Drucksache 17 / 17 817 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 20. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2016) und Antwort Kampf gegen die Rockerkriminalität – Waffen und einzelne Gruppierungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat der Senat Kenntnis darüber, auf welchen Wegen Mitglieder aus dem Rocker-Bereich Schusswaffen beziehen? Wenn ja, woher? Zu 1.: Es liegen keine Erkenntnisse über wiederkehrende strukturierte Beschaffungswege vor. Sofern Erkenntnisse in Einzelfällen gewonnen werden konnten, bilden sie keine Grundlage für eine pauschalisierende Aussage und können überdies aus ermittlungstaktischen Überlegungen nicht weiter konkretisiert werden. 2. Welche Maßnahmen werden unternommen, um Mitgliedern aus dem Rocker-Bereich den Zugang zu Schusswaffen zu erschweren? Zu 2.: Über Ermittlungsverfahren hinaus wird durch die Polizei Berlin der Kontrolldruck bei Angehörigen polizeilich relevanter Rockergruppierungen durch den präventiven Einsatz szenenkundiger Beamter in enger Zusammenarbeit mit der Fachdienststelle und der Bereitschaftspolizei hoch gehalten. Durch die zuständige Genehmigungsbehörde für Schusswaffen erfolgt zudem vor einer möglichen Genehmigung ein Datenabgleich mit der Fachdienststelle des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin. 3. Was vermutet der Senat, wie viele Schusswaffen unter Rockern im Umlauf sind und wie viele illegal ohne nachweisbaren Waffenschein? Zu 3.: Der Senat vermeidet es, Vermutungen anzustellen , die nicht durch Fakten belegt werden können. 4. Welche Arten von Schuss- und Stichwaffen wurden bei Mitgliedern aus dem Rocker-Bereich in den letzten fünf Jahren beschlagnahmt? (Aufstellung nach Jahren und Rocker-Gruppierungen erbeten.) Zu 4.: In den vergangenen fünf Jahren wurden unter anderem bei Angehörigen von Berliner Ortsgruppen des Hells Angels Motorradclub (MC), des Bandidos MC und des Born To Be Wild MC Handfeuerwaffen sichergestellt. Dabei handelte es sich um Faustfeuerwaffen (Pistole und Revolver), in einzelnen Fällen auch um Langwaffen (Schrotflinte, Maschinenpistole, Sturmgewehr). Daneben wurde eine Vielzahl erlaubnisfreier Messer verschiedener Firmen und Modelle sichergestellt. Eine Statistik wird hierzu bei der Polizei Berlin nicht geführt. 5. Welche Kenntnisse hat der Senat über das Selbstverständnis der Rocker-Gruppierungen in Berlin und gibt es hierbei Unterschiede zwischen den einzelnen Rocker- Gruppierungen? Zu 5.: Rockergruppierungen in Berlin sind von einer großen Vielfalt geprägt, wobei die polizeilich relevanten Rockergruppierungen nur einen Teil darstellen. Insofern ist eine pauschale Aussage dazu nicht möglich. Das Selbstverständnis polizeilich relevanter Rockergruppierungen ist allerdings deutlich bestimmt von der Demonstration von Stärke und Durchsetzungsfähigkeit auch unter Zuhilfenahme von Gewalt. Besonders kennzeichnend dafür ist eine Nichtakzeptanz staatlicher Strukturen und Institutionen bei der Regelung von Konflikten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 817 2 6. Kann eine Aussage darüber getroffen werden, welchem politischen Spektrum die Rocker-Gruppierungen in Berlin erfahrungsgemäß nahestehen? Wenn ja, welche? (Aufstellung nach Rocker-Gruppierungen erbeten.) Zu 6.: Berliner Rockergruppierungen agieren grundsätzlich unpolitisch, jedoch pflegen einzelne Personen aus polizeilich relevanten Rockergruppierungen Kontakte zur rechtsextremistischen Szene. 7. Welche Allianzen und Fehden zwischen den in Berlin aktiven Rocker-Gruppierungen sind dem Staat bekannt ? (Aufstellung nach Rocker-Gruppierungen erbeten) Zu 7.: Hinsichtlich der in Berlin ansässigen polizeilich relevanten Rockergruppierungen gilt, dass der Hells Angels MC und seine Unterstützerinnen und Unterstützer grundsätzlich mit dem Bandidos MC und deren Unterstützerinnen und Unterstützern verfeindet sind. Daneben sind immer wieder Konflikte von Rockergruppierungen bzw. rockerähnlichen Gruppierungen mit anderen (Nicht-Rocker)-Gruppierungen zu verzeichnen, die teilweise aus persönlichen oder aber auch geschäftlichen Motiven heraus entstehen und zeitlich und örtlich begrenzt sind. 8. In wie vielen Fällen in den letzten fünf Jahren, wurde festgestellt, dass Polizeibeamte Mitglieder von Rocker- Gruppierungen sind oder Kontakte zu solchen haben? (Aufstellung nach Jahren und Rocker-Gruppierungen erbeten.) Zu 8.: In den vergangenen fünf Jahren wurden in Einzelfällen Kontakte von Dienstkräften der Polizei Berlin zu polizeilich relevanten Rockergruppierungen festgestellt und jeweils intensiv geprüft. Sofern dabei ein mit den dienstrechtlichen Pflichten nicht zu vereinbarendes oder sogar strafrechtliches Verhalten festgestellt wurde, erfolgte umgehend die Einleitung entsprechender Verfahren. Berlin, den 05. Februar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)