Drucksache 17 / 17 755 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 18. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2016) und Antwort Wie steht es um die Evaluation der Freienvertretung im rbb? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Zeitplan hat der Senat mit der Staatskanzlei Brandenburg vereinbart, um die im Rundfunkstaatsvertrag des rbb vorgesehene Evaluation des Freienstatuts angemessen und im vorgesehenen Zeitrahmen zu realisieren und ggf. Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag in die Wege zu leiten (Protokollnotiz zu § 34 Abs. 2)? Zu 1.: Gemäß Protokollerklärung der beiden Länder ist die Regelung in § 34 Absatz 2 rbb-Staatsvertrag zwei Jahre nach Inkrafttreten zu evaluieren. Die Amtszeit der aktuellen Freienvertretung endet am 31. Mai 2016. Die Senatskanzlei beabsichtigt, die Evaluation auf den Zeitraum der Amtszeit der Freienvertretung als abgeschlossene Erprobungsphase des Freienstatuts zu beziehen. Hierzu werden in nächster Zeit die Gespräche mit der Staatskanzlei Brandenburg über die Vorgehensweise aufgenommen. 2. Hat der Senat als Staatsvertragsgeber den rbb bereits zur Zuarbeit für die Evaluation aufgefordert, wenn ja wann, wenn nein wann soll dies erfolgen? Zu 2.: Bereits mit Inkrafttreten des Freienstatuts hat die Senatskanzlei die Intendanz des Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) gebeten, die Umsetzung und Anwendung des Freienstatuts von Beginn an sorgfältig zu dokumentieren . Nach der Benehmensherstellung mit der Staatskanzlei Brandenburg über das Verfahren und den Zeitplan zur Evaluation wird der rbb um Übersendung der Materialien gebeten werden. 3. Wird die Freienvertretung in die Evaluation einbezogen und zu einer Zuarbeit aufgefordert? Wenn ja - wann und durch wen, wenn nein - warum nicht? Zu 3.: Die Senatskanzlei wird die Freienvertretung nicht nur im Rahmen der Evaluation einbeziehen, sondern hat bereits während der laufenden Amtsperiode Gespräche mit dem Vorstand der Freienvertretung unter anderem über die laufende Umsetzung des Freienstatuts geführt. 4. Welche konkreten Nachbesserungswünsche oder Widersprüche bzgl. der Umsetzung des Freienstatuts sind durch die bisher erfolgten Maßnahmen zur Evaluation an den Senat bereits herangetragen worden und wie positioniert sich der Senat dazu? Zu 4.: Bislang sind keine konkreten Nachbesserungswünsche oder Widersprüche bezüglich der Umsetzung des Freienstatuts an die Senatskanzlei herangetragen worden. 5. Was ist der aktuelle Stand bei der Besetzung der vier befristeten Stellen bei der HA Personal für die Bearbeitung von Angelegenheiten, die durch die Freienvertretung verursacht werden, und wie hoch ist die Arbeitsbelastung durch die unter Punkt 4 der schriftlichen Anfrage Drucksache 17/16059 genannten Aufgaben? Zu 5.: Der Senatskanzlei liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „Der rbb hat derzeit drei befristete Stellen aufgrund des Mehrbedarfs durch die Zusammenarbeit mit der Freienvertretung besetzt. In diesem Rahmen ist eine Referentin als unmittelbare Ansprechpartnerin der Freienvertretung tätig. Eine weitere Stelle ist mit einer Referentin zur Kompensation der anfallenden Mehraufgaben in der Leitung der Personalabteilung besetzt. Zudem ist eine zusätzliche Sachbearbeiterin im Bereich der Honorarabrechnung tätig, um die Ermittlung von Zahlen und verstärkte Nachfragen in Abrechnungsfragen zu ermöglichen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 755 2 Die Arbeitsbelastung ist insbesondere im Tätigkeitsbereich der Referentin, die unmittelbare Ansprechpartnerin der Freienvertretung ist, sehr hoch und nimmt weiter zu. Der rbb hat dennoch bisher auf die Besetzung der vierten Stelle verzichtet, um zu einem späteren Zeitpunkt die Arbeitsbelastung in der Personalabteilung neu zu bewerten.“ 6. Welche Rückschlüsse zieht der Senat aus den bisher gewonnenen Erfahrungen hinsichtlich des Verhältnisses von vier Personalstellen bei der HA Personal zu einer Freistellung analog § 24 des Freienstatus hinsichtlich der Bearbeitung von Angelegenheiten, die durch die Freienvertretung verursacht werden? Zu 6.: Die interne Organisation des Rundfunk Berlin- Brandenburgs (rbb) einschließlich der zur Umsetzung der Vorgaben aus § 34 Absatz 2 rbb-Staatsvertrag und des Freienstatuts erforderlichen personellen Maßnahmen obliegen allein dem rbb. Wie aus der Antwort des rbb zu Frage 5. ersichtlich ist, wird der rbb zu einem späteren Zeitpunkt die Arbeitsbelastung in der Personalabteilung neu bewerten. Wenn im Rahmen der Evaluation Defizite bei der Bearbeitung von Angelegenheiten der Freienvertretung festgestellt werden, finden diese bei der Prüfung der Zielerreichung gemäß Protokollerklärung Berücksichtigung . Berlin, den 4. Februar 2016 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung B j ö r n B ö h n i n g Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Feb. 2016)