. Tucholskystr. Mitte Zentralrat der Juden in Deutschland PMK - rechts § 130 StGB asm; 06.11.2015 19:20:00 Beim Zentralrat der Juden in Deutschland ging eine antisemitische E-Mail ein. Tucholskystr. Mitte Zentralrat der Juden in Deutschland Legende: Abkürzung Bezeichnung asm antisemitisch ISR Israel-Palästinenser-Konflikt N/S Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus StGB Strafgesetzbuch S17-17735 S1717735 Anlage