Drucksache 17 / 17 780 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 19. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2016) und Antwort Sofortmittel für Flüchtlingsarbeit im Jahr 2015 – Verstetigung für 2016/17 erfolgt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit hat der Senat nach Beschlussfassung über den Landeshaushalt 2016/17 Maßnahmen, die im August 2015 im Umfang von 3 Millionen Euro aus Sofortmitteln finanziert wurden, für das Jahr 2016 und für das Jahr 2017 verstetigt? 2. Welche der in der Vorlage an den Hauptausschuss Rote Nummer 2314A (23.10.2015) genannten Maßnahmen und deren Finanzierungen im Bereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft werden 2016 und 2017 - in gleichem finanziellen Umfang fortgeführt, - in finanziell verändertem Umfang (Begründung erbeten ) fortgeführt, - aus welchem Grunde nicht fortgeführt bzw. - sind mit welcher Begründung neu bzw. ersatzweise hinzugekommen? Zu 1. und 2.: Es wird angestrebt, alle Maßnahmen, die aus den 3 Millionen Euro Sofortmitteln finanziert wurden, für die Jahre 2016 und 2017 zu verstetigen. Eine Abstimmung über die Fortführung der einzelnen Maßnahmen, die in der Vorlage an den Hauptausschuss dargestellt sind, bzw. eine Neuaufnahme von Maßnahmen ist noch nicht in Gänze erfolgt. 3. Mit welcher Begründung wurde die aus den Sofortmitteln des Senats unterstützte Förderung der Familienzentren (Landesprogramm) zur Weiterentwicklung ihres Angebots für geflüchtete Familien (der Umfang der Sofortmaßnahme betrug für 2015 insgesamt 480.000 Euro) eingestellt? Zu 3.: Auch über die zusätzlichen Unterstützungsangebote der Familienzentren des Landesprogrammes für Familien mit Fluchterfahrung wird dabei entschieden werden. Gegenwärtig werden die Verfahren mit den bezirklichen Jugendämtern und den Trägern der Familienzentren des Landesprogramms abgestimmt. Dabei werden die Erfahrungen aus der Durchführung der Sofortmaßnahmen aus 2015 berücksichtigt. Berlin, den 08. Februar 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2016)