Drucksache 17 / 17 754 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 19. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2016) und Antwort Personalisierung der Berliner Jobcenter Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte , die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RDBB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten , die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. 1. Wie weit ist die Personalisierung der Jobcenter zur Bearbeitung der Erstanträge für Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus in Berlin vorangeschritten? Zu 1.: Die zusätzliche Personalisierung der Jobcenter konnte im ersten Schritt Ende 2015 abgeschlossen werden . 1.1 Wie viele Stellen sind insgesamt dafür vorgesehen ? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Zu 1.1: Den Jobcentern wurden seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) die nachfolgend aufgelisteten zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten zugeteilt: Jobcenter VZÄ* JC Mitte 40,0 JC Neukölln 9,0 JC Friedrichshain-Kreuzberg 9,5 JC Tempelhof-Schöneberg 10,5 JC Marzahn-Hellersdorf 8,0 JC Spandau 9,5 JC Reinickendorf 5,5 JC Lichtenberg 5,5 JC Pankow 10,0 JC Charlottenburg-Wilmersdorf 9,5 JC Treptow-Köpenick 9,0 JC Steglitz-Zehlendorf 10,0 Berliner JC gesamt 136,0 *Vollzeitäquivalente 1.2 Welche Jobcenter sind bereits soweit mit zusätzlichen personalisierten Stellen ausgestattet, dass sie die Bearbeitung der Erstanträge von Flüchtlingen mit Aufenthaltsstatus ohne Einschränkung für die Bestandskunden vornehmen können? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Zu 1.2: Auf die Antwort zu Frage 1.1 wird verwiesen. 1.3 Falls die Ausstattung nicht ausreichend erfolgt ist, mit welchen Folgen ergeben sich für die Kunden der Jobcenter allgemein? Zu 1.3: Sollte sich aus der Zugangsentwicklung asylberechtigter Menschen in den Berliner Jobcentern weiterer Bedarf an personeller Ausstattung ergeben, können durch die Bundes-agentur für Arbeit weitere Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. 2. Sind die Jobcenter in der Lage, die zusätzlich benötigten Flächen zu Verfügung zu stellen? 2.1 Wie berechnet der Senat bzw. das Jobcenter die benötigte Fläche für einen zusätzlichen Mitarbeiter? 2.2 Werden zusätzliche Räumlichkeiten angemietet? Zu 2., 2.1 und 2.2: Die Berliner Jobcenter haben den Bedarf an zusätzlich benötigten Büroflächen geprüft. Bei der Berechnung der Flächen wird für eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter 30 qm Bruttogeschossfläche bzw. mind. 12 qm netto für den Einzelarbeitsplatz angesetzt. In den Jobcentern, in denen die bisher vorhandenen Büroflächen nicht ausreichen, werden aktuell weitere Flächen angemietet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 754 2 3. Welche Jobcenter können den zusätzlich benötigten Platz für die neuen Mitarbeiter innerhalb der bestehenden Räumlichkeiten zur Verfügung stellen? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Zu 3.: Die Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, Berlin Pankow, Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin Charlottenburg -Wilmersdorf und Berlin Lichtenberg können den zusätzlich benötigten Platz für die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der bestehenden Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. 4. Sind die zusätzlichen Mitarbeiter für die Aufgaben adäquat eingewiesen und ausgebildet? Zu 4.: Speziell auf die Bedürfnisse der geflüchteten Menschen ausgerichtete Qualifizierungen des Stammpersonals wurden im 4. Quartal 2015 abgeschlossen. Die Einarbeitung und Qualifizierung des zusätzlichen Personals („Nachrücker“ für das Stammpersonal) enden voraussichtlich zum Ende des 1. Quartals 2016. 4.1 Falls nein, bis wann kann die Ausbildung nachgeholt werden? Zu 4.1: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 5. Wird Bestandspersonal umgeschult? Zu 5.: Das Bestandspersonal erhält im Rahmen der festgestellten Qualifizierungsbedarfe die entsprechend notwendigen Schulungen. Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen zum Asyl- und Ausländerrecht im Kontext von Arbeitsförderung sowie Schulungen zu interkultureller Kompetenz. 5.1 Wenn ja, in welchem Umfang, wie lange dauert die Umschulung, wie wird der Weggang ausgeglichen? Zu 5.1: Der Umfang und die Dauer der notwendigen Qualifizierungsbedarfe bemessen sich nach den individuellen Bedarfen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 6. Mit wie vielen Fällen oben genannter Flüchtlinge planen die einzelnen Jobcenter? Bitte nach Bezirken und Monaten aufschlüsseln. Zu 6.: Weder dem Land Berlin noch der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit liegen verlässliche Prognosen über den Kundenzugang von Asylberechtigten in den gemeinsamen Einrichtungen vor. Um dennoch die Dimension des Zugangs und die bezirkliche Verteilung asylberechtigter SGB II- Neuantragstellerinnen und SGB II-Neuantragsteller innerhalb Berlins annähernd einschätzen zu können, wurde die Anzahl der im Jahr 2015 bei der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA) erfassten Datensätze der Antragstellerinnen und Antragsteller aus den vier herkunftsreichen Ländern Syrien, Iran, Irak und Afghanistan ins Verhältnis zu den jeweiligen durchschnittlichen Anerkennungsquoten im Asylverfahren gesetzt. Hieraus ergeben sich rund 14.300 mögliche Antragstellungen. Die Verteilung dieser potenziellen Antragstellerinnen und Antragsteller auf die Jobcenter kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung, die keine Prognose über das tatsächliche Antragsvolumen in den Jobcentern zulässt, gleichwohl aber Rückschlüsse über eine wahrscheinliche bezirkliche Verteilung innerhalb Berlins nahe legt. Schätzung der auf die Berliner Jobcenter nach Abschluss des Asylverfahrens zulaufenden geflüchteten Menschen aus Syrien, Iran, Irak und Afghanistan unter Berücksichtigung der jeweiligen durchschnittlichen Anerkennungsquoten in der ZAA erfasste Datensätze 2015 17.260 hierauf entfallen nach der jeweiligen durchschnittlichen Anerkennungsquote insgesamt ca. 14.294 Bezirk/ JC Geburtsmonat Mitte Januar 4404 (darunter Geburtsdatum 1.1.= 2.540) Friedrichshain-Kreuzberg Februar 970 Pankow März 1030 Charlottenburg-Wilmersdorf April 963 Spandau Mai 990 Steglitz-Zehlendorf Juni 998 Tempelhof-Schöneberg Juli 1067 Neukölln August 928 Treptow-Köpenick September 930 Marzahn-Hellersdorf Oktober 788 Lichtenberg November 612 Reinickendorf Dezember 605 Quelle: LaGeSo-Auswertung Scopeland vom 30.12.2015 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 754 3 Die Zuständigkeit für asylberechtigte Antragstellerinnen und Antragsteller, die Leistungen nach dem SGB II beantragen und zum Zeitpunkt der Antragstellung in Sammelunterkünften untergebracht sind, richtet sich gemäß der Vereinbarung zur Regelung über die örtliche Zuständigkeit für wohnungslose Leistungsberechtigte nach dem SGB II vom 27.10.2015 nach deren Geburtsmonat . Berlin, den 28. Januar 2016 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2016)