Drucksache 17 / 17 798 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 20. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2016) und Antwort Das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis – Bilanz 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurden 2015 an öffentliche Stellen des Landes Berlin und andere unter das IFG fallende Einrichtungen gestellt? In wie vielen Fällen wurde dabei eine Auskunft erteilt, eine Teilauskunft erteilt oder der Antrag abgelehnt? Bitte um Einzelaufschlüsselung nach den angefragten Behörden bzw. anderen Stellen. 4. In wie vielen Fällen wurden Anträge vom Antragsteller zurückgezogen? Bitte um Einzelaufschlüsselung, inwieweit Gründe für das Zurückziehen angegeben wurden . Zu 1. und 4.: Ich bitte, die Antworten zu diesen Fragen aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Soweit bei einzelnen öffentlichen Stellen in dem genannten Zeitraum keine Anträge gestellt wurden, sind sie nicht in der Übersicht aufgeführt. Darüber hinaus werden Anfragen auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nicht in jedem Fall dokumentiert. Die Antworten sind daher nicht erschöpfend. Die Häufung von Anträgen in den Bezirken geht auf Auskünfte des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes und des Umwelt- und Naturschutzamtes zurück. Öffentliche Stellen Anfragen 2015 insgesamt Auskunft Teilauskunft Ablehnung Anfrage (a) zurückgezogen, (b) nicht weiter verfolgt oder (c) offen Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit 8 1 2 2 3 (a) 1 (Erledigung der Angelegenheit für die antragsstellende Person) (b) 2 (wegen Gebühr) Senatsverwaltungen Senatskanzlei 4 2 2 Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten 2 1 1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 23 12 7 1 3 (a) 1 (c) 2 Senatsverwaltung für Finanzen (einschließlich Finanzämter) 280 70 13 97 100 (a) 97 (b) 3 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 23 13 4 2 4 (a) 1 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 798 2 (c) 3 Recherche dauert an Senatsverwaltung für Inneres und Sport 9 3 3 3 (a) 1 wegen Gebühr (b) 1 gewünschte Unterlagen nicht vorhanden 1 Abgabe an die zuständige Behörde Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (einschließlich Gerichte und Staatsanwaltschaften) 51 7 8 26 10 (a) 2 (b) 7 (c) 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 290 286 2 1 (c) 1 Senatsverwaltung für Wirtschaft , Technologie und Forschung 5 2 1 2 Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf 475 475 Friedrichshain-Kreuzberg 3950 3946 (a) 4 (3: Grund unbekannt; 1: Verzug ins Ausland) Lichtenberg 1017 881 3 (a)133 Marzahn-Hellersdorf 262 260 1 (b) 1 Mitte 1907 1896 2 9 (a) 3 (c) 6 [4 Widerspruchsverfah - ren; 2 Klageverfahren ] Neukölln 1990 1967 23 Pankow 2172 1945 3 2 222 Reinickendorf 2200 2071 2 4 123 (b) 122 nicht z. Termin erschienen (c) 1 Spandau 3 2 1 Steglitz-Zehlendorf 2690 2689 1 Tempelhof-Schöneberg 33 32 1 wegen Gebühr Treptow-Köpenick 519 517 2 (b) 1 Grund unbekannt (c) 1 schwierige Recherche Sonstige Polizeipräsident in Berlin 32 14 7 8 (b) 3 wegen Gebühr Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten 2 1 1 Verwaltungsakademie Berlin 1 (c) 1 Gebühr noch nicht gezahlt Landesverwaltungsamt Berlin 2 1 1 Deutsche Klassenlotterie Berlin 1 1 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 798 3 Stiftung Deutsche Klassenlotterie 1 1 Handwerkskammer 1 (b) 1 Informationen waren bereits auf Internetseite veröffentlicht Arbeitsgerichtsbarkeit 1 1 Investitionsbank Berlin 2 1 1 Berliner Verkehrsbetriebe 3 1 1 1 Berliner Wasserbetriebe 7 5 2 Berliner Stadtreinigungsbetriebe 1 1 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder 4 3 1 Charité - Universitätsmedizin Berlin 2 (b) 2 Hochschulen 16 10 2 4 (a) 3 (b) 1 Gründe für das Zurückziehen von Anträgen wurden überwiegend nicht angegeben. 2. Wie verteilen sich die stattgegebenen Anträge auf Auskunft bzw. Einsicht nach dem IFG auf die in der Verwaltungsgebührenordnung definierten Kategorien? Zu 2.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Die Übersicht enthält die Fälle, die erfasst worden sind. Kategorie nach Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung Anzahl insgesamt Mündliche Auskunft 888 Einfache schriftliche Auskunft 5702 Umfangreiche schriftliche Auskunft 385 Schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht 36 Einfache Akteneinsicht 8068 Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 34 Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 2 Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Akteneinsicht oder Aktenauskunft, je Fotokopie 3795 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 798 4 3. In wie vielen Fällen fanden Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen zu diesen Anträgen statt und inwieweit waren diese erfolgreich? Zu 3.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Widersprüche Verfahrensausgang Insgesamt: 57 Abhilfe 5 Teilstattgabe 1 Zurückweisung 29 Rücknahme 3 Offen 19 5. In wie vielen Fällen wurde der Beauftragte für Informationsfreiheit von Menschen angerufen, die ihre Rechte nach dem IFG aufgrund einer nicht oder unzureichend erteilten Auskunft bzw. Einsicht verletzt sahen? 6. In wie vielen der von Frage 5 erfassten Fälle wurde der Beauftragte tätig, indem er eine Empfehlung zu einer anderen Handhabung des IFG aussprach? Inwieweit wurde dies umgesetzt? Zu 5. und 6.: Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) wurde in 53 dokumentierten Fällen und zusätzlich in geschätzten (nicht dokumentierten ) 125 Fällen angerufen. In 29 der 53 dokumentierten Fälle wurde eine Empfehlung zu einer Handhabung des IFG ausgesprochen; in 23 Fällen wurde die Empfehlung umgesetzt. 7. In wie vielen Fällen wurde ein Antrag nach dem IFG abgelehnt bzw. nur eine Teilauskunft erteilt auf Grundlage von (einzeln aufgeschlüsselt) a. § 6 IFG (Schutz personenbezogener Daten) b. § 7 bzw. § 7a IFG (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ) c. § 9 IFG (Schutz besonderer öffentlicher Belange, der Rechtsdurchsetzung und der Strafverfolgung) d. § 10 IFG (Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses ) e. § 11 IFG (Gefährdung des Gemeinwohls) f. § 2 IFG, insoweit die angefragte Stelle nicht im Anwendungsbereich des IFG liegt g. anderer Ausnahmen (aufgeschlüsselt) Zu 7.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Je nach Sachverhalt waren für die Ablehnungen und Teilauskünfte über einzelne Vorgänge Mehrfachnennungen erforderlich. Rechtsgrundlage für die (Teil-) Ablehnung nach IFG Fallzahlen Ablehnungen Fallzahlen Teilauskünfte § 6 77 24 § 7 bzw. 7a 5 18 § 9 5 1 § 10 8 10 § 11 1 2 § 2 14 2 Sonstige Information nicht vorhanden, Rechtsmissbrauch: 6 50 (Keine Vollmacht : 17 Nichtzahlung Gebühr: 15 § 17: 1 Nicht antragsberechtigt : 2 Fehlende Zuständigkeit :1 §§ 1, 3 IFG: 6) 7 (§ 3 IFG: 2) 8. Plant der Senat, in Zukunft eine offizielle Statistik über die Wahrnehmung des IFG zu erstellen und zu veröffentlichen , wie es z.B. für das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Praxis ist! Wenn nicht, wieso nicht? Zu 8.: Nein. Die Erstellung einer Statistik und deren Veröffentlichung ist nicht erforderlich. Berlin, den 5. Februar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)