Drucksache 17 / 17 756 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Wolfram Prieß (PIRATEN) vom 15. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2016) und Antwort Staatsopernskandal LXII – Nachfragen zur Untertitelungsanlage Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es zutreffend, dass die Untertitelungsanlage (UTA) nicht mehr realisiert wird? Antwort zu 1: Es trifft zu, dass die UTA (Untertitelungsanlage ) nicht mehr realisiert wird. Frage 2: Wenn dies zutrifft – aus welchem Grund wird eine Realisierung nicht weiter verfolgt? Antwort zu 2: Die prognostizierten Kosten für die UTA stiegen in der Planungsphase von ursprünglich 1,2 Mio. Euro auf 2,15 Mio. Euro an. Zudem wuchs das zeitliche Risiko für eine fristgerechte Fertigstellung bis zur Aufnahme des Spielbetriebs. Frage 3: Wenn dies zutrifft – wann wurde hierzu eine Entscheidung getroffen und durch welche Stellen? Antwort zu 3: Der Regierende Bürgermeister – Kulturelle Angelegenheiten – (RBm - Kultur) hat als Bedarfsträger der zuständigen Baudienststelle - der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) - am 22.05.2015 mitgeteilt, dass auf Grund der zu erwartenden , erheblichen Kostensteigerung, verbunden mit terminlichen Risiken, die UTA nicht realisiert werden soll. Frage 4: Wenn dies zutrifft – welcher Kostenrahmen für die UTA wurde einer entsprechenden Entscheidung zugrunde gelegt? Antwort zu 4: Für die UTA sind im Projektbudget bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 500.000 Euro aus der 1. Ergänzungsunterlage verankert. Mit der finanziellen Unterstützung des Freundeskreises standen somit 1,1 Mio. Euro für die Realisierung der UTA zur Verfügung. Die ersten Kostenschätzungen aus dem Jahr 2010 gingen von erforderlichen Kosten in Höhe von 1,2 Mio. Euro aus. Durch die weitere vertiefte Planung wuchs der Gesamtkostenbedarf in 2013 auf 1,6 Mio. Euro an. Am 09.03.2015 informierte die SenStadtUm den RBm - Kultur - darüber, dass sich die prognostizierten Kosten für eine Gesamtausstattung aller Sitzplätze mit einer UTA auf 2,15 Mio. Euro erhöhen werden. Frage 5: Wenn dies zutrifft – wann und in welchem Rahmen hat das Land Berlin das Abgeordnetenhaus über eine entsprechende Entscheidung informiert? Antwort zu 5: Das Land Berlin, hier der Bedarfsträger, hat das Abgeordnetenhaus über seine Entscheidung bisher noch nicht informiert, da bisher lediglich die Vereinbarung mit den Freunden zur Unterstützung der UTA hinfällig ist. Der RBm - Kultur - bemüht sich nach der Entscheidung zur UTA intensiv um die Realisierung einer zeitgemäßen ÜTA (Übertitelungsanlage), mit entsprechender Unterstützung des Freundeskreises der Staatsoper Unter den Linden. Die Betitelung soll somit als Projektziel (1. Ergänzungsunterlage) grundlegend nicht aufgegeben werden. Frage 6: Wenn die Fragen 1 bis 5 nicht zutreffen – wie lautet der derzeitige Planungs- und Umsetzungsstand für die UTA und welcher Kostenrahmen ist dafür bisher veranlagt? Antwort zu 6: Es trifft zu, dass die UTA nicht mehr realisiert wird. Dies stellt den aktuellen Umsetzungsstand dar. Frage 7: Sie schrieben in der Antwort auf die schriftliche Anfrage 17/15465, die Vorrüstung für die UTA sei in den Ergänzungsunterlagen vom 14.01.2013 enthalten – an welcher Stelle der entsprechenden Unterlage (Rote Nummer 0235 B) wurde die Untertitelungsanlage aufgeführt? b) Welcher genaue Kostenrahmen für Vorrichtung und Umsetzung der UTA lag der entsprechenden Unterlage Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 756 2 zugrunde? Antwort zu 7: a): Die Untertitelungsanlage ist in der entsprechenden Unterlage 0235D auf S. 4 unter 3.1.1 aufgeführt. b): Der Kostenrahmen für die Vorrüstung der UTA beträgt 500.000,- €. Dieser war in den Ergänzungsunterlagen vom 14.01.2013 enthalten. Ein Kostenrahmen für die (spätere) Umsetzung der UTA wurde in diesem Zusammenhang nicht festgelegt. Rein informativ ist in den Ergänzungsunterlagen vom 14.01.2013 die Kostenschätzung aus der Machbarkeitsstudie vom 28.06.2010 enthalten, welche für die spätere Installation der Displays Kosten von 899.000,- € ermittelt. Diese Kosten sind nicht Gegenstand der Ergänzungsunterlagen vom 14.01.2013. Frage 8: a) Sie schrieben in der Antwort auf die schriftliche Anfrage 17/15465, die Displays der UTA seien in den 2. Ergänzungsunterlagen vom 18.12.2014 enthalten und begründet – an welcher Stelle der entsprechenden Unterlage (Rote Nummer 0235 F) wurden die Displays aufgeführt und welche Begründung wurde in der entsprechenden Roten Nummer angegeben? b) Welcher genaue Kostenrahmen für Vorrichtung und Umsetzung der UTA lag der entsprechenden Unterlage zugrunde? Antwort zu 8: a) und b): Die Aufwendungen für die Displays sind in der Nummer 0235G in der Anlage 1 auf Seite 12 unter Nr. 3.1.1. Punkt 14 aufgeführt. Der vorgesehene Kostenrahmen war Gegenstand der eingereichten 2. EU, wurden jedoch von SenStadtUm ZF H im Zuge der Prüfung gestrichen. Frage 9: a) Sind durch die verspätete Bedarfsnachmeldung bezüglich der UTA Umplanungen für andere Gewerke notwendig geworden? Wenn ja welche sind dies? b) Welche Kosten sind hinsichtlich dieser Umplanungen jeweils entstanden? c) In welcher Form und wann wurden die Kosten, die durch eine mögliche Umplanung entstanden sind kommuniziert ? Antwort zu 9: a): Die Planung der UTA beinhaltet auch die Integration der Displays in die Saalbestuhlung und Brüstungen sowie ELT-Installationen. In diesen Bereichen ist es zu Umplanungen gekommen. b) und c): Die Kosten für Umplanungen im Rahmen der Planung der UTA sind nicht gesondert ausweisbar und wurden daher auch nicht kommuniziert. Frage 10: a) Welche Auftragnehmer waren (jeweils) verantwortlich für die Planung und Umsetzung der UTA? b) Wann erfolgte(n) diesbezüglich Ausschreibung(en), Vergabe(n) und Beauftragung(en) und durch welche Stellen ? c): Welche jeweiligen Auftragswerte lagen dieser oder diesen Beauftragungen zugrunde? Antwort zu 10: a): Für die Planung d.h. für die Leistungen bei Gebäuden ist HG Merz beauftragt worden, für die Leistungen bei der Technischen Ausrüstung das Büro Peutz International GbR. Da die Umsetzung nicht erfolgte, wurde hierfür kein Auftragnehmer gebunden. b): Aufgrund der Entscheidung zur Nichtumsetzung ist es zu keiner Vergabe von Bauleistungen für die UTA gekommen. Der Planungsauftrag für die Leistungen bei der Technischen Ausrüstung (Peutz International GbR) erfolgte am 05.12.2011 durch SenStadtUm Abt. V. Der Planungsauftrag zur Integration in die Objektplanung (Leistungen bei Gebäuden, HG Merz) erfolgte am 26.07.2011 durch Sen- StadtUm Abt. V. Bei beiden Aufträgen handelt sich um Nachaufträge zu bereits bestehenden Verträgen. Die Auftragnehmer gingen aus europaweiten Ausschreibungen hervor. c): Für die Leistungen bei der Technischen Ausrüstung lagen 120.000,- € (brutto) der Beauftragung zugrunde . Die Honorierung der Leistungen bei Gebäuden erfolgt über die anteilige Erhöhung der anrechenbaren Kosten für die UTA zu den Gesamtkosten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Frage 11: a) Wurden seit Baubeginn Modifikationen an der Planung zur UTA vorgenommen hinsichtlich der Ausstattung bestimmter Sitzgruppen? Wenn ja, welche waren dies? b) Wurden Modifikationen vorgenommen hinsichtlich der Anzahl der Sitze, die mit Displays ausgestattet werden sollten? Wenn ja, bitte nennen Sie die Zahl der Sitze hinsichtlich möglicher Planungsänderungen im Bauverlauf. Antwort zu 11: a): Zu Beginn der Baumaßnahme war die UTA nicht Bestandteil der Planung, d.h. des Bedarfsprogramms. Die Planung der UTA wurde erst mit der Aufstellung der 1. Ergänzungsunterlage beauftragt. b): Der Planung der Integration einer UTA wurde immer eine Vollausstattung aller Sitzplätze zugrunde gelegt. Frage 12: Wurde die Ausreichung mobiler Geräte (Pads) als Alternative zu fest installierten Displays geprüft ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort zu 12: Die Ausreichung mobiler Geräte wurde mehrfach diskutiert und schließlich aufgrund der Störungen des Aufführungsbetriebes durch bewegte und unkontrollierte Lichtemissionen, einem kontinuierlichen hohen Aufwand im Betrieb für Wartung, Ausgabe und Ersatz von mobilen Displays sowie der nicht gesicherten technischen Umsetzung aufgrund der begrenzt vorhandenen Funkfrequenzen nicht weiter verfolgt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 756 3 Frage 13: Wurden, sollte die UTA nicht realisiert werden, hier modulare Vorrichtungen anderer Art vorgenommen , die eine spätere Nachrichtung möglich machen? Wenn ja, welcher Art sind diese Vorrichtungen und welche Planungen bestehen bereits für eine mögliche spätere Nachrichtung? Antwort zu 13: Eine spätere Nachrüstung der Untertitelungsanlage ist nicht vorgesehen, geplant und daher nicht etatisiert. Frage 14: Welche Stellen waren an der Beantwortung dieser Anfrage beteiligt? Antwort zu 14: An der Beantwortung wurden die jeweils zuständigen Stellen beteiligt. Berlin, den 05. Februar 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2016)