Drucksache 17 / 17 821 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 20. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2016) und Antwort Kampf gegen die Rockerkriminalität – Rolle von Banken, Rechtsanwälten und Notaren in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob Banken, Rechtsanwälte und Notare direkt oder indirekt mit der Rockerkriminalität in den letzten fünf Jahren in Berlin in Verbindung standen? Zu 1.: Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Banken, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Notarinnen und Notare direkt oder indirekt mit der Rockerkriminalität in Berlin im Sinne der Fragestellung in Verbindung standen. Direkte Kontakte beziehungsweise Verbindungen zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Beschuldigten beziehungsweise Tatverdächtigen im Zusammenhang mit der Rockerkriminalität ergeben sich aus dem Recht auf Verteidigung. 2. Kann ausgeschlossen werden, dass in den letzten fünf Jahren Bankschließfächer für die Unterbringung von illegalem Vermögen genutzt wurden? Zu 2.: Schließfächer bei Banken und Sparkassen stehen unter gemeinsamem Verschluss von Bank und Kundin beziehungsweise Kunde. Einblick in den Inhalt der Schließfächer erhält aber nur die Kundin beziehungsweise der Kunde, nicht hingegen die Bank oder Sparkasse. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bankschließfächer für die Unterbringung von illegalem Vermögen genutzt wurden oder werden. 3. Wann müssen die Banken dahingehend eine Information an das LKA Berlin bzw. an Finanz- und Steuerbehörden abgeben und wann liegt nach Definition der Bank ein solcher Verdachtsfall vor? Zu 3.: Banken sind grundsätzlich gem. § 11 des Geldwäschegesetzes verpflichtet, eine Verdachtsmeldung an das Bundeskriminalamt (BKA) – Zentralstelle für Verdachtsmeldungen – sowie an die zuständige Strafverfolgungsbehörde zu erstatten, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass es sich bei Vermögenswerten, die mit einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (StGB) handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen. Zu beachten ist jedoch, dass im Falle von Schließfächern die Bank oder Sparkasse mangels Kenntnis vom Fächerinhalt in der Regel keinen solchen Geldwäscheverdacht wird gewinnen können. 4. Wird grundsätzlich der Inhalt von Bankschließfächern durch Banken überprüft und wann besteht die Möglichkeit durch das LKA bzw. durch Finanz- und Steuerbehörden ? Zu 4.: Eine Überprüfung des Schließfachinhalts findet durch die Banken oder Sparkassen nicht statt. Die Strafverfolgungsbehörden können Schließfächer zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr durchsuchen, wenn entsprechende Strafermittlungsoder Verwaltungsverfahren geführt werden. Dazu bedarf es im Regelfall eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses . 5. Gab es in den letzten fünf Jahren Hinweise darauf, dass Notare sich an Geldwäsche beteiligt haben, in dem sie illegales Vermögen durch den Kauf von Eigentum oder Grundstücken in legales Vermögen umgewandelt haben? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 821 2 Zu 5.: Es sind keine Ermittlungsverfahren gegen Notarinnen und Notare wegen der benannten Handlungen bekannt. Zu beachten ist, dass Notarinnen und Notare zwingend beteiligt sind, wenn Immobilien erworben werden , da ein Immobilienkaufvertrag stets der notariellen Beurkundung bedarf. Ein strafrechtlich relevantes Handeln im Sinne der Fragestellung setzt jedoch voraus, dass die beurkundende Notarin oder der beurkundende Notar Kenntnis davon hat oder erkennen müsste, dass das zum Immobilienerwerb verwendete Kapital aus einer so genannten Katalogstraftat des § 261 StGB stammt. 6. Gab es in den letzten fünf Jahren Hinweise darauf, dass Rechtsanwälte und Strafverteidiger versucht haben, Zeugen oder Opfer direkt oder indirekt im Bezug zur Rockerkriminalität zu beeinflussen? Zu 6.: Ja. 7. Lagen hierzu in den letzten fünf Jahren Strafanzeigen vor und wenn ja, wie viele? Zu 7.: Ja, es erfolgt jedoch keine statistische Erhebung hierzu. Berlin, den 09. Februar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)