Drucksache 17 / 17 779 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 20. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2016) und Antwort Warum keine eigene Lehrerentgeltordnung für Berlin? Weitere Fragen! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wurde der Beschluss auf der Mitgliederversammlung der TdL gefällt und wie lautet er im Wortlaut? 2. Wie hat sich das Land Berlin bei der Abstimmung verhalten und wie begründet das Land Berlin sein Abstimmungsverhalten ? 3. Plant das Land Berlin einen Antrag auf der kommenden Mitgliederversammlung der TdL, der beinhaltet, dass das Land Berlin mit Zustimmung der Mitgliederversammlung zukünftig einen eigenen Tarifvertrag für die Lehrkräfte verabschieden kann? Wenn nein, warum nicht? Zu 1. bis 3.: Die Fragen stehen in einem inhaltlichen Zusammenhang und werden daher zusammengefasst beantwortet. In TOP 3 der Niederschrift über die 7./2013 Sitzung der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 4. bis 6. Juni 2013 ist u. A. Folgendes ausgeführt: „Im Hinblick auf das Bestreben der GEW, die Landesregierungen zu Verhandlungen über die Eingruppierung der Lehrkräfte aufzufordern, beschließt die Mitgliederversammlung der TdL einstimmig und ohne Enthaltung: - Gesprächspartner und Tarifvertragspartei für eine Entgeltordnung für Lehrkräfte ist ausschließlich die TdL. - Landesbezogenen Tarifverhandlungen zu diesem Thema wird eine eindeutige Absage erteilt.“ Zuletzt hat die Mitgliederversammlung der TdL in ihrer 10./2015 Sitzung am 16./17. Dezember 2015 die Forderungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zu Tarifverhandlungen im Land Sachsen und im Land Berlin erörtert und an ihrem in der 7./2013 Sitzung gefassten Beschluss festgehalten. Nicht zuletzt auf Wunsch der Gewerkschaften hat das Land Berlin durch seinen Wiedereintritt in die TdL die tarifpolitische Grundsatzentscheidung getroffen, den in den Ländern geltenden Flächentarifverträgen auch im Land Berlin wieder unmittelbare Geltung zu verschaffen. Das Land Berlin hat sich bei der Abstimmung an diese Grundsatzentscheidung gehalten und Tarifverhandlungen durch die TdL zu dem zentralen Thema der Eingruppierung der Lehrkräfte den Vorrang eingeräumt. Der Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV-EntgO-L) wurde in langwierigen Verhandlungen und Arbeitsgruppen , in denen auch Mitglieder der GEW-Landesverbände vertreten waren, ausgehandelt. Durch diesen Tarifvertrag wurden die unterschiedlichen Arbeitgeberrichtlinien der einzelnen Länder erstmals auf eine gemeinsame Grundlage gestellt. Die GEW – Landesverband Berlin - zog sich jedoch frühzeitig aus den Verhandlungen auf Bundesebene zurück. Offenbar hat die GEW – Landesverband Berlin - kein Interesse an einer bundesweit gültigen Entgeltordnung und strebt stattdessen einen Berliner Sonderweg an. Der TV EntgO-L wird im Land Berlin auf alle Lehrkräfte - unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit – angewendet. Er ist ein Einstieg und eine Chance, in künftigen Tarifverhandlungen auf dieser Basis weiter zu verhandeln. Er bringt Verbesserungen für mehr als 4.500 tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Die darin enthaltene Angleichungszulage stellt einen Einstieg in die von der GEW geforderte „Paralleltabelle“ (Besoldungsgruppe A 10 = Entgeltgruppe 10, Besoldungsgruppe A 11 = Entgeltgruppe 11 usw.) dar und durch Besitzstandsregelungen wird eine Verschlechterung für eine sehr kleine Gruppe von vorhandenen Lehrkräften verhindert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 779 2 Es ist nicht geplant, einen Antrag für einen eigenen Tarifvertrag für die Lehrkräfte in der Mitgliederversammlung der TdL zu stellen. Die getroffene tarifpolitische Grundsatzentscheidung besteht weiterhin fort. Darüber hinaus hat das Land Berlin als Arbeitgeber zu berücksichtigen , dass Berliner Lehrkräfte als Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger derzeit deutlich besser bezahlt werden als ihre angestellten Kolleginnen und Kollegen in den übrigen Bundesländern. Sie werden auch besser bezahlt als die meisten anderen akademisch ausgebildeten Beschäftigten des Landes Berlin; eine weitere Besserstellung einer einzelnen Berufsgruppe gegenüber allen anderen Beschäftigten des Landes Berlin ist vor diesem Hintergrund nicht zu begründen. Berlin, den 01. Februar 2016 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Feb. 2016)