Drucksache 17 / 17 750 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 15. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2016) und Antwort Umgang mit erhöhten Beförderungsentgelten von Asylsuchenden durch BVG und S-Bahn Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts und die S-Bahn Berlin GmbH um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. 1. Seit wann erhalten Geflüchtete bei der Registrierung als Asylsuchende personalisierte Zeitkarten für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Berlin als Sachleistung? 3. Seit wann werden von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) AöR und der S-Bahn Berlin GmbH die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) an nicht-registrierte Asylsuchende ausgestellten Bändchen als ÖPNV-Fahrschein akzeptiert? Zu 1. und 3.: Seit 15. Oktober 2015 erhalten Asylsuchende nach ihrer Registrierung und Zuweisung nach Berlin das sogenannte „Welcome to Berlin“-Ticket. Seither werden die Wartebändchen, die vor der Registrierung ausgegeben werden, als Fahrschein akzeptiert und mit der BVG abgerechnet. 2. Wie viele personalisierte Zeitkarten für den ÖPNV sind seitdem an registrierte Asylsuchende ausgegeben worden? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.) 4. Wie viele Bändchen sind seitdem an nichtregistrierte Asylsuchende ausgegeben worden? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.) Zu 2. und 4.: Einen Anhaltspunkt bieten Statistiken zur Ausgabe von Wartebändchen und die Registrierungen , die im fraglichen Zeitraum durchgeführt worden sind. Die entsprechenden Zahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Monat Anzahl der vorregistrierten Asylsuchenden („Wartebändchen“) Anzahl der registrierten und Berlin zugewiesenen Asylsuchenden („Welcome to Berlin“-Ticket) ab 15.10.2015 4.622 4.911 11/2015 9.297 9.908 12/2015 5.219 7.188 bis 18.01.2016 für Monat Januar liegen noch keine Zahlen vor 3.161 5. Wie viele Asylsuchende haben nach Erkenntnissen des Senats im Jahr 2015 Zahlungsaufforderungen zum sogenannten Erhöhten Beförderungsentgelt erhalten? (Bitte gegebenenfalls schätzen.) Zu 5.: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt mit, dass ca. 622 Asylsuchende Zahlungsaufforderungen für ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten haben. Die BVG hat hierzu mitgeteilt, dass in deren Statistik keine Daten erfasst werden, die eine Differenzierung nach Asylsuchenden möglich machen. Es können nur Fälle aufgezeigt werden, in denen die BVG im Rahmen des Übergangs, bis die mit dem Senat erreichte Ticketlösung eingespielt ist, Kulanz gezeigt hat. Die Zahl dieser Fälle summiert sich im Zeitraum 16.09.2015 bis 31.12.2015 auf 659. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 750 2 6. Trifft es zu, dass BVG und S-Bahn Berlin an Asylsuchende adressierte Schreiben über ein sogenanntes Erhöhtes Beförderungsentgelt stornieren, wenn sie bis Ende Januar 2016 an die BVG zurückgesandt werden? Wenn ja, wie lautet der offizielle Wortlaut des Schreibens und welches Verfahren gibt es seitens BVG und S-Bahn Berlin? Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass dies zutrifft. Zeitgleich mit der Entscheidung des Berliner Senats am 28.10.2015, sogenannte „Welcome to Berlin“-Tickets an Asylsuchende auszugeben, hat die BVG die Träger von Flüchtlingswohnheimen darüber unterrichtet, dass Zahlungsaufforderungen über ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis Ende Januar 2016 an die BVG zurückgesendet werden können und dann storniert werden. Die S-Bahn Berlin GmbH teilt mit, dass diese Aussage nicht zutrifft. Jeder Vorgang wird nach dem VBB- Tarif geprüft. Erst nach dieser Prüfung kann festgestellt werden, ob das erhöhte Beförderungsentgelt berechtigt ist oder eine Stornierung vorgenommen wird. 7. Wie viele Mahnschreiben sind seitdem bei BVG und S-Bahn Berlin zurückgesandt worden? Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass in der Zeit vom 16.09.2015 bis zum 31.12.2015 521 Vorgänge im Zusammenhang mit Asylsuchenden nicht an das für die BVG tätige Inkassobüro weitergeben wurden. Das Inkassobüro übernimmt für die BVG normalerweise die Betreibung der Forderung aus erhöhtem Beförderungsentgelt . An die S-Bahn Berlin GmbH wurden ca. 362 Mahnschreiben zurückgesandt. 8. Wie viele Zahlungsaufforderungen zum sogenannten Erhöhten Beförderungsentgelt sind seitdem von BVG und S-Bahn Berlin jeweils aus ihrem System storniert worden? (Bitte nach Verkehrsunternehmen aufschlüsseln .) Zu 8.: Die BVG teilt mit, dass im Monat November 2015 und im Dezember 2015 insgesamt 55 und 83 Inkassoschreiben durch Flüchtlingsunterkünfte an die BVG zurückgegeben und storniert wurden. Die S-Bahn Berlin GmbH teilt mit, dass ca. 237 Stornierungen vorgenommen wurden. 9. Unter welchen Bedingungen werden Zahlungsaufforderungen zum Erhöhten Beförderungsentgelt storniert und wann bestehen BVG und S-Bahn Berlin auf Zahlung des ursprünglichen sogenannten Erhöhten Beförderungsentgelts sowie zusätzlich angefallener Mahnkosten? 10. Trifft es zu, dass die BVG Zahlungsaufforderungen anders als in dem an Asylsuchende adressierten Schreiben über ein sogenanntes Erhöhtes Beförderungsentgelt nicht stornieren, sondern auf Zahlung bestehen? Wenn ja, in welchem Zusammenhang steht das Schreiben mit den Zahlungsaufforderungen und wie sollen die Betroffenen mit den Zahlungsaufforderungen und den ggf. zwischenzeitlich angefallenen Mahngebühren umgehen? Zu 9. und 10.: Maßgeblich für die Entscheidung über die Stornierung zum Erhöhten Beförderungsentgelt ist der VBB-Tarif. Jeder Vorgang wird im Rahmen einer Einzelfallprüfung entschieden. BVG und S-Bahn Berlin GmbH bestehen auf Zahlung des ursprünglichen erhöhten Beförderungsentgeltes , z. B. wenn die kontrollierte Person ein Mehrfachtäter ist, ein längerer Aufenthalt in Deutschland besteht, eine Aufenthaltsgestattung, das Berlin-Ticket S oder eine Krankenkassenkarte vorliegt. Stornierungen werden z. B. bei neu ankommenden Asylsuchenden vorgenommen , die noch keine Registrierung vorweisen können und nur über ein spezielles Armband verfügen. Die BVG teilt mit, dass die Träger von Flüchtlingswohnheimen im Oktober darüber informiert wurden, dass Zahlungsaufforderungen von Asylsuchenden noch bis Ende Januar 2016 an die BVG zurückgeschickt und storniert werden. Zahlungsaufforderungen, die an die BVG zurückgeschickt werden, werden zunächst überprüft. In Fällen, in denen die Asylsuchenden sich schon seit längerer Zeit, das heißt, nicht erst seit dem Sommer 2015 in Berlin aufhalten und beim LAGeSo registriert sind, wird auf die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts bestanden . 11. Wie verfahren BVG und S-Bahn Berlin in denjenigen Fällen, in denen sie die Verfahren bereits an Inkassounternehmen abgegeben haben, um offene Forderungen einzutreiben? Zu 11.: Bereits an das Infoscore Forderungsmanagement abgegebene Forderungen werden von der S-Bahn Berlin GmbH nicht mehr bearbeitet soweit diese berechtigt sind. Sollten Forderungen unberechtigt sein, wird das Infoscore Forderungsmanagement beauftragt diese zu stornieren. Auch die BVG beauftragt das Inkasso- Unternehmen die Vorgänge zu stornieren, wenn die Forderungen unberechtigt sind. Berlin, den 29. Januar 2016 In Vertretung Henner B u n d e ........................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Feb. 2016)