Drucksache 17 / 17 792 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Rainer-Michael Lehmann (SPD) vom 21. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Januar 2016) und Antwort Sprachkurse für Geflüchtete - Sprachkompetenz und Integration von Geflüchteten verbessern - Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Angebote an Sprachkursen für Geflüchtete hält das Land Berlin vor und von wem werden diese im Einzelnen durchgeführt/organisiert? Gibt es hier koordinierende /parallel laufende Angebote? Zu 1.: In Berlin werden aus Landesmitteln Basissprachkurse für Geflüchtete finanziert. Sie werden im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung von den Volkshochschulen eigenverantwortlich organisiert. Darüber hinaus stehen Landesmittel für berufsbezogene Sprachförderung bereit, die aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanziert werden. Für beide Berliner Angebote ist der Integrationsbeauftragte zuständig. Das Sprachkursangebot des Bundes umfasst die Integrationskurse sowie das ESF-BAMF-Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung. Beide Angebote werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt. Die Landesförderung erfolgt ausschließlich subsidiär für Personen, die keine Berechtigung zur Teilnahme an vom Bund finanzierten Sprachkursen haben. Diese Abgrenzung gewinnt an Bedeutung durch die Öffnung der Integrationskurse für Geflüchtete im Asylverfahren aus Herkunftsländern mit bundesweit hoher Schutzquote, die sich nicht im Dublin-Verfahren befinden. Der Integrationsbeauftragte steht zur Abstimmung und Optimierung des Sprachkursangebots für Geflüchtete in Berlin in regelmäßigem Austausch mit dem Bund sowie den Sprachkursträgern. 2. Welche Voraussetzungen müssen geflüchtete Menschen erfüllen, um an den vorgehaltenen Sprachkursen teilnehmen zu können? Zu 2.: Es können Berliner Geflüchtete gefördert werden , die keiner Schulpflicht unterliegen und keine Berechtigung zur Teilnahme an einem anderen, aus öffentlichen Mitteln geförderten, kostenlosen Deutschkurs haben. 3. Wer stellt welche Bescheinigung in Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen von Sprachkursen für Geflüchtete aus? 4. Welche Sprachkurse für geflüchtete Menschen werden in Berlin auch ohne Ausstellung einer Bescheinigung angeboten Zu 3. und 4: Für die vom Land Berlin finanzierten Deutschkurse für Geflüchtete bedarf es zur Zulassung keiner Vorlage einer Bescheinigung anderer Behörden oder Träger. Die Zulassungsvoraussetzungen werden von den Volkshochschulen bzw. Sprachkursträgern selbst geprüft. Für die Integrationskurse des Bundes bedarf es entweder einer Zulassung durch das BAMF, einer Verpflichtung zur Teilnahme durch das Jobcenter oder durch die Ausländerbehörde. Auch Geflüchtete im Asylverfahren aus Ländern mit bundesweit besonders hoher Schutzquote haben keinen Anspruch eine Teilnahme. Sie sind nur berechtigt, im Rahmen freier Plätze die Zulassung beim BAMF zu beantragen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 792 2 Die Förderregularien des ESF-BAMF-Programms zur berufsbezogenen Sprachförderung sehen vor, dass Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über die Netzwerke, die aus dem ESF-Förderprogramm „Integrationsrichtlinie Bund – Handlungsschwerpunkt Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen (IvAF)“ – in Berlin die Berliner Netzwerke für Bleiberecht bridge - zu den Sprachkursträgern des Programms gelotst werden. Die Netzwerke stellen entsprechende Meldebögen nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen aus. Berlin, den 5. Februar 2016 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2016)