Drucksache 17 / 17 793 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 21. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Januar 2016) und Antwort Entwicklung neuer Leitlinien für die Wohnungslosenhilfe – was tut der Senat? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Akteure und Akteursgruppen wurden bisher bei der Erarbeitung neuer Leitlinien für die Wohnungslosenhilfe eingebunden, wie ist diese Einbindung erfolgt und welche Ergebnisse wurden erzielt? 2. Wie wurden die Sozialen Träger und Verbände der Wohlfahrtspflege bei der Entwicklung einbezogen? 3. Fanden seit der Vorstellung eines Entwurfs für die neuen Leitlinien im Jahr 2015 weitere Treffen zum Thema statt, bei denen die Bezirke einbezogen wurden? 4. Haben sich die einzelnen Senatsressorts über den Entwurf bereits verständigt und geeinigt und wurde der Entwurf daraufhin überarbeitet?? 5. Sind für die Fortentwicklung der Leitlinien paritätisch besetzte Arbeitsgruppen geplant, um dieses große Themenfeld mit allen Beteiligten – Bezirke, Soziale Träger und Betroffenen-Verbände - zu diskutieren bzw. neue Leitlinien zu erarbeiten? 6. Wurde aufgrund aktueller Beratungsprozesse schon ein neuer Entwurf für die Leitlinien erstellt bzw. wann wird ein überarbeiteter Entwurf veröffentlicht? 7. Wie steht der Senat zum Vorschlag des „AK Wohnungsnot “, eine interaktive Beteiligungs-Online-Plattform einzurichten, um eine breite und öffentliche Beteiligung sicher zu stellen? Zu 1. bis 7.: Der Berliner Senat erarbeitet die Fortschreibung der „Leitlinien zur Wohnungslosenhilfe/ - politik“ in der Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und hat dazu ein Eckpunktepapier entwickelt. Dieses hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales den unterschiedlichen Verwaltungen in ihren jeweiligen fachspezifischen Zuständigkeiten und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kommuniziert und konkrete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benannt bekommen. Die Weiterentwicklung und Konkretisierung des bestehenden Eckpunktepapiers wurde durch diese umfangreiche Beteiligung von Senatsverwaltungen und Bezirken sowie Verbänden und weiteren beteiligten Organisationen und Expertinnen und Experten eingeleitet. Das Ausgangskonzept wurde bereits bei der Sitzung der für Soziales zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte diskutiert und zusätzlich in der Runde der Sozialamtsleitungen vorgestellt. Für das weitere Beteiligungsverfahren besteht eine aktuelle Zeitplanung, die im ersten Quartal 2016 vorerst 10 Schwerpunktgespräche mit Verbänden und beteiligten Verwaltungen vorsehen. Davon sind bereits drei Gespräche geführt worden, die Restlichen sind terminiert. In welchem Umfang die Notwendigkeit darüber hinausgehender Abstimmungsgespräche besteht, kann erst nach Abschluss der bereits terminierten ersten Gesprächsrunden festgestellt werden. Unabhängig davon ist die weiterführende Einbeziehung der Bezirke sowie unterschiedlicher Interessenvertretungen wie z. B. des Arbeitskreises Wohnungsnot bereits vorgesehen. Bei den bisher geführten Gesprächen zeigt sich insgesamt grundsätzliches Einvernehmen über die im Entwurf vom 18.05.2015 aufgeführten Themenkomplexe. Alle bisher beteiligten Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner sprechen sich ausdrücklich für die Fortsetzung des eingeschlagenen Verfahrens einer breit angelegten Beteiligung in Form von themenzentrierten Abstimmungsrunden in arbeitsfähigen Gruppengrößen aus. Nur diese Vorgehensweise kann praxistaugliche Ergebnisse sicherstellen. 8. Wird der Senat für die Erarbeitung neuer Leitlinien noch eine genaue Bedarfsplanung für Angebote der Wohnungslosenhilfe erarbeiten und wann und in welchen Rahmen plant er diese zu veröffentlichen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 793 2 9. Wird der Senat bei den Leitlinien auch eine Priorisierung von Maßnahmen vornehmen und falls ja, wie sieht diese aus? 10. Inwiefern spielt der steigende Bedarf von Frauen, Kindern und Familien eine Rolle im aktuellen Leitlinienentwurf des Senats? Zu 8. bis 10.: Der Senat plant mit den „Leitlinien der Wohnungslosenhilfe/-politik“ im Ergebnis eine Bedarfsplanung für die unterschiedlichen Angebots- /Versorgungssegmente der Wohnungslosenhilfe zu erarbeiten. Dieses beinhaltet unter anderem die niedrigschwelligen Hilfen im Integrierten Sozialprogramm - ISP und der Bezirke, die ordnungsbehördlichen Unterbringung und die personenzentrierten Leistungen nach § 67 SGB XII. Die Überprüfung zielgruppenspezifischer Bedarfe und die Priorisierung von Maßnahmen erfolgt bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Dies zeigt sich insbesondere aktuell bei der Erweiterung der niedrigschwelligen Projekte im ISP. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales nimmt in einem ständigen Prozess eine Bedarfsplanung für Angebote vor. Die Nachsteuerung der Angebote erfolgt dann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die bestehenden Notübernachtungen weisen bereits seit Jahren einen Frauenanteil von über 20 % auf (2014: 23 %). Aufgrund der besonderen Bedarfslage wird das Angebotssegment darüber hinaus deutlich erweitert. Im Rahmen des Doppelhaushalts 2016/2017 wird der Angebotsbereich der Notübernachtung für Frauen auf rd. 30 Plätze mit drei Trägern ausgebaut. Auch der gemischtgeschlechtliche Bereich wird von einem auf zwei Notübernachtungen ausgebaut. Die Kapazitäten der Notübernachtung steigen damit um knapp 50 Plätze (60 %). Das Segment für Frauen wird verdreifacht. Die Angebotsnachsteuerung wurde von den Akteurinnen und Akteuren in den unter 1. bis 8. aufgeführten Schwerpunktgesprächen ausdrücklich begrüßt. Sich daraus ergebende Erkenntnisse aus den Gesprächen fließen auch zu diesem Zeitpunkt in die konzeptionelle Ausgestaltung unmittelbar ein. Hinsichtlich der besonderen Bedarfe von Familien und Alleinstehenden mit Kindern besteht das vorrangige Ziel, diese mit Wohnraum zu versorgen. Da dies aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes zunehmend schwieriger geworden ist, müssen die Bezirke im Rahmen der Gefahrenabwehr auch auf ordnungsrechtliche Unterbringungen zurückgreifen. Der Senat unterstützt, dass in Fällen von bekannten Wohnungsnotlagen von Familien oder Alleinstehenden mit Kindern die zuständigen bezirklichen Jugendämter einbezogen werden, um alle möglichen Unterstützungsleistungen im Rahmen des SGB VIII zu prüfen und ggf. einzuleiten. Diese Haltung soll auch in den Leitlinien der Wohnungslosenhilfe /-politik deutlich zum Ausdruck kommen. Dazu findet mit der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Wissenschaft im Rahmen der oben angeführten Schwerpunktgespräche ein konkreter Fachaustauch statt, um die Situation für die betroffenen Kinder zu verbessern. 11. Wann wird eine endgültige Fassung der neuen Leitlinien der Wohnungslosenpolitik dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Beratung vorgelegt werden? 12. Welchen Zeitplan hat der Senat sich insgesamt zur abschließenden Erarbeitung und Verabschiedung neuer Leitlinien gesetzt - nachdem das ursprüngliche Ziel des Senats, diese bis zum 1.Quartal 2015 vorzulegen nicht mehr einzuhalten ist (Bitte in einem detaillierten tabellarischen Projektplan darstellen)? Zu 11. und 12.: Die Fortschreibung der Leitlinien ist als Prozess angelegt. Die Vorplanungsphase ist abgeschlossen . Zum aktuellen Zeitpunkt wird die Entwurfsphase in Verbindung mit der Beteiligung der relevanten Akteurinnen und Akteure realisiert. Die aktuelle Phase des Entwurfs - und Beteiligungsprozesses in Verbindung mit der Einbeziehung externer Interessengruppen sowie des oben skizzierten Vorgehens bei der Erstellung und Weiterentwicklung der Leitlinien erfolgt dabei grundsätzlich ergebnisoffen . Darauf folgt die Phase zur Klärung der Voraussetzungen und Bestandsaufnahme, bevor die Phase der Erprobung und Umsetzung vorgesehen ist. Es ist beabsichtigt, einen Fortschrittsbericht zum Anfang des 2. Quartals vorzulegen. Aus dem Umsetzungsstand soll nach ca. 1 Jahr die Evaluation der fortgeschriebenen Leitlinien der Wohnungslosenhilfe / Wohnungslosenpolitik erfolgen, um einerseits den Erfolg zu überprüfen und andererseits mögliche Nachjustierungen zu veranlassen. 13. Wer sind die Projektkoordinator/-innen bzw. welche Stellen sind für die komplexe Koordination und Projektsteuerung bezüglich der Neuausrichtung der Leitlinien zuständig? Zu 13.: Die Fortschreibung der Leitlinien erfolgt im Rahmen des bestehenden Geschäftsverteilungsplans und wird vom Fachbereich für Wohnungslosenhilfe umgesetzt . Diese erfolgt im fortlaufenden Prozess und wird nicht als Projekt im Sinne des Leitfadens für Projekte in der Berliner Verwaltung realisiert. Berlin, den 08. Februar 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2016)