Drucksache 17 / 17 745 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 14. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2016) und Antwort Weiterbau der A 100, 17. Bauabschnitt: Abriss von Gebäuden absehbar? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Querschnitt wird die Straße von der Frankfurter Allee zur Storkower Straße als Zubringer zur BAB 100 aufweisen, wird sie als Bundesautobahn oder als Stadtstraße gewidmet und wer trägt die Kosten? Antwort zu 1: Für die Straßenverbindung von der Anschlussstelle Frankfurter Allee bis zur Anbindung an die Storkower Straße ist die Ausbildung eines Regelquerschnitts gemäß der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA) vorgesehen. Der Regelquerschnitt hat eine Breite von 25 m, mit zwei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn sowie Mittelstreifen und beidseitig Bankette. Im Zuge der Projektanmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015 wurde der 17. Bauabschnitt (BA) der A 100 von der Anschlussstelle Am Treptower Park bis zur Anschlussstelle Frankfurter Allee einschließlich erforderlicher Einbindung in das städtische Straßennetz (Storkower Straße) über das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als vom Bund zu finanzierende Maßnahme angemeldet. Über Fragen der späteren Widmung wird im nachfolgenden Planungsverfahren zu entscheiden sein. Frage 2: Sind bereits Grundstücke für den 17. Bauabschnitt der BAB 100 und für den Bau der Straße von der Frankfurter Allee bis zum Anschluss an die Storkower Straße erworben worden und wenn ja, welche, von wem und zu welchem Kaufpreis (bitte nach Adresse und Flurstücks -Nr. auflisten)? Antwort zu 2: Es wurden keine Grundstücke erworben . Frage 3: Welche weiteren Grundstücke müssen für den 17. Bauabschnitt der BAB 100 und für den Bau der Straße von der Frankfurter Allee bis zum Anschluss an die Storkower Straße erworben werden, in wessen Eigentum befinden sich diese und wieviel Geld ist dafür eingeplant (bitte nach Adresse und Flurstücks-Nr. auflisten)? Frage 6: Wird auch soziale Infrastruktur der angrenzenden Wohngebiete von Abriss betroffen sein; wenn ja, in welcher Größenordnung (bitte nach Objekten je Bezirk aufschlüsseln)? Frage 7: Werden auch Objekte, für die öffentliche Fördermittel eingesetzt worden sind, von Abriss betroffen sein; wenn ja, welche? Frage 8: Welche sonstigen Bauwerke müssen für den 17. Bauabschnitt und die Verlängerung bis zur Storkower Straße abgerissen werden? Antwort zu 3, 6, 7 und 8: Grunderwerbspläne und Grunderwerbsverzeichnisse liegen noch nicht vor. Frage 4: Welche Beeinträchtigungen (Lärm und Emissionen durch die Autobahn selbst sowie durch die Zunahme des Verkehrs auf Zu- und Abfahrten) werden für Anwohnerinnen und Anwohner der Trasse erwartet und wo werden diese Beeinträchtigungen besonders groß sein? Antwort zu 4: Die Projektwirkungen wurden auf Basis der Vorplanungen und ergänzenden Untersuchungen abgeschätzt und können zusammengefasst folgendermaßen beschrieben werden: Durch den Ausbau der A 100 in den vorgesehenen Planungsabschnitten ergeben sich gegenüber dem Nullfall deutliche verkehrliche Entlastungen im gesamten Hauptverkehrsstraßennetz . Die bisherigen Untersuchungen machen deutlich, dass mit Verlängerung der A 100 ein bedeutender Beitrag zur Verbesserung der Wohnqualität sowie der Luftschadstoff- und Lärmsituation durch die Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 745 2 überwiegenden Verkehrsabnahmen geleistet werden kann. Für den Innenstadtbereich, welcher durch eine hohe Einwohnerdichte (11.200 EW/km 2 ) geprägt ist, kann eine deutliche Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner erwartet werden. Im Planfall 17. BA beträgt das Verhältnis der von Belastungszunahmen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner zu den von Belastungsabnahmen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern ca. 1:10. Die Reduzierung der Verkehrsbelastung bedeutet für die Anwohnerinnen und Anwohner eine Verbesserung der Wohnqualität, eine Minderung der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen und einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die gewählte Trasse entlastet das untergeordnete Straßennetz vom Durchgangsverkehr mit einhergehender Reduzierung der Umweltbelastungen. Die Emissionen der Autobahn können durch geeignete Schutzmaßnahmen bewältigt werden. Frage 5: Ist heute bereits ersichtlich, dass für den Weiterbau der BAB 100 bis nach Lichtenberg wie schon für den 16. Bauabschnitt Wohngebäude abgerissen werden müssen, und wenn ja, welche und wie wird der Senat dafür Sorge tragen, dass dies vermieden wird? Antwort zu 5: Diese Entscheidung wird nach sorgfältiger Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Betroffenheiten im Einzelfall im weiteren Planungsprozess getroffen und in einem gesetzlich geregelten Verfahren (Planfeststellung) mehrfach überprüft und entschieden. Frage 9: Wie will der Senat verhindern, dass es – wie im Falle des Abrisses der Häuser in der Beermannstraße für den 16. Bauabschnitt – zu einer gerichtlich gerügten fehlerhaften Abwägung bei der Frage kommt, ob der Abriss zahlreicher Wohnungen überhaupt erforderlich sei und schonendere Lösungen in jedem Fall von den Planern untersucht werden müssen? Antwort zu 9: Siehe Antwort zu Frage 5. Die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses steht jedem Betroffenen offen. Es ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass ein Gericht die Aspekte der Abwägungsentscheidungen im Planungsprozess abweichend bewertet. Frage 10: Wird der Senat im Falle des Abrisses von Wohngebäuden und einer nicht unwesentlichen Beeinträchtigung der angrenzenden Wohngebiete den Bau des 17. Bauabschnitts aufgeben? Frage 11: In welchem Stadium der Voruntersuchungen und Planungen ist ein solches Exit-Szenario vom Senat vorgesehen? Antwort zu 10 und 11: Entsprechend dem unter 5. geschilderten Abwägungsgebot wird der 17. Bauabschnitt planerisch vorbereitet und in Variantenbetrachtungen, einschließlich des Nullfalls, bewertet. Daraus ergibt sich dann die rechtliche Umsetzbarkeit. Berlin, den 1. Februar 2016 In Vertretung R. Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2016)