Drucksache 17 / 17 767 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fabio Reinhardt und Alexander Spies (PIRATEN) vom 19. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2016) und Antwort Geflüchtete am Berliner Arbeitsmarkt (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte , die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten , die bei der Beantwortung der Fragen 2, 3, 4, 5 und 14 berücksichtigt ist. 1. Wie lange dauern die Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Qualifikationen in Berlin durchschnittlich? Was konkret unternimmt der Senat, um die Dauer dieser Verfahren zu verkürzen? Was hält der Senat von der Idee, die ersten drei Monate des Aufenthalts, in denen für Asylbewerber/-innen weiterhin kein Zugang zum Arbeitsmarkt besteht, zu nutzen, um die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikationen anerkennen zu lassen? Zu 1.: Gemäß § 6 Abs. 3 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) muss die für die Anerkennung zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Eine pauschale Antwort zu der Dauer der Verfahren ist nicht möglich, da es sich jeweils um individuelle Prüfungen handelt. Je nach Berufsfeld und ggf. notwendigen Anpassungsqualifizierungen variiert die Dauer erheblich. Die Möglichkeit einer Antragstellung steht allen Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen offen. Dies ist unabhängig von Aufenthaltsstatus und Arbeitserlaubnis und kann auch aus dem Ausland erfolgen . Der Senat steht in regelmäßigem Austausch mit den zuständigen Stellen. Beratung zum Anerkennungsverfahren wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ durchgeführt. Zudem bietet das IQ Netzwerk Anpassungsqualifizierungen im Kontext des Anerkennungsverfahrens an. Die IQ Koordination des Landesnetzwerks Berlin ist beim Berliner Senat angegliedert . 2. Wurden in allen Berliner Jobcentern Beauftragte für Integration und Migration eingestellt bzw. ist geplant, in allen Berliner Jobcentern solche Beauftragten einzustellen ? Wenn ja, welche Aufgaben und Kompetenzen haben bzw. sollen die Beauftragten haben? Verfügen die Berliner Jobcenter über ausreichend personelle Ressourcen für das Jahr 2016 für den Bereich der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten? Wenn nein, wie sollen offene Stellen besetzt werden? Zu 2.: In den Berliner Jobcentern wurden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für das Themenfeld Migration benannt. Die Aufgabeninhalte und Kompetenzen liegen in dezentraler Trägerverantwortung bei den gemeinsamen Einrichtungen. Die zusätzliche Personalisierung der Jobcenter konnte im ersten Schritt Ende 2015 abgeschlossen werden. Den Jobcentern wurden seitens der Bundesagentur für Arbeit die nachfolgend aufgeführten zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten zugeteilt: Berlin Friedrichshain-Kreuzberg 9,5 Berlin Mitte 40,0 Berlin Marzahn-Hellersdorf 8,0 Berlin Lichtenberg 5,5 Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf 9,5 Berlin Pankow 10,0 Berlin Reinickendorf 5,5 Berlin Spandau 9,5 Berlin Neukölln 9,0 Berlin Treptow-Köpenick 9,0 Berlin Steglitz-Zehlendorf 10,0 Berlin Tempelhof-Schöneberg 10,5 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 767 2 Bei Bedarf können den Jobcentern durch den Träger Bundesagentur für Arbeit (BA) weitere Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. 3. Werden die Schreiben der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter mit beigelegten mehrsprachigen Merkblättern inklusive Rechtsmittelbelehrung und Hinweisen, dass man sich, wenn man den Inhalt des Schreibens nicht versteht , an eine zuständige Person im Jobcenter oder bei einer anderen Einrichtung wenden kann, die einem das Schreiben übersetzt oder erklärt, versendet? Bzw. ist geplant, Schreiben auf diese Weise zu versenden? Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Die amtlichen Vordrucke, Bescheide und Schreiben einschließlich Rechtsmittelbelehrung entsprechen den gesetzlichen Vorgaben (§ 19 des Zehnten Buch Sozialgesetzbuch im Rahmen des Sozialverwaltungsverfahrens und Sozialdatenschutz - Amtssprache). Für die Beantragung von Grundsicherungsleistungen stehen im Internet mehrsprachige Ausfüllhinweise zur Verfügung. Diese sind abrufbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/D etail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485740 Die anerkannten Flüchtlinge erhalten zudem über die Anlaufstellen der Jobcenter bei der Ausländerbehörde Willkommensmappen. Diese enthalten – ebenfalls in mehreren Sprachen – Hinweise zu den Antragsunterlagen, zur Einrichtung eines Kontos und Anfahrtsbeschreibungen zum zuständigen Jobcenter. Das Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit zu „Arbeit und Ausbildung für Asylsuchende“ ist in der englischen, französischen und arabischen Sprache verfügbar. 4. Ist in jeder Agentur für Arbeit und jedem Jobcenter die Möglichkeit zum Entgegennehmen von Anrufen in Fremdsprachen oder alternativ zur Beratung zwecks Vorklärung und Vermittlung von grundlegenden Informationen , einschließlich der Benennung der weiteren Kontaktpersonen , die den Menschen in der jeweiligen Fremdsprache weiterhelfen können, gegeben? Bzw. ist geplant, solche Möglichkeiten zu bieten? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Für die Übernahme von Sprach- und Übersetzungsangeboten wird auf die Regelungen der internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 201511026 vom 19.11.2015, welche die Inanspruchnahme von Dolmetscher - und Übersetzungsdiensten regelt, verwiesen. Diese Weisung wurde der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/17589 als Anlage beigefügt. Für kurze Anliegensklärungen werden in den Jobcentern sprachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herangezogen. Sofern Kundinnen und Kunden (noch) nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, bringen sie erfahrungsgemäß Personen ihres Vertrauens zum Übersetzen mit. Hier leisten u.a. auch die Integrationslotsinnen und Integrationslotsen des Landes eine unterstützende Tätigkeit. 5. Ist gewährleistet bzw. ist geplant, zu gewährleisten, dass in jedem Jobcenter ausreichende Informationen über Anerkennungsstellen, Sprachkurse sowie Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten für Geflüchtete Menschen angeboten werden? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Die Jobcenter stehen in regelmäßigem Kontakt mit den IQ Netzwerkpartnern (Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bereich Sprache/Integration) bzw. den örtlichen Integrationskursträgern. 6. Wie wird gewährleistet, dass junge Menschen ohne Schulabschluss, die nicht mehr regelschulpflichtig sind (Personen, die 16 Jahre und älter sind), ihren Bildungsweg fortsetzen bzw. eine Ausbildung aufnehmen und einen Abschluss erwerben können? Zu 6.: Der Senat hat frühzeitig reagiert. Seit Sommer 2014 werden Schulplätze in separaten Lerngruppen für alle jungen Geflüchteten über 16 Jahre (auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres) in den beruflichen Schulen und Oberstufenzentren bereitgestellt. Der „Leitfaden zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Kindertagesförderung und die Schule“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft informiert umfassend über den Aufnahmeprozess. Die Jugendlichen der Willkommensklassen über 16 Jahre werden durch eine gezielte Sprachförderung an weiterführende Bildungsgänge herangeführt, in denen sie schulische Abschlüsse nachholen können. Im Dezember 2015 konnten in den beruflichen und zentral verwalteten Schulen 794 Neuzugewanderte über 16 Jahre in 86 Lerngruppen /Klassen (102 Vollzeiteinheiten Lehrkräfte) verzeichnet werden. Für weitere ca. 800 geflüchtete Jugendliche über 16 Jahre müssen zeitnah Räumlichkeiten und insbesondere Personal bereitgestellt werden, was zunehmend schwieriger wird. Damit die geflüchteten Jugendlichen in die Berufsausbildung einmünden können (ab Sprachniveau GER B1/2), werden sie ca. zwei Jahre vorbereitet (ein Jahr Willkommensklasse bis GER A2 /ein Jahr Berufsqualifizierung bis GER B1/2). Für die Lehrkräfte werden regelmäßige Fortbildungen zur intensiven Sprachförderung (Deutsch als Zweitsprache plus integrierte berufsfeldbezogene Sprachförderung) organisiert. Die Lehrkräfte werden qualifiziert, um den Schülerinnen und Schülern neben den sprachlichen auch berufsorientierte Handlungskompetenzen vermitteln zu können. Drei Bausteine des gerade in der Entwicklung befindlichen Curriculums für diese Lerngruppen werden das Berufsausbildungssystem Deutschlands aufgreifen, wel- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 767 3 ches den Geflüchteten völlig unbekannt ist. Das Erlernen der deutschen Sprache wird somit direkt mit dem Thema Ausbildung verbunden. 7. Wie viele Praktikums- bzw. Ausbildungsplätze werden derzeit durch die Ausbildungs- und Berufsinitiative ARRIVO Berlin in Berlin angeboten? Wie viele Praktikums - bzw. Ausbildungsplätze werden außerhalb /unabhängig von der Initiative ARRIVO angeboten? Bitte nach Praktikums- bzw. Ausbildungsstelle (z. B. Berliner Wasserbetriebe) aufschlüsseln. Zu 7.: Das Ziel von ARRIVO besteht darin, geflüchtete Menschen in Anlehnung an berufliche Vorkenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten zu qualifizieren, damit eine Integration in Arbeit oder Ausbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich sein kann. Vor diesem Hintergrund will ARRIVO geflüchtete Menschen und Berliner Unternehmen unbürokratisch und schnell in Kontakt bringen. Im Förderkomplex ARRIVO werden gegenwärtig drei Projekte gefördert: Hospitality Ringpraktikum Übungswerkstätten Projekt „Hospitality“ Mit dem Projekt „Hospitality“ existiert ein Angebot, das von der kiezküchen GmbH in Kooperation mit der DEHOGA und den Unternehmen des Gastgewerbes umgesetzt wird. Hier werden junge Geflüchtete auf eine Ausbildung im Gastgewerbe vorbereitet. Das Projekt läuft vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016 und ist für 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgelegt. Zukünftig soll das Projekt unter den Unternehmen der Branche stärker bekannt gemacht werden, insbesondere da derzeit noch kein Feedback der Unternehmen vorliegt, ob die vorhandenen Strukturen bereits ausreichen oder ggf. erweitert werden sollten. Projekt „Ringpraktikum“ Das Ringpraktikum ist ein Projekt in Kooperation mit dem „Unternehmensnetzwerk Großbeerenstraße“. Unter Beteiligung der im Netzwerk zusammengeschlossenen Unternehmen wird jungen geflüchteten Menschen ein Einblick in die dort ausgeübten Berufe vermittelt werden. Gleichzeitig können durch praktische Tätigkeit vorhandenes Wissen vertieft und neue Erkenntnisse gesammelt werden. Den beruflichen Wünschen und Fähigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsprechend wird gezielt nach passenden Unternehmen gesucht. Mit 25 Plätzen pro Halbjahr sollen jährlich 50 Teilnehmende beruflich orientiert, persönlich gestärkt und in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden. Projekt „Übungswerkstätten“ Das Projekt „Übungswerkstätten“ unterstützt die Teilnehmenden darin, die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen für eine Ausbildung in Handwerksberufen kennenzulernen und sich darin zu erproben sowie sich mit den betrieblichen Anforderungen vertraut zu machen. Die Übungswerkstätten sind modular aufgebaut. Nach einem Erstaufnahmegespräch können Geflüchtete zwischen drei Angeboten wählen: 1. Berufssprachkurs: Hier werden berufsspezifisches Vokabular, Informationen zum Aufbau der deutschen Arbeitswelt sowie bewerbungsrelevante Kenntnisse vermittelt . 2. Einführungswerkstatt: Hier gibt es in der hauseigenen Werkstatt einen ersten Einblick in Handwerkstechniken , Werkzeuglehre und Messverfahren in Vorbereitung auf das kreative Erstellen von Produkten. 3. Innungsfachkurs: Hier werden in Kooperation mit zehn verschiedenen Innungen spezifische Gewerke und somit unterschiedliche Berufe vorgestellt sowie unter Anleitung von Ausbilderinnen und Ausbildern ausprobiert . Aktuell werden im Haushaltsjahr 2016 insgesamt 100 Plätze für Geflüchtete im Rahmen der Übungswerkstätten angeboten. Darüber hinaus wurden vom Land Berlin im Rahmen der bestehenden Förderung laufender Programme der Berufsausbildung zusätzliche Plätze für Geflüchtete eingerichtet : Berliner Ausbildungsplatzprogramm (BAPP): Für das Programmjahr 2015 wurden zusätzlich Plätze ausschließlich für junge unbegleitete Flüchtlinge eingerichtet. Für die Programmjahre 2016 und 2017 sind ebenfalls je 30 Plätze für junge unbegleitete Flüchtlinge in der Haushaltsplanung etatisiert. Ausbildung in Sicht (AiS): Flüchtlinge ohne Schulabschluss erhalten die Möglichkeit ihren Schulabschluss nachzuholen, sofern die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Rahmen von AiS werden insgesamt 100 Plätze angeboten. Die unterschiedlichen Praktikumsangebote von Unternehmen werden gegenwärtig nicht einheitlich statistisch erfasst. Aus Gründen des Datenschutzes wird die Herkunft der Auszubildenden bei eingetragenen Ausbildungsverhältnissen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) nicht erfasst und statistisch ausgewiesen . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 767 4 8. Werden in der Ausländerbehörde mehrsprachige Merkblätter mit den wichtigsten rechtlich relevanten Informationen zur Verfügung gestellt? Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Die Berliner Ausländerbehörde hat hierzu die wesentlichen Informationen zur Möglichkeit der Beschäftigung für Ausländer mit den nötigen Vordrucken auf ihrer Homepage veröffentlicht unter: http://www.berlin.de/labo/willkommen-inberlin /aufenthalt/erwerbstaetigkeit/beschaeftigung/ Vor dem Hintergrund der permanenten Rechtsänderungen im Migrationsrecht gerade auch in Fragen der Zulassung von Geflüchteten zur Beschäftigung wurde aus ökonomischen Gründen bewusst auf die Erstellung von Merkblättern in anderen Sprachen verzichtet. Diese wären bis zur Übersetzung und Verteilung schon wieder überarbeitungsbedürftig . 9. Was unternimmt der Senat, um Flüchtlinge für das Ehrenamt zu gewinnen? Zu 9.: Der Senat misst dem ehrenamtlichen Engagement für eine gelingende Integration und gesellschaftliche Teilhabe geflüchteter Menschen eine außerordentlich hohe Bedeutung bei und fördert vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung und Nachhaltigkeit dieses ehrenamtlichen Engagements. Hierzu zählt z.B. die Etablierung der Stellen „Freiwilligenkoordinator/-in“ bei Betreibern von Unterkünften für geflüchtete Menschen. Durch die Tätigkeit der Freiwilligenkoordinator/-innen wurden dringend benötigte Kapazitäten zur gezielten Gewinnung, Einbeziehung , Koordinierung und nicht zuletzt Anerkennung von freiwilligen Helfern in der Flüchtlingsbetreuung geschaffen. Eine Datenerhebung über das Freiwilligen- Engagement geflüchteter Menschen nimmt der Senat nicht vor. Freiwillige Tätigkeiten geflüchteter Menschen zur Unterstützung im Unterkunfts-Alltag sind bekannt; so. z.B. als Sprachmittler/in, in der Kleiderkammer bzw. bei Reinigungsarbeiten im Gelände. Weitere Haupttätigkeitsfelder ehrenamtlicher Arbeit geflüchteter Menschen sind organisatorische Tätigkeiten sowie Unterstützung beim Wäscheservice und in der Hauswirtschaft. Der Senat ist überzeugt, dass freiwillige, ehrenamtliche Tätigkeiten geflüchteter Menschen wesentliche Bausteine für den Einsatz eigener Fähigkeiten – sowohl zur eigenen Orientierung als auch zur Unterstützung Geflüchteter – sind. Diese Tätigkeiten erleichtern die eigene Eingewöhnung und gesellschaftliche Teilhabe; freiwillige Aktivitäten tragen dazu bei, eigene Perspektiven aufzubauen und sind somit signifikanter Integrationsbestandteil . Die Arbeitsgruppe Ehrenamt des Landesweiten Koordinierungsstabes Flüchtlingsmanagement (LKF) unterstützt Engagement-Strukturen und vermittelt Anfragen interessierter Institutionen, Initiativen und Einzelpersonen . Informationen und Veröffentlichungen zu Engagement -Möglichkeiten und -bedarfen z.B. www.berlin.de/buergeraktiv/engagieren/fuer-fluechtlinge bzw. selbstorganisiert www.netztwerkfluechtlingeberlin.wordpress.com („Berlin hilft“) wenden sich an alle interessierten Freiwilligen und beziehen die Interessen auch von Geflüchteten ausdrücklich mit ein. Künftig werden Veröffentlichungen unter www.berlin.de/fluechtlinge geführt. Zur Anerkennungskultur des Senats für freiwilliges Engagement zählt auch der Freiwilligenpass; dieser zertifiziert das Engagement und den Erwerb sozialer Kompetenzen in der Hilfe für geflüchtete Menschen. Der Senat begrüßt es außerordentlich, wenn Initiativen, Träger und nicht zuletzt Betreiber von Unterkünften auch Geflüchtete für die Anerkennung und den Kompetenznachweis über den Freiwilligenpass vorschlagen und wird bei diesen Adressaten hierfür werben. Darüber hinaus plant der Senat, bei der Umsetzung von § 18 Bundesfreiwilligengesetz (BFDG) Einsatzstellen insbesondere mit geflüchteten Menschen i.S.v. § 18 Abs. 1 Satz 1 BFDG zu besetzen. 10. Wie ist der Senat in der Lage, genaue Angaben zu den Einsatzstellen, Arbeitsstellen pro Einsatzort und Arbeitsstellen für Leistungsberechtigte im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach Asylbewerberleistungsgesetz zu machen (wie in der Antwort auf die schriftliche Anfrage Drs. 17/17589), wenn die Akquise von Einsatzstellen nicht statistisch erfasst wird (vgl. Drs. 17/17589)? Zu 10.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales führt eine Liste, aus der die Anbieter mit Adressen und der Anzahl der Beschäftigungsstellen ersichtlich sind. Diese Liste wird auf aktuellem Stand gehalten. 11. Welche Betreiber von Not- /Gemeinschaftsunterkünften haben bereits Arbeitsgelegenheiten für die Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz organisiert und wie viele jeweils? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 767 5 Zu 11.: Die erfragten Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Betreiber Anzahl der Beschäftigungsstellen Arbeiterwohlfahrt 370 Arbeitersamariterbund 95 Berliner Stadtmission 45 Berliner Wohnplattform 50 Christliches Jugenddorfwerk Deutschland 75 Conradshaus 25 Deutsches Rotes Kreuz 25 Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk 175 Gesellschaft innovativer Errichtung sozialer Wohnobjekte 150 Hedwig-Wachenheim-Gesellschaft 25 Internationaler Bund 150 Neue Treberhilfe 50 Paul-Gerhardt-Stiftung 25 Professionelle Wohn- und Betreuungsgesellschaft 275 Private Soziale Dienste 225 Tamaja Soziale Dienstleistungen 75 Unionhilfswerk 25 12. Wie schätzt der Senat die Fähigkeiten und Kompetenzen der Betreiber der Not-/Gemeinschaftsunterkünfte bei der Organisation von Arbeitsgelegenheiten für die Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz ein? Schätzt der Senat es als realistisch ein, dass mit der Eröffnung von neuen Not-/Gemeinschaftsunterkünften sofort binnen Tagesfrist mindestens 20 Arbeitsplätze geschaffen werden sollen (vgl. Drs. 17/17589)? Zu 12.: Die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) auf der Internetpräsentation der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) veröffentlichte Allgemeine Leistungsbeschreibung mit Hinweisen zur Angebotserstellung über den Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft im Land Berlin sieht vor, dass Betreiber von Flüchtlingsunterkünften über umfangreiche Erfahrungen in der Arbeit mit Asylsuchenden und Flüchtlingen sowie insbesondere deren Unterbringung, Betreuung und Versorgung oder zumindest über umfangreiche Erfahrungen in einem vergleichbaren sozialen Bereich verfügen müssen. Darüber hinaus ist in dieser Leistungsbeschreibung geregelt, dass durch die Betreiberin oder den Betreiber einer Unterkunft ausreichende soziale Betreuungs- und Beschäftigungsmaßnahmen der Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen sind. Diese werden nicht detailgenau vorgegeben, sondern sind von der Betreiberin oder vom Betreiber in einem Einrichtungskonzept unter Berücksichtigung des zu betreuenden Personenkreises darzustellen . Die Anzahl der tatsächlich geschaffenen Beschäftigungsstellen und der zeitliche Ablauf sind auch von den räumlichen und personellen Gegebenheiten bei Eröffnung neuer Unterkünfte abhängig. 13. Wie steht der Senat zur Lockerung bzw. Abschaffung des Arbeitsverbots, des Beschäftigungsverbots, der Vorrangprüfung sowie der Wohnsitznahmeverpflichtung bzw. weiterer arbeitsrechtlicher Hürden für die gestatteten und geduldeten Geflüchteten? Was unternimmt der Senat, um die oben genannten bundesgesetzlichen arbeitsmarktrechtlichen Hürden zu lockern bzw. abzuschaffen? Zu 13.: Der Senat unterstützt die berufliche Integration von geflohenen Menschen und bemüht sich im Bundesrat , auf Fachminister- und Ministerpräsidentenebene um weitere Vereinfachungen sowie einen Bürokratieabbau . Diese Zielsetzung wurde bereits im Versorgungsund Integrationskonzept für Asylbegehrende und Flüchtlinge vom 11.08.2015 festgeschrieben, wo es auf Seite 26 heißt: „Der Senat wird daher auf weitere Verbesserungen bei der rechtlichen Zulassung zum Arbeitsmarkt wie beispielsweise der Aufenthaltssicherung während einer Ausbildung hinwirken.“ 14. Gibt es weitere Weisungen der Bundesagentur für Arbeit und/oder der Jobcenter bzgl. der geflüchteten Menschen außer derjenigen, die der Antwort des Senats auf die schriftliche Anfrage Drs. 17/17589 beigefügt wurde? Wenn ja, bitte beifügen. Zu 14.: Die aktuellen Weisungen/Informationen der Bundesagentur für Arbeit (auch im Kontext Asylsuchende /Flüchtlinge) finden sich im Internet unter: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffen tlichungen/Weisungen/index.htm. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 767 6 15. Welche Akteure sitzen im Lenkungsgremium „Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“? Wie häufig trifft sich das Lenkungsgremium und verfasst das Gremium regelmäßige Protokolle der eigenen Arbeit – ähnlich dem Wöchentlichen Lagebericht des Landesweiten Koordinierungsstabs Flüchtlingsmanagement (LKF)? Wenn ja, bitte beifügen. Falls die Protokolle im Internet veröffentlicht werden, bitte den Link angeben. Zu 15.: In der Lenkungsgruppe „Arbeitsmarktintegration Geflüchteter“ sind folgende Akteure regelmäßig vertreten: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Senatsverwaltung für Inneres und Sport Bezirksamt Berlin-Mitte als Schnittstelle zu den Bezirken Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Berlin -Brandenburg Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Berlin- Brandenburg Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg e.V. Industrie- und Handelskammer Berlin Handwerkskammer Berlin Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Außenstelle Berlin Landesweiter Koordinierungsstab Flüchtlingsmanagement Flüchtlingsrat Berlin Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege XENION - Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V. mehrwert Berlin Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH Anlassbezogen wurden auch andere Akteure eingeladen : Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) Messe Berlin GmbH Rundfunk Berlin-Brandenburg Berliner Wasserbetriebe Estrel Berlin Tamaja Soziale Dienstleistungen GmbH Die Lenkungsgruppe trifft sich in regelmäßigen Abständen alle drei Monate. Es fanden bisher fünf Sitzungen im Haus der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen statt. Bei der Lenkungsgruppe handelt es sich um ein Koordinierungsgremium. Es steht die gegenseitige Information und gemeinsame Abstimmung über aktuelle und geplante Maßnahmen und Angebote im Vordergrund. Die Teilnehmenden berichten formlos den jeweiligen Sachstand ihrer Häuser. Es werden Schnittstellen zwischen den Akteuren aufgedeckt und ein gemeinsames Vorgehen zur besseren Synchronisierung abgestimmt. Die Ergebnisse wurden in einem Schaubild festgehalten (siehe Anlage). Außerdem wurde durch die Lenkungsgruppe eine Informationsbroschüre mit Angeboten für Geflüchtete in Berlin erarbeitet und vom Integrationsbeauftragten des Senats für die Öffentlichkeit herausgegeben. Diese ist in fünf Sprachen und als PDF unter nachfolgendem Link erhältlich: https://www.berlin.de/lb/intmig/veroeffentlichungen/r echtsfragen/ Da es sich um ein Koordinierungstreffen zur Harmonisierung der Arbeitsmarktangebote der verschiedenen Akteure handelte, war die Erstellung von Sitzungsprotokollen nicht vorgesehen. Berlin, den 5. Februar 2016 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2016) Koordinierungsstelle Geschäftsstelle der Lenkungsgruppe Koordination & Steuerung Verweisberatung Arbeitsmarktintegration Geflüchteter in Berlin Angebote SenArbIntFrau Beratung, Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, Einstiegsqualifizierung (EQ), Berufsorientierung für Schüler, Berufseinstiegsberatung, Modellprojekt „Early Intervention“, Kompetenzteams zur Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern, Maßnahme „Perspektive für Flüchtlinge“, Maßnahme bei Arbeitgebern, Vermittlungsbudget, Berufsfachliche Qualifizierung Sprachangebot ab 01.01.2015 I BAMF / RD BB Kompetenzcheck-Bögen und Erprobung I Integrationskurse (BAMF) im Anschluss: Erst-Profiling & Bildungsberatung I Deutschkurse (VHS) Bildungsberatung durch Mobile Bildungsberaterinnen und –Berater des Landes und durch „Fachberaterinnen und -Berater“ der RD BB Lenkungsgruppe „Arbeitsmarktintegration Geflüchteter“ IHK, HWK, UVB, DGB RD BB, BAMF, SenBildJugWiss, SenGesSoz, SenBildJugWiss, SenInnSport, SenWiTechForsch, Bezirke Wohlfahrtsverbände, WZB, Flüchtlingsrat, Xenion, mehrwert Angebote der RD BB Angebote SenBildJugWiss Willkommensklassen Schulbesuch Berufliche Schulen Lenkungsgruppe Arbeitsmarktintegration Geflüchteter II III IV Schulabschlüsse Beschäftigungsförderung Ausbildung Studium Arbeitsmarktzugang Beschäftigung Sicherung des Aufenthalts Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen Genehmigung des Hochschulstudiums Stets involviert I Unterkünfte Land Berlin Deutschkurse Mobile Bildungsberatung Rechts- und Verweisberatung Qualifzierung FAV / ögB Qualifizierung & Beschäftigung Branchenspezifisches Profiling Betriebliche Kompetenzfeststellung Anerkennungsberatung Arbeitsrechtliche Beratung ARRIVO-Partner Projekte Kurzqualifikationen im kaufmännischen Bereich Branchenspezifische Angebote der Arbeitsmarktakteure Integrationslotsinnen und –lotsen bridge Komm auf Tour, Ausbildung in Sicht, Berlin braucht dich! bridge (Beratung, Begleitung, Matching) IQ-Netzwerk (Anerkennung ausl. Abschlüsse) S17-17767 S1717767_Antwort_Anlage