Drucksache 17 / 17 758 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 14. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2016) und Antwort Bürgerämter konkret III: Ausbildung und Fortbildung für angehende Bürgeramtsmitarbeiter /-innen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch schätzt der Senat den Bedarf an Neuund Nachbesetzungen in den bezirklichen Bürgerämtern bis 2022 ein? Zu 1.: Aufgrund der schwer vorhersehbaren Entwicklung der Einwohnerzahlen der Stadt Berlin steht jede aktuelle Planung von Beschäftigtenzahlen unter dem Vorbehalt der laufenden Überprüfung. Zurzeit hält der Senat die vorhandenen und die seit 2014 zusätzlich zur Verfügung gestellten Vollzeitäquivalente im Bereich der Bürgerdienste für ausreichend, um den Bedarf zu decken, sobald alle Beschäftigten eingesetzt werden können. Die Besetzung der zusätzlichen Stellen wird in einem Prozess des intensiven Austauschs zwischen Bezirks- und Senatsebene organisiert. Die Planung der Neu- und Nachbesetzung ihres Personals liegt in der Verantwortung der Bezirke . 2. Welche formalen und fachlichen Voraussetzungen müssen Beamt/-innen und Tarifbeschäftigte der Berliner Verwaltung erfüllen, um in einem bezirklichen Bürgeramt eingesetzt zu werden? Zu 2.: Für die Beamtinnen und Beamten sind dies die Vorgaben zur Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Laufbahngruppe 1. Bei den Angestellten suchen die Bezirke in der Regel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über die Qualifikation Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellter verfügen oder Kaufleute für Bürokommunikation und für die Tätigkeiten im Bürgeramt geeignet sind. Die Bezirke gehen bei der Auswahl nach ihren Bedürfnissen vor Ort vor. 3. Wie ist die Fortbildung für die Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes organisiert, die eine Stelle in einem Bürgeramt anstreben oder neu in einem Bürgeramt angestellt sind? Wer führt die Fortbildungen durch und wo finden sie statt? 4. Wie viele Wochenstunden nimmt die Fortbildung von neuen Mitarbeiter/-innen durchschnittlich jeweils in Anspruch, bis diese in einem Bürgeramt vollumfänglich eingesetzt werden können? Zu 3. und 4.: Die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird in der Verantwortung des jeweiligen Bezirks organisiert. Die Bezirke können dabei auf Schulungen der Verwaltungsakademie (VAK) zurückgreifen, die Schulungen für die Rechtsgebiete Meldeangelegenheiten , Pass- und Ausweiswesen, Fahrerlaubnis- und Kraftfahrzeugwesen , Ausländerwesen und weitere Rechtsgebiete anbietet. Diese betragen in der Regel ein bis zwei Schulungstage und werden nach Bedarf wiederholt. Hinzu kommt die Schulung für die Anwendung der Meldesoftware im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten mit einem Aufwand von rund fünf Schulungstagen. Der Ausbildungsaufwand bzw. der Erwerb von Erfahrungen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt zwischen 200 und 400 Stunden. Ein selbständiges Arbeiten ist frühestens nach drei Monaten, bei geringen Vorkenntnissen erst nach sechs Monaten möglich. 5. Wieso lehnt es der Senat ab, angesichts des hohen Nachwuchsbedarfs und des zusätzlichen Stellenbedarfs und der bisher damit verbundenen langen Fortbildungsphase einen bürgeramtsspezifischen Ausbildungslehrgang bzw. ein Ausbildungsmodul anzubieten, um potenzielle Mitarbeiter/-innen auf ihren Einsatz für die derzeit 52 Aufgaben in einem Bürgeramt anforderungsgerecht vorzubereiten ? Falls der Senat einem derartigen Ausbildungsangebot nicht mehr ablehnend gegenübersteht, wann ist die Einführung dieses Angebots geplant, welche Einrichtungen sollen dies wahrnehmen und mit welchen konkreten Lehrveranstaltungen ist dieses Angebot ausgestattet ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 758 2 6. Falls der Senat einen Ausbildungslehrgang für Bürgeramtsmitarbeiter/-innen aus Frage 5 ablehnt, wie passt dann diese Haltung zum inzwischen wieder verworfenen Vorschlag des Innensenators Frank Henkel vom 10.01.2016, in einem zentralen, vom Senat organisierten Musterbürgeramt Mitarbeiter/-innen für diesbezügliche Aufgaben auszubilden? Zu 5. und 6.: Die Ausbildung der Beschäftigten wird von den zuständigen Bezirken durchgeführt. Da ein großer Teil der Ausbildung in der Sammlung von Erfahrungen im Amt besteht, ist ein anderer Ausbildungsort als das Bürgeramt vor Ort auch nicht sinnvoll. 7. Wie bewertet der Senat die Vorgehensweise des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, in dem das dortige Bürgeramt II in der Schlesischen Straße 27 A spezifisch der Ausbildung von Bürgeramtsmitarbeiter/-innen dient? Falls der Senat dieses Beispiel positiv würdigt, inwiefern wäre dies auch für andere Bezirke eine gangbare Alternative im Vergleich zur Ausbildung in einem zentralen Musterbürgeramt? Falls der Senat dieses Beispiel eher negativ bewertet, wie begründet er seine Einschätzung? Zu 7.: Der Senat hat die Bemühungen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg um den Bürgeramtsstandort mit besonderem Schwerpunkt für die Ausbildung von Nachwuchskräften positiv begleitet. Die Ausweitung dieses Konzepts lag und liegt in der Verantwortung der Bezirke. Sie sind dabei frei in ihrer Entscheidung, das Konzept zu übernehmen oder auszubauen. Berlin, den 01. Februar 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2016)