Drucksache 17 / 17 744 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) vom 14. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Januar 2016) und Antwort Städtebauförderungsmittel als Prämie für die Realisierung privater und öffentlicher Wohnungsbauvorhaben ? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit ist es zutreffend, dass der Senat die Bereitstellung von Städtebauförderungsmitteln aus dem Programm Stadtumbau-Ost zur Behebung gravierender Missstände der öffentlichen Infrastruktur im Thälmannpark (Stadtumbaugebiet Prenzlauer Berg) an die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für umfangreiche Wohnungsneubauvorhaben der Sanus AG und der Gewobag gebunden hat, wie aus dem Bezirksamt Pankow zu hören ist? Frage 2: Inwieweit ist es zutreffend, dass der Senat den Einsatz von Ausgleichsbeträgen aus den aufgehobenen Sanierungsgebieten des Ortsteils Prenzlauer Berg zur Verbesserung der im Thälmannpark gelegenen öffentlichen Infrastruktur an die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für umfangreiche Wohnungsneubauvorhaben der Sanus AG und der Gewobag gebunden hat? Antwort zu 1. und 2.: Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Bereitstellung von Fördermitteln wird nicht an die Schaffung eines bestimmten Planungsrechts gebunden, jedoch hat die Unterstützung von Wohnungsbauvorhaben eine hohe Priorität (vergleiche auch Antwort zu 6.). Grundlage für den Einsatz von Städtebaufördermitteln (hier: Stadtumbau Ost und Ausgleichsbeträge) sind die unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeiteten integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte (ISEK). Ergebnis des ISEK Thälmannpark ist u. a. die Errichtung von Wohnungsbau auf der ehemaligen Bahnfläche und der südlich angrenzenden Stellplatzanlage sowie der bedarfsgerechte Ausbau bzw. Sanierung der grünen, kulturellen, sozialen und technischen Infrastruktur . Aufgrund des umfassenden Kostenbedarfs hat der Senat gegenüber dem Bezirk zusätzlich zur geplanten Förderung aus dem Programm Stadtumbau Ost die Zustimmung zum Einsatz von Ausgleichsbeträgen zur Realisierung von ausgewählten Zielen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes in Aussicht gestellt. Frage 3: Wird nach Ansicht des Senats der notwendige Einsatz der Städtebaufördermittel im Thälmannpark zur Minderung der großen Defizite der öffentlichen Infrastrukturversorgung im Stadtumbaugebiet Prenzlauer Berg (besonders auch in den vier anliegenden ehemaligen Sanierungsgebieten ) nicht dadurch konterkariert, dass der Senat deren Bereitstellung an die Schaffung des Baurechts für die genannten großen Wohnungsbauvorhaben bindet, deren Realisierung die Unterausstattung erhöhen würde? Antwort zu 3: Mit der Umsetzung der geplanten Projekte entstehen keine infrastrukturellen Defizite. Im Gegenteil , mit den Planungen u. a. Neubau einer Kita, Erweiterung der Grundschule am Planetarium um 2,5 Züge und Herstellung eines durchgehenden breiten öffentlichen Grünzuges werden Kapazitäten geschaffen, die über den Folgebedarf aus dem geplanten Wohnungsneubau hinausgehen . Ergänzend werden die bestehenden Grünflächen und Spielplätze (Thälmannpark, Anton-Saefkow-Park, Fröbelplatz und Danziger Platz) erhalten und aufgewertet. Etliche Projekte befinden sich bereits in der Durchführung bzw. Vorbereitung. Eine Kostenbeteiligung des Investors an der Finanzierung infrastruktureller Folgebedarfe aus dem Wohnungsbau wird mit der Anwendung des Modells der kooperativen Baulandentwicklung durch den Bezirk als Träger des Planungsverfahrens sichergestellt. Frage 4: Inwieweit ist es zutreffend, dass der Senat die Bereitstellung von Städtebauförderungsmitteln aus dem Programm Stadtumbau-Ost für die Behebung städtebaulicher Missstände in der Großsiedlung Greifswalder Straße Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 744 2 („Mühlenkiez“) an die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für umfangreiche Wohnungsneubauvorhaben öffentlicher und privater Investoren entlang der benachbarten Michelangelostraße gebunden hat, wie das Bezirksamt Pankow erklärt hat? Antwort zu 4.: Die Bereitstellung von Fördermitteln wird nicht an die Schaffung eines bestimmten Planungsrechts gebunden, jedoch hat die Unterstützung von Wohnungsbauvorhaben eine hohe Priorität (vergleiche auch Antwort zu 6.). Grundlage für den Einsatz von Städtebaufördermitteln sind die unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeiteten integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte (ISEK). Dieses ISEK wird in 2016 erarbeitet und wird Aussagen zur Errichtung von Wohnungsbau , dem bedarfsgerechten Ausbau bzw. Sanierung der grünen, kulturellen, sozialen und technischen Infrastruktur enthalten. Frage 5: Warum sind für den Senat die Aktivierung des bislang „inaktiven“ Stadtumbaugebiets Großsiedlung Greifswalder Straße und die Behebung der erheblichen Defizite der öffentlichen Infrastruktur in der Großsiedlung nur dann geboten, wenn auf angrenzenden Flächen Wohnungsneubauvorhaben erheblicher Größenordnung realisiert werden? Antwort zu 5.: Angesichts des großen Bedarfs an neuem Wohnraum war die geplante Realisierung eines großen Wohnungsbauvorhabens ein sehr wichtiges, aber nicht das einzige Kriterium bei der Entscheidung zur Aufnahme der Förderung im bislang ruhenden Stadtumbaugebiet Greifswalder Straße, um die erforderlichen Anpassungen im Gebiet zu unterstützen. Frage 6: Auf welchen förderrechtlichen Vorgaben und Bestimmungen der berührten Städtebauförderprogramme, „Stadtumbau Ost“ und „Soziale Stadterneuerung“ basieren ggf. derartige Bedingung für die Bindung der Bewilligung von Fördermitteln an die Realisierung von privaten und öffentlichen Wohnungsneubauvorhaben, die bislang nicht genuines Ziel dieser Förderprogramme sind? Antwort zu 6: Konkrete förderrechtliche Vorgaben zur Schaffung eines bestimmten Planungsrechts bzw. zur Realisierung von bestimmten Wohnungsbauvorhaben gibt es nicht. Die Städtebauförderung leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen, wachsenden Stadt. Die Förderkulisse wird kontinuierlich überprüft, an aktuelle Entwicklungen angepasst und die Programmplanung daran ausgerichtet. Im Rahmen der gesamtstädtischen Prioritätensetzung soll mit integrierter Quartiersentwicklung bzw. Stadterneuerungsprojekten verstärkt Wohnungsneubau flankiert werden : In Quartieren mit Einwohnerzuwachs geht es darum, die Infrastruktur anzupassen, das Bildungsangebot zu verbessern und attraktive öffentliche Räume und Grünflächen zu schaffen. Berlin, den 26. Januar 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Feb. 2016)