Drucksache 17 / 17 752 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 15. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2016) und Antwort Arbeit für Geflüchtete: „Willkommen-in-Arbeit-Büros“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Aufgaben sollen die von Senatorin Kolat angekündigten „Willkommen-in-Arbeit- Büros“ für Geflüchtete wahrnehmen? Zu 1.: Ziel der Willkommen-in-Arbeit-Büros ist es, an einem Ort verschiedene Beratungs- und Begleitungsangebote zur Integration bzw. Heranführung Geflüchteter in Bildung, Ausbildung oder den Arbeitsmarkt anzubieten. Es ist Ziel des Landes Berlin, Regelsysteme im Sinne des Integrations- und Inklusionsbestrebens auch für Geflüchtete gangbar zu gestalten. Folgende Beratungsangebote stehen zunächst zur Verfügung : mobile Bildungsberatung Integrationslotsinnen/Integrationslotsen Vor-Ort-Angebote des Job Point Zudem werden vor Ort Kontakte zu Berliner Jobcoaches , Lernläden sowie Expertinnen und Experten der Berufsanerkennung ermöglicht. Integrationslotsinnen/Integrationslotsen und mobile Bildungsberaterinnen und Bildungsberater (MoBiBe) sind bereits in den Unterkünften tätig. Die mobilen Bildungsberaterinnen und Bildungsberater haben den Auftrag, vorhandene Kompetenzen der geflüchteten Menschen zu erfassen und Übergänge in Bildung und Beschäftigung zu unterstützen. Die Beratung in dem Willkommen-in Arbeit-Büro stellt sicher, dass die geflüchteten Menschen frühzeitig erreicht werden. Sie führen ggf. Verweisberatungen zu Sprachkursen, Kompetenzfeststellungen, zur Berufsanerkennung und zur Qualifikationsanpassung durch. Die Schwerpunkttätigkeit der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen liegt weiterhin in der Tätigkeit in den Unterkünften. Gemäß Landesrahmenprogramm Integrationslots /innen ist die wesentliche Aufgabe der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen das Begleiten zu Fachdiensten. Sie erfüllen sehr wichtige Begleittätigkeiten zu Behörden, Schulanmeldungen sowie Beratungsstellen. Jeweils eine Integrationslotsin bzw. ein Integrationslotse wird auch im Büro ansprechbar sein. Um für Interessierte einen möglichst schnellen Übergang in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, wird zudem vor Ort Hilfe zur Selbstsuche nach schnell besetzbaren Arbeitsangeboten nach dem erprobten und bewährten Prinzip des Job Point bereitgestellt. Dazu werden Tafeln mit Praktika und Jobangeboten in englischer Sprache aufgestellt, eine Selbstsuche nach freien Stellen in bereitgestellten Computern ist ebenfalls möglich. Die Angebote von Arrivo werden integriert. Diese Angebote sollen entsprechend der konkreten Bedarfe und im Rahmen zusätzlicher Kapazitäten ergänzt werden. Die Willkommen-in-Arbeit-Büros sollen – und können – keine Parallelstruktur zu den Jobcentern darstellen sondern sie dorthin begleiten. Die Vermittlung in den Arbeitsmarkt wird auch weiterhin an erster Stelle im Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit sowie der Jobcenter erfolgen. 2. Welche Stellen/Träger etc. sollen in den „Willkommen -in-Arbeit-Büros“ zusammenarbeiten? Zu 2.: In den Willkommen-in-Arbeit-Büros werden an erster Stelle die Beschäftigten an einem Ort zusammen geführt, die bereits vor Ort tätig in der Unterkunft sind. Mobile Bildungsberaterinnen und Bildungsberater Integrationslotsinnen und Integrationslotsen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Unterkünfte Weiterhin werden die Agenturen für Arbeit bedarfsgerechte Beratungen anbieten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 752 2 3. Welche Stelle (Regionaldirektion Berlin- Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen etc.) hat die Federführung bei der Einrichtung der „Willkommen -in-Arbeit-Büros“? Zu 3.: Die Federführung bei der Einrichtung der Büros liegt bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen. 4. Wie viele „Willkommen-in-Arbeit-Büros“ sollen bis wann in welchen Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und Notunterkünften eingerichtet werden? 5. Nach welchen Kriterien werden „Willkommen-in- Arbeit-Büros“ in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und Notunterkünften eröffnet? Ab welcher Größe der Unterkunft sollen „Willkommen-in- Arbeit-Büros“ eröffnet werden? Zu 4. und 5.: Es ist geplant, sukzessive zunächst in Großunterkünften mit mehr als 1.000 Bewohnerinnen und Bewohnern Willkommen-in-Arbeit-Büros je nach räumlichen Gegebenheiten einzurichten. Aktuell verfügt das Land Berlin über sechs Großunterkünfte dieser Dimension . Das Angebot wird aktuell vor Ort in der Unterkunft Tempelhofer Feld bereitgestellt. 6. Welche Kosten für Miete, Personal, Sachkosten etc. entstehen durch die Einrichtung der „Willkommen-in- Arbeit-Büros“ in den Unterkünften und wo sind diese etatisiert? (Bitte nach Posten aufschlüsseln.) Zu 6.: Das Willkommen-in-Arbeit-Büro auf dem Tempelhofer Feld dient der schnellen Erprobung des gebündelten Beratungsangebots. Das Angebot wird entsprechend der aktuellen Bedarfe und fachlichen Anforderungen vor Ort weiter entwickelt. Räume und Mobiliar werden vom Betreiber Tamaja GmbH gestellt. Die eingesetzten Beraterinnen und Berater werden weiter aus den bestehenden Projektfinanzierungen der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen finanziert. 7. Wie viele Mitarbeiter/-innen welcher jeweiligen Stellen sollen wann und wie häufig in den „Willkommenin -Arbeit-Büros“ beraten und vermitteln? Zu 7.: Nach den gegenwärtigen Planungen wird neben den mobilen Bildungsberaterinnen und Bildungsberatern und den Integrationslotsinnen und Integrationslotsen auch die Bundesagentur für Arbeit mit verschiedenen Beratungsleistungen vertreten sein. Im ersten Willkommen-in-Arbeit-Büros in der Großunterkunft Tempelhofer Feld werden Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 12.00 – 18.00 Uhr erprobt. Gegebenenfalls werden Anpassungen vollzogen. Außerdem werden in den Räumen Gruppeninformationen und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass die in der Unterkunft eingesetzten Beraterinnen und Berater hier Einzelberatungsgespräche führen. Berlin, den 28. Januar 2016 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2016)