Drucksache 17 / 17 788 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) vom 20. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2016) und Antwort Terminchaos bei Bürgerämtern – Wer kommt für Mehrkosten der Berliner/-innen auf? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wenn eine Berlinerin ihren Wohnsitz wechselt und daraufhin bei ihrer Telefongesellschaft einen Umzug des Anschlusses beantragt, diese dazu eine Anmeldebescheinigung für den neuen Standort des Anschlusses (die neue Wohnung) verlangt, welche wiederum nicht vorgelegt werden kann, weil ein Termin erst Wochen später verfügbar war und die Kundin nun zwei Telefonanschlüsse bezahlen muss (alte Wohnung und neue): Wer hat dann die Mehrkosten für die Berlinerin verursacht? 2. Muss nach Ansicht des Senats in Fällen wie diesem , die dem Terminchaos bei Bürgerämtern geschuldet sind, nach dem Verursacherprinzip der Senat nicht auch für die entstandenen Mehrkosten der Bürgerinnen und Bürger aufkommen? Wer ist der dafür zuständige Anzusprechende ? 3. Was unternimmt der Senat, um z.B. Telefongesellschaften auf den personellen Notstand in den Berliner Bürgerämtern hinzuweisen und auf Kulanz gegenüber Kundinnen und Kunden in Berlin zu drängen? Zu 1., 2., 3.: Da ein Umzug in der Regel mehrere Monate im Voraus feststeht, ist es jeder Bürgerin/jedem Bürger möglich, sich rechtzeitig um einen Termin im Bürgeramt zu bemühen. Damit können die dargestellten Mehrkosten durch Eigeninitiative vermieden werden. 4. Wann können Berlinerinnen und Berliner wieder davon ausgehen, ihre gesetzliche Anmeldepflicht zeitnah erfüllen zu können, auf die sich ja offensichtlich auch Dienstleistende verlassen? Zu 4.: Die Bezirke arbeiten gemeinsam mit dem Senat kontinuierlich an der Verbesserung der Situation in den Bürgerämtern. Neben der umfangreichen personellen Aufstockung wird dem Rückstau in den Bürgerämtern auch auf organisatorischem Wege begegnet. Besonderes Augenmerk wird derzeit – zur Absicherung der Abgeordnetenhauswahl 2016 – auf die zügige Bearbeitung von An- und Ummeldebegehren der Bürgerinnen und Bürger gelegt. Berlin, den 01. Februar 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2016)