Drucksache 17 / 17 738 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 11. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Januar 2016) und Antwort Nur noch Verwahrvollzug in der JVA Heidering? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Bedienstete waren der JVA Heidering am Stichtag 1. Dezember 2015 zugewiesen und wie viele dieser Stellen waren tatsächlich besetzt? (bitte jeweils nach Personen und VZÄ aufschlüsseln) Zu 1.: Ausweislich des Stellenplans 2015 standen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Heidering 219 Stellen zur Verfügung. Am Stichtag 1. Dezember 2015 waren 214 Personen mit real 212,45 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beschäftigt. 2. Wie viele Bedienstete standen der JVA Heidering am Stichtag 1. Dezember 2015 tatsächlich zur Verfügung und waren nicht z.B. krank, im Urlaub oder in Mutterschutz ? (bitte nach Personen, VZÄ und Grund der Abwesenheit aufschlüsseln) Zu 2.: Die hierzu erhobenen Daten zum Stichtag bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Personen VZÄ Gesamtzahl der Beschäftigten 214 212,45 Erkrankung 24 24 Urlaub 16 16 Sonderurlaub 4 4 Arbeitszeitverkürzungstag* 5 5 Elternzeit 4 4 Beschäftigungsverbot 2 2 Gesamtzahl der Abwesenden 55 55 Tatsächlich zur Verfügung stehend 159 157,45 *Nach der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Arbeitszeitverordnung - AZVO) 3. Wie hoch war im Dezember 2015 die durchschnittliche Gesundheitsquote der Bediensteten der JVA Heidering ? (bitte in Relation zu den entsprechenden Zahlen in der JVA Tegel und der JVA Moabit setzen) Zu 3.: Die Gesundheitsquoten der JVA Heidering, der JVA Moabit und der JVA Tegel im Dezember 2015 stellen sich wie folgt dar: Justizvollzugsanstalt Gesundheitsquote Dezember 2015 in % JVA Heidering 91,30 % JVA Tegel 84,70 % JVA Moabit 83,50 % Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 738 2 4. Welche Arbeits-, Gruppen- und Therapieangebote in der JVA Heidering konnten im Dezember 2015 wie häufig nicht stattfinden? (bitte nach Angebot und davon betroffenen Inhaftierten aufschlüsseln) Zu 4.: Da der Generalunternehmer vertragsgemäß jährlich um die Weihnachtsfeiertage Betriebsferien abhält, waren im Dezember 2015 die Werkhallen 2 und 3 für sechs Tage geschlossen. Die davon betroffenen und anspruchsberechtigten 197 Gefangenen nahmen mehrheitlich in dieser Zeit die ihnen gemäß § 42 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) zustehende Freistellung von der Arbeitspflicht wahr und wurden in der arbeitsfreien Zeit weiter bezahlt. Alle anderen Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Therapiemaßnahmen haben im Dezember 2015 an allen Werktagen stattgefunden. Die durchzuführenden Gruppen- und Einzelbehandlungsmaßnahmen mit Strafgefangenen in der JVA Heidering beruhen auf geschlossenen Dienstleistungsverträgen mit externen Anbietern. Alle diesbezüglichen Verträge sind über den Jahreswechsel uneingeschränkt fortgeführt worden. Einschränkungen waren im Dezember 2015 nur jahresbedingt wegen der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels notwendig. Für die Gruppen- und Einzelbehandlungsmaßnahmen gab es eine vorausschauende Planung, die einen Abschluss der meisten Maßnahmen vor dem Weihnachtsfest und eine Pause zwischen Weihnachten und Neujahr vorsah. Keine Pause gab es für ein Gruppenangebot für Gefangene mit einer Sucht- und Abhängigkeitsproblematik und für Einzeltrainings mit muslimischen Gefangenen zur Deradikalisierung. Mit Ausnahme der Feiertage und der Tage dazwischen wurden diese beiden Maßnahmen über den Jahreswechsel fortgeführt. Zu einem Ausfall von Gruppen- und Einzelbehandlungsmaßnahmen kam es zu keiner Zeit. 5. Welche Arbeiten innerhalb der JVA Heidering (z.B. Gebäudereinigung oder Gartenpflege) werden durch externe Dienstleister durchgeführt? Warum werden dafür keine Gefangenen eingesetzt? Zu 5.: Innerhalb der JVA Heidering werden aus Sicherheitsgründen lediglich im Verwaltungsgebäude sowie im Zaunbereich der Anstalt (etwa zur Rasenpflege) ausschließlich externe Dienstleister für Pflege-, Reinigungsund Wartungsarbeiten eingesetzt. Soweit es die Sicherheitslage zulässt, werden Gefangene ansonsten in allen Bereichen der Anstalt unter fachkundiger Leitung im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen für Gebäudereinigung, Maler- und Trockenbau sowie Garten- und Landschaftsbau entsprechend ihrem Ausbildungsstand fachbezogen eingesetzt. In den Teilanstalten werden ausschließlich Gefangene als Hauswirtschafter und Reiniger beschäftigt. Mit Ausnahme des erwähnten Zaunbereiches fällt darunter auch die Pflege der Außenanlagen (Freistundenhöfe der Teilanstalten und Werkhallen, Schule etc.). Externe Dienstleister sind dort nicht beschäftigt. Berlin, den 25. Januar 2016 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jan. 2016)