Drucksache 17 / 17 761 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 18. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2016) und Antwort KOBBs – wo gibt es sie und wenn ja, wie viele? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Kontaktbereiche der Berliner Polizei haben aktuell Kontaktbereichsbeamte (KOBB) (vgl. Drs. 17/ 17341, Frage 7; Polizeimeldung 0128 vom 13.1.16)? (Bitte nach Direktionen und Abschnitten aufschlüsseln ) Zu 1.: Das Berliner Stadtgebiet ist in 1.208 Kontaktbereiche (KoB) aufgeteilt. Grundsätzlich ist jedem KoB eine Dienstkraft der Polizei Berlin namentlich zugeordnet. Umfassen Kontaktbereiche z. B. ausschließlich/ überwiegend Waldflächen oder Industriegebiete bzw. haben diese eine geringe Bevölkerungsanzahl , so können auch mehrere KoB einer Dienstkraft zugeordnet sein. In besonderen Bereichen, z.B. an Kriminalitätsbrennpunkten oder sozialen Brennpunkten , kann ein KoB durch mehrere Dienstkräfte betreut werden. Die Anzahl der KoB und Kontaktbereichsbeamtinnen bzw. Kontaktbereichsbeamten (KoBB) in den Polizeidirektionen und -abschnitten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. KoB KoBB Direktion 1 185 146 Abschnitt 11 37 35 Abschnitt 12 41 40 Abschnitt 13 30 16 Abschnitt 14 27 18 Abschnitt 15 26 13 Abschnitt 16 24 24 Direktion 2 222 201 Abschnitt 21 42 38 Abschnitt 22 31 30 Abschnitt 23 32 21 Abschnitt 24 43 41 Abschnitt 25 35 34 Abschnitt 26 39 37 Direktion 3 150 144 Abschnitt 31 21 24 Abschnitt 32 26 26 Abschnitt 33 25 19 Abschnitt 34 23 23 Abschnitt 35 26 27 Abschnitt 36 29 25 Direktion 4 210 140 Abschnitt 41 27 13 Abschnitt 42 29 24 Abschnitt 43 34 21 Abschnitt 44 27 25 Abschnitt 45 33 19 Abschnitt 46 33 18 Abschnitt 47 27 20 Direktion 5 188 175 Abschnitt 51 45 38 Abschnitt 52 23 21 Abschnitt 53 39 38 Abschnitt 54 24 21 Abschnitt 55 21 21 Abschnitt 56 36 36 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 761 2 Direktion 6 253 156 Abschnitt 61 31 24 Abschnitt 62 46 28 Abschnitt 63 36 26 Abschnitt 64 55 26 Abschnitt 65 29 28 Abschnitt 66 56 24 2. Für welche Kontaktbereiche der Berliner Polizei wurden seit dem Jahr 2011 erstmalig Kontaktbereichsbeamte abgestellt? Für welche Kontaktbereiche wurde seit 2011 auf dieses Instrument verzichtet? Wie begründet sich dies jeweils? Zu 2.: Mit der schrittweisen Einführung des Berliner Modells (BMo) ab 1998 wurde die Funktion der Kontaktbereichsbeamtin / des Kontaktbereichsbeamten (KoBB) abgelöst. Die Aufgaben wurden aufgrund von Personalreduzierungen und der Aufgabenverdichtung, insbesondere durch Ausweitung der abschließenden Bearbeitungszuständigkeiten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, grundsätzlich auf alle Dienstkräfte der Dienstgruppen in den Polizeiabschnitten übertragen. Um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die polizeiliche Arbeit zu erhalten bzw. zu stärken und der Polizei im Kiez mehr Gesicht zu geben, wurde Anfang 2007 der Kontaktbereichsdienst in modifizierter Form für alle Kontaktbereiche in der Berliner Polizei wieder eingeführt. 3. Welche Besonderheiten haben KOBBs in Vergleich zu normalen Vollzugspolizist/-innen bzw. Mitgliedern einer Dienstgruppe, die nicht zugleich KOBB eines Kontaktbereichs sind? (z.B. in Bezug auf Arbeitszeit, Arbeitsort, Schichtpläne, Anteil der Fuß- bzw. Radstreifen an Einsatzstunden?) Zu 3.: Die KoBB sind organisatorisch den Dienstgruppen zugeordnet. Sie stehen grundsätzlich für alle Aufgaben im Einsatzdienst der Dienstgruppen zur Verfügung . Hierzu gehören die Basisdienste, d.h. alle durch die Dienstgruppen regelmäßig wahrzunehmenden Aufgaben, wie z.B. der Wachdienst, der Funkwageneinsatzdienst (FuwED), die Streifen für nichteilbedürftige Dienstgruppeneinsätze (NE-Streifen) oder die Brennpunktstreifen. Weiterhin gehören im Rahmen der disponierbaren Dienste (Dispo-Dienste) die Verkehrsüberwachung, die Kriminalitätsbekämpfung und der Veranstaltungsschutz zu den Aufgaben der Dienstgruppen. Im Rahmen der Arbeitszeit unterliegen sie denselben Voraussetzungen wie die übrigen Dienstkräfte der Dienstgruppe. Die KoBB sind jedoch soweit wie möglich zugunsten des Kontaktbereichsdienstes (KoBD) von anderen Aufgaben zu entlasten. Hierbei wird eine größtmögliche Präsenz in Form von Fuß- und/oder Radstreifen in den Kontaktbereichen angestrebt. 4. Wie hoch war der Anteil der Präsenzdienststunden an den Gesamteinsatzstunden der Berliner Polizei insgesamt jeweils in den Jahren 2014 und 2015 (bitte nach Direktionen aufschlüsseln) Zu 4.: Eine Auswertung der Präsenzdienststunden ist nur für die Tätigkeiten der Dienstgruppen (einschließlich ggf. vorhandener Abschnittskommissariate) der Polizeiabschnitte , nicht aber für die gesamte Polizei Berlin möglich . Der Anteil der Präsenzdienststunden an den insgesamt geleisteten Stunden der Dienstgruppen der Polizeiabschnitte betrug 10% für das Jahr 2014 und 9% für das Jahr 2015. 2014 2015 Direktion 1 7,2% 7,0% Direktion 2 13,1% 11,6% Direktion 3 8,5% 7,9% Direktion 4 9,4% 8,7% Direktion 5 10,0% 10,1% Direktion 6 11,5% 11,2% gesamt 10,0% 9,4% 5. Wie viele Präsenzdienststunden haben die KOBBS jeweils in den Jahren 2014-2015 geleistet (Bitte nach Kontaktbereichen aufschlüsseln)? Welchen Anteil an den gesamten Präsenzdienststunden der Berliner Polizei hatten die KOBBS jeweils in diesen Jahren? Zu 5.: Eine Auswertung der Präsenzdienststunden im Kontaktbereichsdienst nach Kontaktbereichen ist nicht möglich. Im Jahr 2014 wurden im Kontaktbereichsdienst 429.327 und im Jahr 2015 410.242 Stunden geleistet, dies entspricht einem Anteil von 49% im Jahr 2014 und 51% im Jahr 2015 an den insgesamt geleisteten Präsenzdienststunden der Dienstgruppen der Abschnitte. 2014 2015 Direktion 1 51,2% 50,9% Direktion 2 47,7% 52,5% Direktion 3 49,0% 51,1% Direktion 4 52,9% 53,3% Direktion 5 49,4% 49,4% Direktion 6 46,0% 48,4% gesamt 49,0% 50,8% Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 761 3 6. Wie und wo können sich Anwohner/-innen eines Kontaktbereiches über den Namen bzw. Kontaktmöglichkeiten ihres Kontaktbeamten informieren? Zu 6.: Informationen über den Namen bzw. Kontaktmöglichkeiten der/des für sie zuständigen KoBB erhalten Anwohnerinnen und Anwohner über die Wache des örtlich für sie zuständigen Polizeiabschnitts sowie über die raumverantwortliche Dienstgruppenleitung. Über das Bürgertelefon 4664-4664 bzw. über die Internetseite der Polizei Berlin mit integrierter Abschnittssuchfunktion ist es möglich, den zuständigen Abschnitt zu ermitteln. Auf den folgenden Seiten der einzelnen Abschnitte sind die Telefonnummern der Wache sowie aller Dienstgruppen enthalten. Die Kontaktaufnahme ist persönlich , telefonisch oder auch über die angegebene E- Mail Adresse möglich. 7. Teilt der Senat die Auffassung des Polizeipräsidenten Kandt, wonach es „den alten KOBB, der wie früher jeden im Kiez kennt, nicht mehr geben [wird]. Wir haben die Dienstgruppen, die für ein Gebiet zuständig und Ansprechpartner sind.“ (Berliner Zeitung vom 1.1.15)? Wie erklärt der Senat den Widerspruch zu den unter 1. zitierten Äußerungen des Senats bzw. der Polizei? Zu 7.: Ja. Ein Widerspruch ist nicht erkennbar. Es ist richtig, dass die Dienstgruppen für ein bestimmtes Gebiet innerhalb des jeweiligen Abschnittsbereichs zuständig und Ansprechpartner sind. Herr Polizeipräsident Kandt hat in dem zitierten Interview lediglich einen Vergleich zu den vor der Einführung des Berliner Modells vorhandenen „alten KoBB“, die ausschließlich ihren Dienst in den Kontaktbereichen versehen haben, gezogen. Vergleiche hierzu die Antworten auf die Fragen 1 und 3. Berlin, den 02. Februar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2016)