Drucksache 17 / 17 770 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 12. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2016) und Antwort Organisierte Kriminalität in Berlin – Netzwerke in der Flüchtlingsunterbringung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Berliner Senat bekannt, dass „kriminelle Clans“ bzw. Gruppen aus der Organisierten Kriminalität bewusst und zielgerichtet Immobilien im Land Berlin aufkaufen um diese dann für die Flüchtlingsunterbringungen zu nutzen? Zu 1.: Erkenntnisse zu einem zielgerichteten Ankauf von Immobilien zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung in Verbindung mit der Organisierten Kriminalität in Berlin liegen der Polizei Berlin derzeit nicht vor. 2. Wie bewertet der Senat den Bericht aus dem Nachrichtenmagazin Focus vom 14.11.2015 mit dem Titel „Arabische Clans vermieten Immobilien zu horrenden Preisen an Flüchtlinge“ und treffen die Aussagen zu (http://www.focus.de/politik/deutschland/organisiertekriminalitaet -arabische-clans-vermieten-immobilien-zuhorrenden -preisen-an-fluechtlinge_id_5087428.html)? Zu 2.: Es sind Einzelfälle bekannt, in denen Personen mit Migrationshintergrund Wohneigentum gegen Entgelt in gesetzlicher Höhe zur Verfügung stellen. Derartige Aktivitäten unterliegen keiner strafrechtlichen Sanktion. 3. Sind das LKA Berlin und andere Strafverfolgungsbehörden seit der Veröffentlichung des Artikels aktiv gewesen und wenn ja, seit wann und wie? Zu 3.: Im Rahmen polizeilicher Erkenntnisgewinnung bestanden bereits vor Erscheinen des Artikels regelmäßig Kontakte zu anderen Behörden, insbesondere den Bezirksämtern . Im Falle festgestellter möglicher Unregelmäßigkeiten ist ein entsprechender Informationsaustausch gewährleistet. Sollten der Polizei Berlin Fälle bekannt werden, die ordnungs- oder strafrechtlich relevant sind, werden entsprechende Ermittlungen gemäß gesetzlicher Aufgabenzuweisung eingeleitet. 4. Kann bestätigt werden, dass bewusst Strohmänner und Strohfrauen für den Kauf der Immobilien eingesetzt wurden? Zu 4.: Nein. 5. Können die Kaufverträge nachträglich rückabgewickelt werden? Zu 5.: Eine etwaige Rückabwicklung von Kaufverträgen ist abhängig vom Einzelfall. 6. Wie viele Fälle bzw. Verdachtsfälle sind dem LKA Berlin seit 2014 bis heute bekannt? (Aufstellung nach Monaten und Bezirken erbeten.) Zu 6.: Da der Ankauf und die Vermietung strafrechtlich nicht relevant sind, erfolgt auch keine statistische Erfassung der Sachverhalte. 7. Wurde in den bekanntgewordenen Fällen Geldwäsche betrieben? Zu 7.: Darüber liegen keine Erkenntnisse vor. 8. Ist das LaGeSo nach der Veröffentlichung des Artikels den Hinweisen nachgegangen und wurde die Zahlung an die betreffenden Vermieter eingestellt? Zu 8.: Da weder in dem zitierten Pressebericht konkrete Hinweise auf das in Rede stehende Objekt enthalten sind noch entsprechende Informationen anderweitig an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) vermittelt wurden, war eine weitergehende Sachaufklärung durch das LAGeSo bisher nicht möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 770 2 9. Welche Maßnahmen wurden seit 2015 ergriffen, um diesem Treiben der Organisierten Kriminalität ein Ende zu setzen? Zu 9.: Konkrete Anhaltspunkte für strafbares Verhalten im Zusammenhang mit dem Ankauf von Immobilien durch Straftäterinnen und Straftäter, die der Organisierten Kriminalität zugerechnet werden, gibt es derzeit nicht. Berlin, den 02. Februar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2016)