Drucksache 17 / 17 796 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 22. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2016) und Antwort Objekte zur Flüchtlingsunterbringung (III): Ehemaliges Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in der Thielallee Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele geflüchtete Menschen sind derzeit in welchen Gebäuden/Gebäudeteilen des ehemaligen Standorts des Bundesinstituts für Risikobewertung in der Thielallee untergebracht? 2. Wie viele Gebäude/Gebäudeteile des ehemaligen Standorts des Bundesinstituts für Risikobewertung in der Thielallee stehen derzeit leer? Zu 1. und 2.: Am Standort des ehemaligen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in der Thielallee, 14195 Berlin sind derzeit in zwei Gebäuden (Haus 8 und Haus 9, Erdgeschoss) 311 Personen untergebracht (Stand: 02.02.2016). Auf dem weitläufigen Campusareal stehen gegenwärtig 8 Häuser leer (Haus 1 und 6 sowie 10 bis 15). 3. Gibt es Pläne bzw. Beschlüsse des Senats in weiteren Gebäuden/Gebäudeteilen des ehemaligen Standorts des Bundesinstituts für Risikobewertung in der Thielallee geflüchtete Menschen unterzubringen und was ist der Stand der Gespräche darüber mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)? 4. Welche konkreten weiteren Gebäude/Gebäudeteile des ehemaligen Standorts des Bundesinstituts für Risikobewertung in der Thielallee sollen zukünftig zur Flüchtlingsunterbringung genutzt, und wie viele Plätze sollen dort jeweils auf welchem Standard geschaffen werden? 5. Welche Art von Unterkunft (Sammelunterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschafts- /Notunterkunft oder Appartements/Wohnungen) soll in den Gebäuden/Gebäudeteilen des ehemaligen Standorts des Bundesinstituts für Risikobewertung in der Thielallee jeweils geschaffen werden? 6. Welcher Personenkreis soll dort untergebracht werden? 7. Wann sollen weitere Gebäude/Gebäudeteile eröffnen ? Zu 3. bis 7.: Der Standort Thielallee bietet aufgrund seiner Lage und Struktur die Möglichkeit, einen integrierten Standort mit kommunalen Angebots- und Versorgungsstrukturen zu entwickeln. Am Standort sind verschiedene Unterbringungsformen möglich. So könnten hier Aufnahmeeinrichtung und Gemeinschaftsunterbringung sowie die Versorgung unbegleiteter Minderjähriger entwickelt werden. Die Weitläufigkeit des Areals sowie die bereits vorhandene Campusstruktur sind dabei Grundlage , um neben der organisierten Unterbringung zusätzliche Versorgungsstrukturen wie medizinische Versorgung, Sprache, Bildung, Beschäftigung, Kultur und Familie in Abstimmung mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu etablieren. Die weitere Entwicklung und Planung des Standortes unter Einbindung der erforderlichen Beteiligten erfolgt derzeit. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat alle ungenutzten Gebäude des Standorts im September 2015 für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung gestellt. Die Häuser 6 sowie 10 bis 15 sind seit November 2015 für die Unterbringung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge reserviert. Haus 1 befindet sich derzeit in der Herrichtung zur Notunterkunft und soll voraussichtlich im April 2016 in Betrieb genommen werden. 8. Wer soll gegebenenfalls Betreiber der Unterkunft werden? 9. Ist bereits ein Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Heimbetreibers eingeleitet worden? Wenn ja, was ist der aktuelle Stand? Wenn nein, wann ist die Ausschreibung geplant? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 796 2 Zu 8. und 9.: Für die Betreuung der in Haus 8 und 9 untergebrachten Personen wurde im Rahmen eines abgeschlossenen Vergabeverfahrens die Sanctum Homes GmbH als Betreiberin ausgewählt. Nach Abschluss der Planungen für die Ausweitung der Unterbringungsmöglichkeiten auf weitere Gebäude ist ein anschließendes Vergabeverfahren für den Betrieb vorgesehen. 10. Wann erging der Auftrag an die Berliner Immobiliengesellschaft (BIM), die Gebäude als Flüchtlingsunterkunft zu ertüchtigen? 11. Seit wann werden die Gebäude ertüchtigt und was ist der aktuelle Stand? 12. Mit welchen baulichen Veränderungen ist die BIM beauftragt worden und in welchem Kosten- und Zeitrahmen sollen diese erfolgen? Zu 10. bis 12.: Die Häuser 8 und 9 wurden erstmals im September 2015 besichtigt und sofort durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) als Notunterkunft in Betrieb genommen. Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) wurde beauftragt, die baurechtlich erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Diese wurden mit dem Einzug der unterzubringenden Personen begonnen und sollen nach derzeitigem Planungsstand innerhalb eines halben Jahres nach Inbetriebnahme abgeschlossen sein. Die Kostenkalkulation für die Gesamtmaßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Vorprüfung von Haus 1 begann im Oktober 2015. Die Beauftragung der BIM erfolgte Mitte Dezember 2015. Sie enthielt den Auftrag, die baurechtlich erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Die Herrichtung des Gebäudes hat in der 3. Kalenderwoche 2016 begonnen. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich nach der derzeitigen noch nicht vollständigen Kostenschätzung auf 450.000 bis 500.000 Euro netto. Berlin, den 11. Februar 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2016)