Drucksache 17 / 17 819 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 20. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2016) und Antwort Organisierte Kriminalität in Berlin – Autovermietungen und Diebstahl von hochwertigen Fahrzeugen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Autovermietungen sind derzeit in Berlin ansässig? Zu 1.: In Berlin sind geschätzt etwa 400 Autovermietungen ansässig. Dabei ist die Vermietung durch Autohäuser und Reparaturbetriebe mit berücksichtigt. 2. Wie viele Autovermietungen bieten hoch- und höherwertige Fahrzeuge für den Verleih an? (Auflistung nach Typen und Klassen erbeten) Zu 2.: Laut Aussage des Bundesverbandes der Autovermieter Deutschlands e.V. ist davon auszugehen, dass mehr als die Hälfte der Anbieter auch höherwertige oder hochwertige Fahrzeuge vermieten (was jedoch eine Frage des Begriffsverständnisses sein dürfte). Luxus- und Sportwagen-Vermieter gibt es hingegen nur wenige. 3. Welche Voraussetzungen müssen seitens des Mieters erfüllt werden, um ein Fahrzeug mit einem Wert von über 100.000 Euro auszuleihen? Zu 3.: In der Regel wird bei Luxus- und Sportwagen die Vorlage und der elektronische Einsatz von zwei Kreditkarten vorausgesetzt. Eine eindeutige Personenidentifikation ist notwendig. Das Kreditkartenkonto wird mit einer Kaution belastet, die bei Luxusfahrzeugen sehr hoch sein kann, beispielsweise bei der Firma Sixt mehr als 2.600 Euro. 4. Wie viele hochwertige Fahrzeuge wurden in den letzten fünf Jahren nach dem Verleih als gestohlen gemeldet ? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 4.: Hinsichtlich des Deliktes des Kraftfahrzeugdiebstahls (Kfz-Diebstahl) erfolgt keine gesonderte Erfassung des Diebstahls von Mietfahrzeugen, so dass hierzu keine statistischen Daten vorliegen. 5. Sind aus den letzten fünf Jahren Fälle bekannt, in denen davon auszugehen ist, dass das PKW in der Absicht gemietet wurden, sie zu stehlen bzw. stehlen zu lassen? Zu 5.: Die Anmietung von Fahrzeugen mit dem Ziel, das gemietete Fahrzeug nicht wieder zurückzugeben, wird dem Phänomenbereich der betrügerischen Erlangung bzw. der Unterschlagung zugeordnet. Diese Delikte werden zwar in der Polizeilichen Kriminalstatistik nach den entsprechenden Straftatenschlüsseln erfasst, eine Aufschlüsselung nach Mietfahrzeugen erfolgt jedoch nicht. 6. Wurden Mieter diesbezüglich in den letzten fünf Jahren angeklagt bzw. verurteilt und wenn ja, wie viele? Zu 6.: Eine Aussage hierzu kann im automatisierten Verfahren nicht erhoben werden. 7. Werden Mieter vorher polizeilich überprüft bzw. müssen ein Führungszeugnis vorlegen? Zu 7.: Es ist lediglich die Vorlage eines Führerscheins erforderlich. 8. Welche Konsequenzen ziehen die Autovermietungen , um Diebstähle zu verhindern? Zu 8.: Teilweise werden Ortungssysteme eingesetzt, deren Wirksamkeit jedoch umstritten ist. Auch aus Gründen des Schutzes der Kundendaten wird mitunter auf einen derartigen Einsatz verzichtet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 819 2 Da grundsätzlich die Autovermietungen das wirtschaftliche Risiko für den Verlust von Fahrzeugen tragen, sind diese an einem datenschutzkonformen und – begleiteten Informationssystem interessiert. Ein bereits bestehendes Informationssystem, das Autovermietungen Auskunft über die Identität von Kundinnen und Kunden geben konnte, musste aufgrund eines Vorbehaltes des Datenschutzbeauftragten von Berlin wieder abgeschaltet werden. 9. Wurden in den letzten fünf Jahren gestohlene hochwertige Fahrzeuge wiedergefunden und wenn ja, wie viele? Zu 9.: Zur Anzahl der wiedergefundenen Fahrzeuge können keine Angaben gemacht werden, da deren statistische Erfassung bei der Polizei Berlin nicht erfolgt Es besteht lediglich eine Datei über die zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeuge. Berlin, den 03. Februar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)