Drucksache 17 / 17 808 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 19. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2016) und Antwort Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? II - Einsatz von fest installierten Lesegeräten in Berliner Bussen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen. Für die Anwendung der VBB 1 -fahrCard tragen die Verkehrsunternehmen die alleinige unternehmerische Verantwortung. Aus diesem Grunde hat der Senat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1 a (1. Teil): Hatte die BVG die Speicherung von Bewegungsdaten und das Anlegen von Bewegungsprofilen geplant? Wenn ja, seit wann war dies in Planung? Antwort zu 1 a (1. Teil): Die BVG hat hierzu übermittelt : „Nein, die Speicherung von Bewegungsdaten und das Anlegen von Bewegungsprofilen hat die BVG nicht geplant .“ Frage 1 a (2. Teil): Wenn nein, wie erklärt sich die nun die bekannt gewordene Speicherfunktion von Bewegungsdaten ? Antwort zu 1 a (2. Teil): Die BVG hat hierzu übermittelt : „Bei der angesprochenen Speicherfunktion handelt es sich technisch im Rahmen des Kernapplikationsstandards um ein Logbuch, das dem Fahrgast Auskunft über die letzten zehn getätigten Aktionen mit seinem (((eTicket geben kann. Die Anwendung dieser Servicefunktion des Kernapplikationsstandards zur Erfassung von Fahrttransaktionen ist in der von der BVG in der Umsetzung befindlichen Ausgestaltung des (((eTickets (Elektronische Fahrausweise für Stammkunden) nicht vorgesehen. Der Hersteller hat die in der (((e-Ticket-Deutschland Spezifikati- 1 Verkehrsverbund Berlin Brandenburg on beschriebenen Funktionen spezifikationskonform in das Testsystem implementiert.“ Frage 1 b: Wie groß ist die auf den Karten verwendete Speicherkapazität? Antwort zu 1 b: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Es handelt sich um einen so genannten Ringspeicher mit zehn Speicherplätzen auf der Chipkarte. Bei Nutzung werden ab dem elften Eintrag die alten Einträge mit den neuen Einträgen überschrieben, so dass immer nur die letzten zehn Einträge auf der Karte abgelegt sind.“ Frage 2 a: Wurden die Inhaber einer FahrCard darüber informiert, dass ein Bewegungsprofil von Ihnen erstellt wurde? Wenn ja, wann und in welchem Umfang ist dies geschehen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2 a: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Nein, denn durch die BVG wurden und werden keine Bewegungsprofile von Fahrgästen erstellt.“ Frage 2 b: Welche Möglichkeit haben die Inhaber einer Fahr-Card, ihr Bewegungsprofil zu löschen? Wenn es keine Möglichkeiten gibt, warum nicht? Antwort zu 2 b: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG wird ihren Kunden im Laufe des Februars anbieten, die auf den fahrCards gespeicherten Logbucheinträge selbst zu löschen. Dies können die Kunden in den BVG- Verkaufsstellen an Informationsterminals durchführen. Hierüber wird die BVG gesondert informieren.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 808 2 Frage 3: Plant die BVG, die Bewegungsdaten an Sicherheitsbehörden weiterzuleiten? Wenn ja, wann und in welchen Umfang? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Nein.“ Frage 4: Plant die BVG, die Bewegungsdaten ggf. in Verbindung mit Bestandsdaten an Dritte zu verkaufen? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Nein.“ Frage 5 a (1. Teil): Ist die BVG bereit, dass Lastenheft für die fest installierten Lesegeräte, welches die ATRON electronic GmbH erhalten hat, zu veröffentlichen? Antwort zu 5 a (1. Teil): Die BVG hat hierzu übermittelt : „Nein.“ Frage 5 a (2. Teil): Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5 a (2. Teil): Die BVG hat hierzu übermittelt : „Einsichtsrechte Dritter in Unterlagen der BVG sind u.a. im Informationsfreiheitsgesetz geregelt. Entsprechende Anträge werden nach gebotener Prüfung entschieden. Für eine allgemein zugängliche Veröffentlichung sieht die BVG daher keine Veranlassung.“ Frage 5 b (1. Teil): Ist die BVG bereit, dass Lastenheft für die fest installierten Lesegeräte, welches die AT- RON electronic GmbH erhalten hat, im Rahmen dieser schriftlichen Anfrage zu veröffentlichen? Antwort zu 5 b (1. Teil): Die BVG hat hierzu übermittelt : „Nein.“ Frage 5 b (2. Teil): Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5 b (2. Teil): Die BVG hat hierzu übermittelt : „Einsichtsrechte von Abgeordneten richten sich nach Artikel 45 Abs. 2 der Verfassung von Berlin und beziehen sich ausschließlich auf Unterlagen der Verwaltung, zu der die BVG nicht gehört. Für eine Veröffentlichung von Unterlagen im Rahmen dieser Schriftlichen Anfrage sieht die BVG daher keine Veranlassung.“ Frage 6 a: Welche Kosten entstehen durch die Nachbesserung der bereits installierten Lesegeräte? Frage 6 c: Plant die BVG, die durch die Nachbesserung entstehenden Kosten durch eine Fahrpreissteigerung im laufenden Jahr abzudecken? Wenn ja, wie hoch wird die Fahrpreissteigerung ausfallen? Antwort zu 6 a und 6 c: Die BVG hat hierzu übermittelt : „Es entstehen keine weiteren Kosten.“ Frage 6 b: Welcher Einzelpreis ergibt sich nun für die restlichen 400 Geräte? Antwort zu 6 b: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Es gibt keine Veränderung zu der bisherigen Beauftragung.“ Frage 7 a: Aus welchen Gründen konnte die BVG im Zeitraum von September bis einschließlich Dezember nur rund 80 Busse mit dem Lesegerät ausrüsten? Frage 7 b: Aus welchen Gründen konnte die Fahrzeugausrüstung nicht wie geplant Ende 2015 abgeschlossen werden? Antwort zu 7 a und 7 b: Die BVG hat hierzu übermittelt : „Die BVG hatte in den vergangenen Monaten einen erhöhten Fahrzeugbedarf, u.a. durch Sonderfahrten für die Flüchtlingsbeförderung. Daher musste die Umrüstung reduziert bzw. zeitweilig vollständig ausgesetzt werden.“ Frage 7 c: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der nicht abgeschlossenen Fahrzeugausrüstung und der aktuellen Datenpanne? Antwort zu 7 c: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Nein.“ Frage 8: Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der aktuellen Datenpanne? Antwort zu 8: Wie in der Vorbemerkung zu der Beantwortung der Fragen dargestellt, tragen die Verkehrsunternehmen für die Anwendung der VBB-fahrCard die alleinige unternehmerische Verantwortung. Der Senat hat im Zusammenhang mit Einführung der VBB-fahrCard die Verkehrsunternehmen darum gebeten, im eigenen unternehmerischen Interesse die einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu berücksichtigen. Die BVG hat hierzu übermittelt: „Der VBB und die Verkehrsunternehmen werden, um Fehlfunktionen der VBB-fahrCard oder datenschutzrechtliche Probleme zu vermeiden, permanent die Funktionen des VBB-fahrCard- Systems testen und sich über die Funktionen abstimmen. Datenschutzrechtliche Aspekte werden gemeinsam mit dem Landesdatenschutz der Länder Berlin und Brandenburg im Vorfeld untersucht.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 808 3 Frage 9: Kann der BVG-Vorstand von 2008, welcher die Projektdurchführung genehmigt hatte (siehe SchrAnfr 17/16872), a) für die entstandenen Mehrkosten und ggf. für die Gesamtkosten des Projekts – sollte dies aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen oder Ähnlichem einzustellen ist – in Regress genommen und Antwort zu 9 a: Die BVG hat zu Frage 9a übermittelt: „Da keine Mehrkosten entstehen (siehe Antwort zu Frage 6) stellt sich für die BVG die Frage nach Regressnahmen nicht.“ Frage 9 b: für die Verletzung von Datenschutzbestimmungen strafrechtlich belangt werden? Antwort zu 9 b: Die BVG hat übermittelt: „Es liegen keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten vor.“ Berlin, den 05. Februar 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2016)