Drucksache 17 / 17 769 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 12. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2016) und Antwort Kampf gegen die Rockerkriminalität – Entwicklung des „Wettbüromordprozesses“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage beruht auf einer Stellungnahme des Präsidenten des Landgerichts Berlin, des Generalstaatsanwalts in Berlin und der Leiter der betroffenen Justizvollzugsanstalten. Wegen des laufenden Verfahrens wurde der Vorsitzende der zuständigen Strafkammer nicht um eine Stellungnahme gebeten. 1. Seit wann läuft der sogenannte „Wettbüromordprozess “ in Berlin? Zu 1.: Die Hauptverhandlung läuft seit dem 4. November 2014. 2. Was wird den möglichen Tatbeteiligten vorgeworfen ? Zu 2.: Neun der elf Angeklagten wird gemeinschaftlicher Mord, zwei weiteren Angeklagten Anstiftung zum Mord zur Last gelegt. 3. Wie viele Tatverdächtige sitzen seit wann in Untersuchungshaft und wie viele sind noch auf freiem Fuß? Zu 3.: Alle elf Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft ; sie wurden sukzessiv in der Zeit vom 17. Januar bis 14. April 2014 inhaftiert. Über eine eventuelle Fahndung nach möglichen weiteren Tatverdächtigen können aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben gemacht werden. 4. Wie viele Staatsanwälte und Strafverteidiger sind am Prozess beteiligt? Zu 4.: Die Sitzungsvertretung wird durch insgesamt vier Staatsanwälte wahrgenommen, wobei immer jeweils zwei an der Hauptverhandlung teilnehmen. Am Prozess sind 24 Strafverteidiger beteiligt. 5. Welche Anwaltskanzleien vertreten wie viele der jeweiligen Tatverdächtigen? Zu 5.: Im Strafverfahren werden Angeklagte durch einzelne Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, nicht aber durch Anwaltskanzleien vertreten. 6. Sind die Strafverteidiger bzw. Anwaltskanzleien durch andere Prozesse im Bereich der Organisierten Kriminalität mit dem Bezug zur Rockerkriminalität im Land Berlin bekannt und wenn ja in welcher Häufung? Zu 6.: Der Senat erhebt insoweit keine Daten. Nach Einschätzung des Generalstaatsanwalts in Berlin sind einige der Verteidigerinnen und Verteidiger in anderen Prozessen mit Bezug zur Rockerkriminalität aufgetreten. 7. Gab es verbale Entgleisungen von Strafverteidigern sowie Sanktionsmaßnahmen gegen diese während des laufenden Prozesses? Wenn ja, in welcher Form? Zu 7.: Derartige Vorfälle sind dem Senat nicht bekannt . 8. Wie viele Verhandlungstage sind derzeit für den „Wettbüromordprozess“ angesetzt? Zu 8.: Die Hauptverhandlung hat bisher an 85 Tagen stattgefunden, terminiert sind weiteren 59 Tage bis einschließlich 3. November 2016. 9. Wie viele Zeugen wurden bisher vernommen und wie viele stehen noch auf der Vernehmungsliste? Zu 9.: Bis zum 19. Januar 2016 hat die Kammer 87 Zeugen vernommen. Dem Senat ist nicht bekannt, wie viele Zeugen die zuständige Kammer noch laden möchte. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 769 2 10. Seit wann leitet der Vorsitzende Richter Verfahren mit Bezug zu Organisierter Kriminalität und wie viele waren es bisher? Zu 10.: Dem Senat ist nicht bekannt, seit wann der Vorsitzende Richter Verfahren mit Bezug zur organisierten Kriminalität leitet. 11. Wurden bei den Tatverdächtigen des „Wettbüromordprozesses “ Mobiltelefone sichergestellt in der Untersuchungshaft oder kann ausgeschlossen werden, dass sie Zugang zu solchen Geräten erhalten? 12. Welche Funde wurden bisher vermerkt? (Aufstellung nach Gegenständen und Menge erbeten.) Zu 11. und 12.: Bei einem Angeklagten wurde während der Untersuchungshaft zweimal ein Mobiltelefon sichergestellt, bei drei Angeklagten jeweils ein Mobiltelefon . 13. Waren die Tatverdächtigen des „Wettbüromordprozesses “ in der Zeit ihrer Untersuchungshaft gewalttätig oder sind durch aggressives Verhalten aufgefallen? (Aufstellung der entsprechenden Vorfälle erbeten.) 14. Welche Konsequenzen wurden bei solchem Fehlverhalten angeordnet? Zu 13. und 14.: Einer der Angeklagten hat einen Mitgefangenen körperlich angegriffen. Neben der Anordnung einer Disziplinarmaßnahme gemäß Nr. 61 Untersuchungshaftvollzugsgesetz Berlin (UVollzG Bln) wurde Strafanzeige erstattet. Zudem gab es zwei Beleidigungen gegenüber Mitarbeitenden der Justizvollzugsanstalten. Die gegen einen Gefangenen angeordnete Disziplinarmaßnahme wurde gemäß Nr. 62 (2) UVollzG Bln für einen Monat zur Bewährung ausgesetzt, da sich dieser entschuldigt hatte. Das zweite Disziplinarverfahren ist noch nicht abgeschlossen. 15. Welche konkreten Auswirkungen werden für das absehbare Ende des Prozesses und die möglichen Verurteilungen auf das Berliner Rockermilieu erwartet? Zu 15.: Der Senat kann nicht einschätzen, wann der Prozess beendet sein wird, ebenso wenig wie mögliche Urteile aussehen werden. Berlin, den 2. Februar 2016 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2016)